Selbstständige werden dank Überbrückungsrecht aufgefangen

Wer als Selbstständiger startet weiß, dass er / sie ein Risiko eingeht. Oft geht es gut, aber manchmal auch eben nicht. Was dann auf diverse Umstände zurückgeht. Selbstständige, die ihre Tätigkeit einstellen müssen, behalten zeitweilig ihr Anrecht auf medizinische Versorgung sowie weitere soziale Rechte. Außerdem haben sie dank des sog. “Überbrückungsrechts” auch Anrecht auf eine monatliche finanzielle Hilfe.

Die Tätigkeit endgültig oder zeitweilig einstellen

Als Selbstständiger können Sie das Überbrückungsrecht in Anspruch nehmen, wenn:

Der Konkurs über Sie verhängt worden ist, oder Sie 

dazu veranlasst werden (endgültig oder zeitweilig) die Tätigkeit zwingend einzustellen (z. B. wegen eines Brandes oder bedingt durch eine Berufskrankheit, die eine Weiterführung der Tätigkeit unmöglich macht), oder

wenn wirtschaftliche Umstände Sie zur Einstellung der Tätigkeit zwingen.

Bedingungen

Die Bedingungen hängen von den Gründen ab, die das Überbrückungsrecht ausgelöst haben.

Wenn Sie Konkurs anmelden, müssen Sie zu allererst die Konkurserklärung vorlegen. Eine weitere ausdrückliche Bedingung (neben anderen) besteht darin, dass der betroffene Selbstständige während eines Zeitraums von sechzehn Quartalen, die dem Quartal vorhergehen, das auf die Einstellung der Tätigkeit folgt, während mindestens vier Quartalen tatsächlich Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat. Geschäftsführer und Verwalter von Gesellschaften, deren Konkurs erklärt worden ist, kommen für das Überbrückungsrecht in Frage.

Man spricht von “notgedrungener Einstellung”, wenn die Einstellung der Tätigkeit eine Folge ist von a) einer Naturkatastrophe b) eines Brandes oder c) einer durch die Tätigkeit verursachten Allergie. Ab dem 1. Juli 2019 wird diese Liste vervollständigt mit „die Beschädigung von Betriebsgebäuden oder -ausrüstung“, wodurch diese unbrauchbar sind (selbst wenn diese Beschädigung nicht von einer Drittperson verursacht worden ist) und eine Entscheidung eines dritten wirtschaftlichen Beteiligten bzw. ein Ereignis mit wirtschaftlichen Folgen, die/das Ihre Tätigkeit direkt und erheblich trifft (z. B. ein wichtiger Kunde, der ein Vertragsverhältnis beendet).

Die Einstellung der Tätigkeit wegen wirtschaftlicher Schwierigkeiten gibt Anrecht auf das Überbrückungsrecht, wenn a) Der Selbstständige eine Sozialhilfe vom ÖSHZ erhält, b) Der Selbstständige von der Zahlung der Sozialversicherungsbeiträge befreit ist und c) Die Einkünfte aus der Tätigkeit während des Jahres, in dem die Tätigkeit eingestellt wird, und während des vorhergehenden Jahres eine Obergrenze nicht überschreiten.

Anrecht auf Sozialleistungen dank Überbrückungsrecht

Sollte eine der Situationen auf Sie zutreffen, verlieren Sie als Selbstständiger im Prinzip auch ihren Anspruch auf Sozialleistungen, denn Sie bezahlen jedenfalls keine Sozialversicherungsbeiträge mehr. Dank des Überbrückungsrechts sind Ihnen Ansprüche auf medizinische Versorgung und Zahlungen infolge von Erwerbsunfähigkeit während maximal 4 Quartalen garantiert. Außerdem erhalten Sie während maximal 12 Monaten auch eine monatliche finanzielle Hilfe (die der Mindestpension für Selbstständige entspricht).

Sie können das Überbrückungsrecht mehrere Male in Anspruch nehmen, doch während Ihrer gesamten Berufslaufbahn darf die Gesamtdauer der Zeiträume mit Überbrückungsrecht in Bezug auf die monatliche finanzielle Hilfe nicht über 12 Monate und in Bezug auf den Anspruch auf Sozialleistungen nicht über 4 Quartale hinausgehen. Der Grund für das Überbrückungsrecht ist dabei bedeutungslos. Hatten Sie früher schon einmal einen Zeitraum mit Überbrückungsrecht, weil Ihr Lager ausgebrannt ist, dann ist dieser Zeitraum zu einem späteren Zeitraum mit Überbrückungsrecht hinzuzufügen, unabhängig davon, ob es sich dann um einen Konkurs, eine zwingende Einstellung der Tätigkeit oder um eine Einstellung der Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen handelt.

Ab dem 1. Juli 2019 gilt hier bei dem kumulativen Höchstwert eine Ausnahme, denn wenn Sie als Selbstständiger während mindestens 60 Quartalen (also 15 Jahren) Sozialversicherungsbeiträge gezahlt haben, welche die Ansprüche auf Pensionsgeld begründen, wird die Höchstdauer während Ihrer gesamten Laufbahn verdoppelt,  d. h. 24 Monate für die finanzielle Hilfe und 8 Quartale für die Ansprüche auf Sozialleistungen. Die Einschränkung von 12 Monaten für finanzielle Hilfe und 4 Quartale für Ansprüche per Überbrückungsrecht bleibt jedoch bestehen.

Sie können die finanzielle Hilfe des Überbrückungsrechts bei Ihrem Sozialversicherungsfonds vor Ende des zweiten Quartals, das auf das Quartal folgt, in dem das Urteil der Konkurserklärung oder die Einstellung der Tätigkeit folgt, beantragen.