MwSt.-Rückerstattung: Lockerung für Unternehmensgründer
Wer von der Steuerbehörde Mehrwertsteuer zurückerhalten soll, muss sich in Geduld üben. Ein Mehrwertsteuer-Kredit wird im Prinzip erst nach 3 Monaten zurückerstattet. Um Unternehmensgründern keine finanziellen Probleme zu bereiten, wird ihnen ab 1. Januar 2020, während der ersten 2 Jahre ihres Bestehens, ihr Kredit schon nach 1 Monat zurückerstattet.
1 Monat anstatt 3 Monate
Wenn Sie Unternehmer sind, wissen Sie es. Mehrwertsteuer-Erklärungen müssen zum 20. des Monats eingereicht werden, der auf den Monat bzw. auf das Quartal folgt, auf den (das) die Mehrwertsteuer sich bezieht. Wenn Sie ein MwSt.-Guthaben haben, können Sie das Guthaben einfach stehen lassen, so dass Sie eigentlich einen Vorschuss für Ihre nächste Mehrwertsteuer-Erklärung geleistet haben.
Sie können sich aber auch für die Rückerstattung des Kredits entscheiden. Bei der normalen Rückerstattungsregelung beträgt der Rückerstattungszeitraum (es handelt sich um den Zeitraum, auf den die Rückerstattung sich bezieht) im Prinzip 3 Monate. Unabhängig davon, ob Sie eine monatliche oder dreimonatliche Mehrwertsteuererklärung einreichen, ist es Ihnen somit nur möglich die Rückerstattung von MwSt. für die Erklärung anzufragen, die Sie in den Monaten April, Juli, Oktober und Januar einreichen. Die späteste Frist für die Rückerstattung (dabei handelt es sich um die Frist nach dem Rückerstattungszeitraum, innerhalb dem der MwSt.-Kredit tatsächlich zurückerstattet wird) beträgt ebenfalls 3 Monate. Ein Kredit, der in dem Zeitraum zwischen Januar bis März gebildet worden ist, wird effektiv im Mai zurückerstattet.
Es gibt dazu jedoch eine Ausnahme, denn eine beschleunigte Rückerstattung ist möglich für Steuerpflichtige, die diese monatlichen Erklärungen einreichen und die zu mindestens 30 % ihres Umsatzes bestimmte nicht besteuerbare Rechtsgeschäfte verrichten oder aber Rechtsgeschäfte durchführen, für die ein niedrigerer Mehrwertsteuersatz gilt. Zudem wird dann gefordert, dass dieser Steuerpflichtige im Laufe des vorhergehenden Kalenderjahres einen Mehrwertsteuer-Überschuss von mindestens 12.000 Euro hatte. Diese beschleunigte Rückgabe bedeutet auch, dass der Zeitraum für die Rückerstattung nur 1 Monat beträgt und die Rückgabefrist 2 Monate.
Neue Ausnahme: Unternehmensgründer
Ein Königlicher Erlass vom 29. August 2019 enthält einen neuen Fall, nämlich die Unternehmensgründer, für die eine beschleunigte Rückerstattung möglich ist.
Ab dem 1. Januar 2020 können Unternehmensgründer von einer monatlichen Rückerstattung profitieren, allerdings auch nur für MwSt.-Kredite, die sich auf einen 24-monatigen Zeitraum beziehen, der auf das Datum der Aufnahme der Wirtschaftstätigkeit folgt.
Wie lauten die Bedingungen?
Zuerst muss der Steuerpflichtige eine monatliche MwSt.-Erklärung erstellen. Diejenigen, die eine MwSt.-Erklärung pro Quartal einreichen, sind von dieser Sonderbehandlung ausgeschlossen. Entscheidet sich der steuerpflichtige "Unternehmensgründer" jedoch für MwSt.-Erklärungen pro Quartal, so fällt der Zeitraum für die Rückerstattung auf das vorige Quartal. Der Minister verspricht, dass die Verwaltung die Rückerstattung für sie spätestens während des zweiten Monats nach der Rückerstattungsfrist ausführen wird - insofern dies möglich ist.
Der Unternehmensgründer muss seine MwSt.-Erklärungen zwingend elektronisch einreichen. MwSt.-Erklärungen sind sowieso elektronisch einzureichen, außer Sie können nachweisen, dass Sie nicht über die erforderliche Ausrüstung verfügen. Doch für eine beschleunigte Rückerstattung muss die Erklärung immer - ohne Ausnahme - elektronisch erfolgen.
Der Mindestbetrag für eine beschleunigte Rückerstattung liegt bei 245 Euro.
Müssen Sie selbst etwas unternehmen?
Im Prinzip ist eine beschleunigte Rückerstattung nur dann möglich, wenn der Leiter des Kontrollbüros eine Erlaubnis dafür erteilt. Doch für die beschleunigte Rückerstattung für Unternehmensgründer ist keine Erlaubnis notwendig. Das bedeutet nicht, dass Sie nichts tun müssen. Selbstverständlich müssen sie in Ihrer Erklärung angeben, dass Sie die Rückerstattung wünschen.