Die neue Gewinnprämie in Ihrer Buchhaltung

Seit dem 1. Januar 2018 können Unternehmen beschließen, einen Teil oder den gesamten Betrag ihres „Gewinns des Geschäftsjahrs“ ihren Arbeitnehmern zuzuteilen. Gemäß der Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN) entspricht diese Gewinnprämie einer Ergebnisverwertung.

Kode 9905 des Jahresabschlusses

Durch die neue Regelung für Gewinnprämien - die durch das Programmgesetz vom 25. Dezember 2017 eingeführt wurde - können Unternehmen einen Teil oder den gesamten Betrag ihres Gewinn des Geschäftsjahres in der Form einer Gewinnprämie an ihre Arbeitnehmer verteilen.
Arbeitnehmer sind Personen, die gegen Bezahlung weisungsbezogene Arbeit verrichten. Firmenleiter, Vorstände, Geschäftsführer, Insolvenzverwalter oder ähnliche Funktionen kommen also nicht dafür in Betracht.

Unter „Gewinn des Jahres” verstehen wir den positiven Betrag, der unter dem Kode 9905 des Jahresabschlusses gebucht wird.

Es gibt zwei Typen von Gewinnprämien.
Die identische Gewinnprämie ist eine Prämie, deren Betrag für alle Arbeitnehmer gleich ist oder deren Betrag demselben Prozentsatz der Bezüge aller Arbeitnehmer entspricht.
Die kategorisierte Gewinnprämie ist eine Prämie, deren Höhe von einem Verteilerschlüssel abhängt, der auf der Grundlage objektiver Kriterien angewandt wird.

Das System der Gewinnprämie besteht seit dem 1. Januar 2018, aber die Prämien können nur auf der Grundlage des Gewinns eines Geschäftsjahres zugeteilt werden, das frühestens am 30. September 2017 abgeschlossen wurde.

Konsequenzen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Diese einfache Entlohnungsmethode ist sowohl auf sozialrechtlicher als auch auf steuerlicher Ebene interessant.
Für die soziale Sicherheit ist lediglich ein Solidaritätsbeitrag in Höhe von 13,07 % der Prämie zu Lasten des Arbeitnehmers zu zahlen (keine Sozialbeiträge zu Lasten des Arbeitgebers).
Steuerlich unterliegt diese Prämie einer Veranlagung in Höhe von 7 % (einer mit den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuer) für den Arbeitnehmer.
Für den Arbeitgeber ist die Prämie nicht von der Körperschaftssteuer absetzbar, weil sie körperschaftssteuerlich als verworfene Ausgabe betrachtet wird.

Wie wird die Gewinnprämie gebucht?

Die Gewinnprämie wird als eine Ergebnisverwertung betrachtet. Buchhalterisch ist dies mit der Regelung für Dividenden und Tantiemen vergleichbar.
Es handelt sich um einen Bestandteil der Bezüge, der bei der Berechnung der Lohnnorm nicht berücksichtigt wird (aus dem Begriff Lohnkosten ausgeschlossen).

Im Kontenplan wird die Prämie folgendermaßen gebucht:
696 Ergebnisverwertung - Arbeitnehmer an 473 Andere Berechtigte.

Das System der Prämie darf übrigens nicht mit dem System der einmaligen ergebnisgebundenen Vorteile oder Bonuspläne verwechselt werden, das im Jahr 2007 eingeführt worden ist. Dabei handelt es sich um Vorteile, die auf der Grundlage von objektiven Kriterien an die kollektiv erzielten Ergebnisse von (einer Gruppe von) Unternehmen oder einer exakt abgegrenzten Gruppe von Arbeitnehmern gebunden sind. Beide Systeme können allerdings in einem Unternehmen nebeneinander existieren.