Wohltätigkeit ohne Mehrwertsteuer ... aber unter bestimmten Bedingungen

Was tun Sie mit Ihrem nicht verkäuflichen Vorrat? Zu Schleuderpreisen verramschen, vernichten, verschenken? Lebensmittel können Sie schon seit einer Weile ohne Mehrwertsteuer verschenken. Aber bei anderen Waren ist das erst seit Mitte Mai möglich. Und das gilt noch nicht einmal für alle verschenkten Waren.

Warum Mehrwertsteuer?

Tja ... warum müssen Sie bei Wohltätigkeit überhaupt Mehrwertsteuer zahlen? Wenn Sie als Unternehmen Waren (im eigenen Land) kaufen, zahlen Sie Mehrwertsteuer. Diese ziehen Sie später im Rahmen Ihrer Mehrwertsteuererklärung wieder ab. Aber was tun Sie mit diesen Waren? Wenn Sie sie weiterverkaufen, erhalten Sie Mehrwertsteuer vom Käufer und diese Mehrwertsteuer führen Sie wiederum über Ihre Mehrwertsteuererklärung an das Finanzamt ab. Werden die Waren vernichtet, hört die Geschichte hier auf. Aber was geschieht, wenn Sie die Waren selbst „konsumieren“? Sie brauchen sich selbst natürlich nicht für diese Waren zu bezahlen, aber was den Mehrwertsteuerzweck anbelangt (wir sprechen nun einmal nicht über Einkommenssteuer), müssen Sie allerdings so tun, als ob Sie die Waren sich selbst verkaufen, Mehrwertsteuer berechnen und diese anschließend in der Mehrwertsteuererklärung aufführen.

Bis vor einigen Jahren war „Wohltätigkeit“ für das Finanzamt dasselbe wie „selbst konsumieren“ und deshalb musste das Unternehmen auf diese Wohltätigkeit Mehrwertsteuer bezahlen. Ladeninhaber konnten Waren, die kurz vor ihrem Verfalltag standen, besser vernichten als verschenken. Solch eine Lebensmittelvergeudung erweckte natürlich keinen guten Eindruck und im Jahr 2013 wurde das Verschenken von Lebensmitteln, die für den menschlichen Konsum bestimmt sind, von der Mehrwertsteuer befreit.

Non-Food

Seit Mitte Mai dürfen Sie auch Non-Food ohne Mehrwertsteuer verschenken. Diese Befreiung unterliegt allerdings einigen Einschränkungen.

Die Steuerbefreiung gilt nur für „lebensnotwendige" Nichtlebensmittel. Der Gesetzgeber definiert diese als „Waren, welche die Lebensqualität in Armut lebender Menschen effektiv verbessern können“ und „die im täglichen Leben von Menschen notwendig sind, sodass sie eine menschenwürdige Existenz führen können“.

Wir denken dann in erster Instanz an Hygieneartikel (Seife, Shampoo und Zahnbürsten), Grundarzneimittel für die Hausapotheke, Produkte für Säuglinge und Kleinkinder (Windeln) und Schul- und Büroartikel (von Bleistiften bis hin zu Schultaschen).

Die Waren dürfen nicht mehr in den Wirtschaftskreislauf gelangen (sie dürfen mit anderen Worten nicht mehr verkauft werden). Deshalb sind dauerhafte Waren ausgeschlossen. Der Gesetzgeber spricht dabei über Waren wie Fahrzeuge, Rasenmäher usw. Dagegen sind Basisprodukte für den häuslichen Komfort (Betten und Leinenwäsche) sowie Küchengeräte (Töpfe und Pfannen) von der Mehrwertsteuer befreit, wenn Sie diese aus Wohltätigkeit spenden. Sie dürfen selbstverständlich keinerlei Vergütung für die Waren verlangen, lediglich eine Kostenerstattung für Transport oder Verpackung ist gestattet.

Verteilerplattformen

Möglich ist auch, die betroffenen Waren einer Verteilerplattform zu spenden. Dabei handelt es sich häufig um Privatinitiativen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, diese Art von Waren zu sammeln und sie anschließend an die öffentlich-rechtlichen Instanzen und Organisationen weiterzuleiten, die dafür sorgen, dass die Gegenstände zu den betreffenden Personen gelangen. Wenn solch eine Verteilerplattform bestimmte Bedingungen erfüllt, darf sie mit Ihnen als Unternehmer einen Kooperationsvertrag abschließen, woraufhin Sie die überschüssigen Waren, unter Beibehaltung des Mehrwertsteuer-Abzugs, kostenlos übertragen können.

Formalitäten

Keine Befreiung ohne Beleg oder Formalitäten: um das Recht zu behalten, die Mehrwertsteuer abzusetzen, müssen Sie über ein Dokument verfügen, auf dem Sie die Spende beschreiben (wie, was, wo und wann) und der Begünstigte die Spende bestätigt.

Unternehmer können künftig ihr gutes Herz zeigen, ohne dafür steuerlich bestraft zu werden. Waren (ob es sich dabei um Lebensmittel handelt oder nicht), die (beinahe) nicht mehr verkäuflich sind, können für einen guten Zweck verschenkt werden. Luxusgüter können Sie nicht ohne Mehrwertsteuer spenden, weil die Gefahr schwarzer Lieferungen in diesem Bereich zu groß ist.