Aufnahme, Änderung oder Einstellen der mehrwertsteuerpflichtigen Tätigkeit: Demnächst digital anzugeben
Wer als Selbstständiger eine Tätigkeit aufnimmt, muss dies der MwSt.-Verwaltung im Prinzip angeben. Die alten Formulare werden bald durch eine digitale Erklärung ersetzt.
Eine Geschäftstätigkeit aufnehmen
Bevor Sie eine wirtschaftliche Tätigkeit aufnehmen dürfen, müssen Sie sich bei der Zentralen Unternehmensdatenbank (ZUD) eintragen lassen. Sie erteilt Ihnen eine Unternehmensnummer.
Daraufhin ist - wenn Sie die mehrwertsteuerpflichtige Tätigkeit aufnehmen - eine MwSt.-Identifizierung zu beantragen. Sie kommen dieser Bitte vorläufig mit dem Antragsformular 604A (Antrag auf eine MwSt.-Identifikation bei Aufnahme einer Tätigkeit) nach.
Wenn alle Formbedingungen erfüllt sind, wird das zuständige Amt die Unternehmensnummer als MwSt.-Identifikationsnummer aktivieren und Sie per Einschreiben darüber informieren, dass Sie ab nun mehrwertsteuerpflichtig sind.
Änderungen und Einstellen der Tätigkeit
Die MwSt.-Verwaltung ist ebenfalls zu benachrichtigen, wenn Sie Ihre Tätigkeit einstellen oder die Adresse ihres Geschäftssitzes, die Bezeichnung oder die Tätigkeit an sich ändert.
Für die Änderung ist das Formular 604B, für das Einstellen der Tätigkeit ist das Formular 604C zu verwenden.
Bald digital
Ab dem 1. Januar 2020 dürfen Sie diese Formulare nicht mehr per Post versenden bzw. sie persönlich beim MwSt.-Amt abgeben. Ab diesem Datum sind die Angaben zur Aufnahme, Änderung und Einstellen der Tätigkeit zwingend digital einzureichen.
Üblicherweise sieht die Gesetzgebung eine Ausnahme für Mehrwertsteuerpflichtige vor, die sodann nachweisen müssen dass Sie persönlich oder die Person, die dazu befugt ist, die betreffenden Angaben in ihrem Namen einzureichen, nicht über die erforderlichen IT-Instrumente verfügen(t), um dieser Pflicht nachzukommen. Doch Sie verstehen, dass diese Ausnahme nur selten angewendet wird.
Die Anwendung ist derzeit noch nicht einsatzbereit, doch ab dem 1. Januar 2020 muss sie einsatzfähig sein. Und somit wird es wieder etwas einfacher Steuerpflichtiger zu sein - mehrwertsteuerpflichtig versteht sich.