Überstunden: Erweiterung der Steuerermäßigung und Befreiung vom Berufssteuervorabzug
Um mehr Flexibilität bei der Organisation der Arbeit in den Betrieben zu erzielen, erhalten Arbeitnehmer und Arbeitgeber schon seit 2005 Steuerermäßigungen, wenn Überstunden geleistet werden. Seitdem ist die Regelung einige Male gelockert und erweitert worden. Zuletzt hat die Regierung kurz vor den Wahlen beschlossen, mehr Überstunden zuzulassen.
Ein paar Spielregeln
Es geht also um eine Steuerermäßigung für die Arbeitnehmer einerseits und eine Befreiung von der Abführung des Berufssteuervorabzugs zugunsten der Arbeitgeber andererseits.
In Betracht dafür kommen Arbeitgeber aus der Privatwirtschaft, einschließlich von Vereinen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG) und zugelassenen Zeitarbeitsfirmen. Der öffentliche Dienst ist von dieser Regelung ausgeschlossen. Sie gilt für alle Arbeitnehmer, die unter das Arbeitsgesetz von 1971 fallen. Führungskräfte und Handelsvertreter z. B. sind allerdings ausgeschlossen.
Es muss sich um Überstunden handeln, die zu einem Überstundenzuschlag berechtigen. Im Prinzip ist die Rede von Überstunden, wenn der Arbeitnehmer mehr als neun Stunden an einem Tag oder mehr als 38 bzw. 40 Stunden pro Woche geleistet hat. Aber diesbezüglich existieren in den verschiedenen Branchen zahlreiche Ausnahmen.
Die Steuersenkung
Ein Arbeitnehmer genießt also eine beträchtliche Steuerermäßigung in Bezug auf den Lohn, den er für Überstunden erhält. Der Tarif der Steuerermäßigung hängt vom Tarif des Überstundenzuschlags ab.
Im Baugewerbe (K.E. 213) beträgt der Überstundenzuschlag 20 % und die Steuerermäßigung entspricht 66,81 %.
In anderen Branchen beträgt der Überstundenzuschlag 50 % für Überstunden, die von montags bis samstags geleistet werden und 100 % für Überstunden an einem Sonntag, Feiertag oder Ersatztag. In diesem Fall beträgt die Steuerermäßigung 57,75 %.
Bei der Steuerermäßigung gelten einige Einschränkungen: a) sie kann nicht größer sein als die Steuer, die auf das betriebliche Einkommen zu zahlen ist; und b) sie gilt nur für in Belgien geleistete Überstunden. Aber die wichtigste Einschränkung ist wohl, dass die Gesamtzahl der Überstunden, die für diese vorteilige Regelung in Betracht kommen, auf 130 Stunden begrenzt ist. Behalten Sie diese Höchstgrenze im Hinterkopf ... wir kommen darauf zurück ...
Für bestimmte Branchen gelten höhere Grenzen: im Baugewerbe gilt eine Grenze von 180 Überstunden und im Hotel- und Gaststättengewerbe können es sogar bis zu 360 Überstunden sein.
Der Berufssteuervorabzug
Auch der Arbeitgeber profitiert von der Regelung: auf den Überstundenzuschlag, den er dem Arbeitnehmer zahlt, behält er den Berufssteuervorabzug ein, wie es gesetzlich vorgesehen ist. Aber er braucht diesen Berufssteuervorabzug nicht vollständig an die Staatskasse abzuführen.
Bei Überstunden mit einem Zuschlag von 20 % darf er 32,19 % für sich selbst behalten, und bei Überstunden mit einem Zuschlag von 50 % bzw. 100 % beträgt die Befreiung 41,25 %.
Notieren Sie, dass dies keinen Einfluss auf den Nettolohn des Arbeitnehmers hat: der Berufssteuervorabzug muss allerdings zu 100 % einbehalten werden. Die Befreiung hat auch keinen Einfluss auf den Betrag, den der Arbeitnehmer in der Einkommenssteuererklärung angeben muss. Er kann allerdings die 100 % Berufssteuervorabzug verrechnen, auch wenn diese vom Arbeitgeber nicht vollständig abgeführt wurde.
Erneut gilt eine Einschränkung der Anzahl der Überstunden, die auf diese Weise geleistet werden darf. In der Regel sind das 130 Stunden, aber im Baugewerbe gilt eine Grenze von 180 Überstunden und im Hotel- und Gaststättengewerbe beträgt die Grenze 360 Überstunden.
Und was ist nun neu dabei?
Für Überstunden, die vom 1. Januar 2019 bis zum 31. Dezember 2020 absolviert wurden, gilt in allen Fällen eine Höchstgrenze von 180 Überstunden. Beim Hotel- und Gaststättengewerbe bleibt es natürlich bei 360 Überstunden. Aber in anderen Branchen werden Überstunden interessanter. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber.
Behalten Sie übrigens den 31. Dezember 2020 im Auge, denn die Regierung hat die Möglichkeit, das System zu verlängern, sogar auf unbefristete Dauer.