Für neue Gesellschaften gelten bei den Jahresabschlüssen neue Modelle  

Das neue Gesellschaftsgesetzbuch (GGV) schafft mit neuen Verpflichtungen zur Veröffentlichung Abhilfe für die neuen Gesellschaften. Ab 2020 hat man die Wahl zwischen 6 zusätzlichen Modellen - nun ja wählen kann man nicht wirklich.

Autor: Nationalbank

Die Nationalbank (NBB) sammelt und veröffentlicht die Jahresabschlüsse der belgischen Gesellschaften und das ist eine ihrer wichtigsten Aufgaben. Sie können den Jahresabschluss von nahezu jeder Rechtsperson in Belgien einsehen und sie verwendet sie selbst auch für Statistiken und Finanzanalysen.
Damit alles reibungslos läuft, sind die Modelle zu verwenden, die die Nationalbank Belgiens vorschreibt. Jedes Jahr veröffentlicht die NBB deshalb das Modell, das zu verwendet ist.

Neue Gesellschaften

Die Gesellschaften, die ab dem 1. Mai 2019 gegründet werden und die “alten” Gesellschaften, die sich für die Anwendung des neuen Gesetzbuchs für Gesellschaften und Vereinigungen (die sogenannten Opt-in Gesellschaften) entschieden haben, müssen einige Angaben machen, die im bestehenden Modell des Jahresabschlusses noch nicht angegeben waren. Daher war ein neues Modell erforderlich.
Am 30. Juni 2019 standen die 6 neuen möglichen Modelle im Belgischen Staatsblatt.

Ab 2020

Es gibt jeweils nur 3 Modelle (vollständig, verkürzt und micro) zum einen für Gesellschaften ohne Kapital (reformierte GmbH, reformierte Gen.) und zum andern Gesellschaften mit Kapital (AG).
Das ergibt insgesamt 6 Modelle:

Ein vollständiges Modell für Kapitalgesellschaften (VOL-kap)

Ein verkürztes Modell für kleine Kapitalgesellschaften (VKT-kap)

Ein Mikromodell für Mikrokapitalgesellschaften (MIC-kap) 

Ein vollständiges Modell für kapitallose Gesellschaften (VOL-inb) 

Ein verkürztes Modell für kleine kapitallose Gesellschaften (VKT-inb)

Ein Mikromodell für kapitallose Mikrogesellschaften (MIC-inb). 


Die NBB nimmt die neuen Modelle ab dem 1. Januar 2020 in pdf-Format an. Die Hinterlegung in Form eines strukturierten Datenformats (xbrl) ist erst ab den 1. April 2020 möglich. Vereinigungen und Stiftungen müssen noch bis zum Jahr 2021 warten.

Groß, klein, kleiner

Große Gesellschaften müssen ein vollständiges Schema hinterlegen und kleine Gesellschaften können das verkürzte Schema wählen. Die Grenze zwischen großer und kleiner Gesellschaft ist bereits seit einiger Zeit festgelegt. Eine Gesellschaft gilt als groß, wenn sie 2 oder 3 der nachstehenden Schwellenwerte überschreitet:

Personalbestand: 50 Vollzeitäquivalenten

Umsatz: 9.000.000 Euro

Bilanzsumme: 4.500.000 Euro

Börsennotierte Gesellschaften müssen immer das vollständige Modell verwenden.

Eine Mikrogesellschaft ist eine kleine Gesellschaft, die höchstens 1 der nachstehenden Schwellenwerte überschreitet:

Personalbestand: 10 Vollzeitäquivalenten

Umsatz: 700.000 Euro

Bilanzsumme: 350.000 Euro

Mikrogesellschaften dürfen das Mikromodell verwenden.

Für Gesellschaften, für die noch die alte Regelung gilt, gelten weiterhin die 3 bestehenden Modelle (vollständig, verkürzt und micro) bis die neue Gesetzgebung auch für sie gilt.

Es sei noch bemerkt, dass die Belgische Nationalbank die Hinterlegung auf Papier der Jahresabschlüsse von Gesellschaften, Vereinigungen und Stiftungen ab dem 1. Januar 2020 nicht mehr annimmt.

https://www.nbb.be/de/bilanzzentrale/erstellen/modelles