Die Datenbank der Statuten

Die Statuten von Gesellschaften sind öffentlich. Sie regeln die Geschäftsführung der Gesellschaft. Darum sind sie für Aktionäre und Verwalter, aber auch für Drittpersonen wie z. B. Gläubiger wichtig. Für neue Gesellschaften sind die Statuten jetzt online einsehbar. Für ältere Gesellschaften müssen Sie sich noch an die Gerichtskanzlei des Unternehmensgerichts wenden.

Grundregeln

Jede Gesellschaft muss über Statuten verfügen. In ihnen stehen die Grundelemente Ihrer Gesellschaft, z. B. die Bezeichnung der Gesellschaft, die Adresse des Gesellschaftssitzes, die Tätigkeit der Gesellschaft usw.
Aber auch die internen Spielregeln werden darin festgelegt, so die Bezeichnung des Verwaltungsrats und die Übertragbarkeit von Anteilen.

Unter dem neuen Gesetzbuch für Gesellschaften und Vereinigungen (GGV) haben die Statuten sicherlich nicht an Bedeutung verloren. Viele gesetzliche Bestimmungen sind zu „subsidiärem Recht” geworden, was bedeutet, dass diese Bestimmungen nur dann gelten, wenn Sie nicht davon abweichen. Ein deutliches Beispiel dafür ist die Regel, laut der eine Aktie zu einer Stimmabgabe berechtigt. Dank der Statuten können Sie von dieser Vorschrift abweichen und für einige Anteile mehrfaches Stimmrecht oder überhaupt kein Stimmrecht vorsehen.

Öffentlich

Diese Art der Information ist selbstverständlich für jeden wichtig, der mit der Gesellschaft zu tun hat. Verwalter und Aktionäre, aber auch Drittpersonen können diese Informationen benötigen.
Sie können sich vorstellen, dass ein Gläubiger unterschiedlich reagiert, wenn er / sie mit einem “großen” Aktionär ohne Stimmrechte oder aber mit einem “kleinen” Aktionär zu tun hat, der die Mehrheit der Stimmrechte besitzt.

Wo sind die Statuten einer Gesellschaft zu finden?

Bisher mussten die Statuten bei der Gerichtskanzlei des Unternehmensgerichts hinterlegt werden, das zuständig ist für den Ort, an der sich der Sitz der Gesellschaft befindet. Dort sind die Statuten auch einsehbar.
Doch das neue Gesetzbuch für Gesellschaften und Vereinigungen sieht die Gründung einer online Datenbank der Statuten vor. Die Statuten der Gesellschaften, die seit dem 1. Mai 2019 gegründet worden sind, sind auf www.notaris.be/statuten beliebig einzusehen.
Dank der Unternehmensnummer können Sie zugleich die erste und koordinierte Fassung der Statuten einsehen.
Über FEDNOT können Sie überdies eine beglaubigte elektronische Kopie der Statuten erhalten.

Die Statuten einer Gesellschaft, die vor dem 1. Mai 2019 aufgestellt worden sind sowie die anhand von einer Privaturkunde gegründeten Gesellschaften, wie die offene Handelsgesellschaft (oHG) oder die Kommanditgesellschaft (KG) sind darin nicht zu finden. Dafür müssen Sie sich vorläufig (?) noch an die Gerichtskanzlei wenden.