Vorteil jeglicher Art für Firmenwagen sinkt im Jahr 2019
Der Vorteil jeglicher Art für Firmenwagen wird anhand einer Formel berechnet. Ein wesentliches Element für diese Formel ist der CO2-Referenzausstoß. Je höher das Fahrzeug über diesem Bezugswert liegt, je höher der Vorteil. Dieser Bezugsausstoß wird jedes Jahr in einem Königlichen Erlass festgelegt. Die Zahlen für dieses Jahr sind für den Steuerpflichtigen günstig: der Vorteil jeglicher Art sinkt.
Vorteil wird nach einer Formel berechnet
Listenpreis x CO2-Prozentsatz x 6/7 x Altersfaktor
Der CO2-Prozentsatz und der Bezugsausstoß
Der CO2-Basisprozentsatz in Höhe von 5,5 % wird mit einem Bezugsemissionswert verknüpft. Dieser Referenzausstoß wird in g/km ausgedrückt und jedes Jahr in einem K. E. festgelegt:
Wenn die Verunreinigung des Fahrzeugs größer als der Bezugsausstoß ist, steigt der Basisprozentsatz um 0,1 % pro Gramm des zusätzlichen Ausstoßes, bis zu einem Höchstwert von 18 %.
Wenn das Auto umweltfreundlicher ist, sinkt der Basisprozentsatz um 0,1 % pro Gramm weniger Ausstoß, bis auf einen Mindestsatz von 4 %.
Wenn der Ausstoß des Autos dem Bezugsausstoß entspricht, gilt der Basisprozentsatz in Höhe von 5,5 %.
Die Regierung passt den Referenzausstoß jedes Jahr an. Auf diese Weise kann sie auf die Tatsache eingehen, dass Autos immer umweltfreundlicher werden.
Der Referenzausstoß für 2019
Für 2019 steigt der Bezugsemissionswert. Dadurch wird für dasselbe Auto ein geringerer Basisprozentsatz gelten. Und dadurch wird für denselben Wagen der Vorteil billiger werden.
Der Bezugsausstoß für das Kalenderjahr 2019 entspricht:
für Autos mit Dieselmotor: 88 g/km (statt 86 für 2018);
für Autos mit einem Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor: 107 g/km (statt 105 für 2018).
Übersicht über die Bezugsemissionswerte in den vergangenen Jahren
2012: 95 g/km (Diesel) und 115 g/km (Benzin)
2013: 95 g/km (Diesel) und 116 g/km (Benzin)
2014: 93 g/km (Diesel) und 112 g/km (Benzin)
2015: 91 g/km (Diesel) und 110 g/km (Benzin)
2016: 89 g/km (Diesel) und 107 g/km (Benzin)
2017: 87 g/km (Diesel) und 105 g/km (Benzin)
2018: 86 g/km (Diesel) und 105 g/km (Benzin)
Mindestbetrag 1.340 Euro
Ohne Berücksichtigung des Ausstoßes beträgt der Vorteil mindestens 1.340 Euro.