Zusatzrente für Selbstständige ohne eigene Firma
Wenn Sie mit Hilfe einer eigenen Firma arbeiten, können Sie Ihre Rente nicht nur um eine Freie Zusatzpension für Selbstständige (FZPS), sondern auch um eine Individuelle Pensionszusage (IPZ) ergänzen. Seit Mitte 2018 können auch Selbstständige ohne eigene Firma ihre Rente und ihre FZPS um eine Rente des zweiten Pfeilers aufstocken ... die POZ.
Zu viele Abkürzungen? Wir erläutern sie Ihnen gerne.
FZPS
Jeder Unternehmer kennt vermutlich die FZPS bzw. Freie Zusatzpension für Selbständige. Mit diesem Rentenvertrag können Sie Ihre Rente aufstocken. Die Prämien sind vollständig absetzbar. Aber deren Betrag ist allerdings begrenzt: Die Prämie darf nicht höher als 8,17 % ihres (neubewerteten) steuerpflichtigen Nettoberufseinkommens des drittletzten Jahres sein, wobei der absolute Höchstbetrag (für 2019) 3.256,87 Euro beträgt. Sie können sich auch für eine soziale FZPS entscheiden, die zusätzlichen Schutz für Ihre Familie bietet. Bei einer sozialen FZPS betragen die Höchstbeträge 9,40 % des Berufseinkommens bzw. 3.747,19 Euro.
IPZ
Verwalten Sie Ihr Unternehmen über eine eigene Firma, sind Sie deren Leiter und können neben der FZPS (denn Sie sind selbständig) auch eine Pension über Ihre Firma aufbauen. Das ist eine sogenannte individuelle Pensionszusage (IPZ). Ihre Firma baut dann eine Pension für Sie auf.
Aber auch hier gilt eine Höchstgrenze. Ihre letztendliche Pension darf nicht höher als 80 % Ihrer letzten normalen Bruttojahresbezüge sein.
Wie diese 80 % genau berechnet werden, möchten wir Ihnen an dieser Stelle ersparen. Was Sie jedoch auf jeden Fall wissen sollten:
a) Die letztendliche Pension ist nicht nur die gesetzliche Pension, sondern auch die FZPS, die Sie gleichzeitig aufbauen. Aber Ihr Rentensparvertrag oder Ihre Lebensversicherung wird nicht berücksichtigt.
b) Sie müssen sich selbst als Unternehmensleiter Bezüge zuteilen und diese müssen regelmäßig sein, mindestens monatlich, und es muss sich um normale Bezüge handeln.
POZ
Sie haben es vielleicht schon gemerkt: Wenn Sie keine eigene Firma haben, können Sie höchstens einen Rentensparvertrag oder eine Lebensversicherung abschließen, um Ihre gesetzliche Rente und eventuell Ihre FZPS weiter aufzustocken. Aber die Prämien für den Rentensparvertrag und die Lebensversicherungen ergeben nur eine begrenzte Steuerermäßigung (30 %) auf einen begrenzten Betrag.
Um zu vermeiden, dass Selbständige allein schon aus diesem Grund eine Firma gründen, gibt es seit dem 30. Juni 2018 die Möglichkeit, auch als Selbständiger ohne eigene Firma eine Zusatzrente aufzubauen, über eine sogenannte Pensionszusage für Selbständige, kurz POZ.
Auch hier gilt eine 80-%-Regel, sei es leicht abweichend von jener der Unternehmensleiter. Schließlich erhalten Sie als Selbständiger kein Monatsgehalt. Ihr Referenzeinkommen ist das durchschnittliche Bruttoeinkommen der letzten drei Jahre, erhöht um die LISVS-Beiträge und die FZPS-Prämien. Haben Sie keine drei ganzen Jahre gearbeitet, wird der Zeitraum angewandt, der vorhanden ist. Wenn Sie Ihre selbstständige Tätigkeit erst jetzt begonnen haben, wird ein geschätztes Bruttoeinkommen zugrunde gelegt.
Die Einsparung, die Sie erzielen, ist jedoch beschränkt: während FZPS und IPZ einen Abzugsmöglichkeit von Ihrem steuerpflichtigen Einkommen bieten, ergibt eine POZ eine Steuerermäßigung um 30 %. Bei einer Auszahlung im Pensionsalter wird lediglich eine Abgabe in Höhe von 10 % fällig. Dabei gilt allerdings eine Ausnahme, nämlich wenn Sie mit dieser POZ als Sicherheit ein Darlehen für Ihre einzige Eigentumswohnung abgeschlossen haben.
Noch ein wichtiger Minuspunkt bei der neuen Regelung ist, dass die POZ erst ab dem 30. Juni 2018 gilt. Sie haben nicht die Möglichkeit, zurückliegende Jahre zu regularisieren. Ein Back-Service besteht allerdings (Sie dürfen dann Prämien für vergangene Jahre einzahlen), aber der ist im Vergleich zur IPZ stark eingeschränkt und außerdem kommen Sie nicht über 2018 hinaus.
Zinsen gegenüber Kapital
Vermutlich ist es bereits deutlich: schon die Zusatzrente ist auf die Auszahlung - ab dem Pensionsalter - einer Rente berechnet. Was geschieht jedoch, wenn Sie für die Auszahlung eines Kapitals bei Ihrer Pensionierung sparen?
Das Gesetz hat beim IPZ bereits eine ziemliche einfache Berechnung vorgesehen, um den Betrag des Kapitals in eine Rente umzuwandeln. In einem neueren königlichen Erlass wird erklärt, dass diese Konversion auch für die POZ gilt.
Das Sparen kann also beginnen.