Steuerermäßigung für Rechtsschutzversicherung

Ab 1. September 2019 können Sie für Ihre Rechtsschutzversicherung eine Steuerermäßigung erhalten. Mit dieser soundsovielten Steuerermäßigung hoffte die vorige Regierung, die Hemmschwelle vor dem Gericht zu senken.

Die Steuerermäßigung

Wer Prämien für eine Rechtsschutzversicherung gezahlt hat, kann ab 1. September 2019 eine Steuerermäßigung in Höhe von 40 % des Betrags der Prämie nutzen. Es gibt allerdings eine Höchstgrenze: die Prämie wird nur bis 195 EUR in Betracht genommen. Wenn Sie diesen Betrag an den Verbraucherpreisindex für das Veranlagungsjahr 2020 anpassen, ergibt dies eine Steuerermäßigung um 40 % auf höchstens 310 EUR.

Welche Rechtsschutzversicherungen?

Es muss sich um eine echte Rechtsschutzversicherung handeln (wie sie im Versicherungsgesetz aus dem Jahr 2014 beschrieben wird). Die Versicherungsgesellschaft muss im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) niedergelassen sein (Vorsicht also bei Versicherungen aus dem Vereinigten Königsreich) und der Vertrag muss individuell abgeschlossen worden sein.
Schließlich muss die Versicherungsgesellschaft Ihnen eine Bescheinigung ausstellen, die bestätigt, dass alle gesetzlichen Bedingungen erfüllt werden.

Bedingungen

Die Versicherung selbst muss eine ganze Reihe technischer Bedingungen erfüllen. Einige dieser besonderen Bedingungen sind folgende:

Wenn Sie die Versicherung für sich selbst oder die Person, mit der Sie verheiratet sind oder gesetzlich zusammenleben, abschließen, müssen Sie Ihren festen Wohnsitz in Belgien haben. Sie dürfen die Versicherung auch für Personen abschließen, die bei Ihnen wohnen. Die Versicherung bezieht sich auf Ihr Privatleben. Einige berufliche Streitfälle können ebenfalls gedeckt werden (z. B. arbeitsrechtliche Konflikte), aber die Prämien sind nicht als Werbungskosten absetzbar.

Die Versicherung darf nur für Streitfälle gelten, die von einem belgischen Gericht behandelt werden können. Auch Verfahren in einem unserer Nachbarländer (Niederlande, Deutschland, Luxemburg und Frankreich) kommen in Betracht, allerdings nicht jeder Streitfall. Z. B. dürfen Verfahren in Bezug auf Erbrecht, Familienrecht, Steuerrecht usw. in diesen Nachbarländern durch dieses Police nicht gedeckt sein.

Die Versicherungsgesellschaft darf für bestimmte Streitfälle eine Karenzfrist auferlegen, aber es gibt Höchstgrenzen (z. B. nicht mehr als fünf Jahre für Baukonflikte, nicht mehr als ein Jahr im Steuerrecht). Sie darf auch bestimmte Streitfälle ausschließen (z. B. dass Sie vor das Verfassungsgericht gehen) oder Höchstgrenzen für ihre Intervention festlegen (aber dafür schreibt der Gesetzgeber allerdings eine Mindestgrenze vor).

Die Police deckt mindestens die folgenden Kosten:

die Kosten und Honorare von Anwälten (bis zu einem bestimmten Höchstbetrag);

die Kosten und Honorare von Gerichtsvollziehern;

die Kosten von gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren zu Lasten des Versicherten;

die Kosten und Honorare von Sachverständigen;

die Vollstreckungskosten.

Ab 1. September 2019

Die Steuerermäßigung wird für Prämien gewährt, die ab dem 1. September 2019 bezahlt werden. Auch „alte“ Rechtsschutzversicherungen kommen dafür in Betracht, aber dann muss der Vertrag alle Bedingungen erfüllen. Eventuell muss der Versicherungsvertrag entsprechend angepasst werden.