Neue Modelle für die Hinterlegung des Jahresabschlusses von Unternehmen

Für Unternehmen, deren Geschäftsjahre nach dem 31. Dezember 2017 beginnen, gibt es neue Modelle für die Aufstellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses. Die Version 2019 des vollständigen und des verkürzten Modells sowie des Mikromodells stehen auf der Website der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank zur Verfügung. Die neuen Jahresabschlussmodelle unterscheiden sich in mehreren Punkten von den vorigen Modellen (Version 2016).

Die meisten Unternehmen müssen einen Jahresabschluss nach einem Standardmodell aufstellen. Für bestimmte Unternehmen wie Kreditinstitute und Versicherungsgesellschaften gibt es ein eigens spezifisches Schema.
Die wichtigste Änderung in der Version 2019 der Jahresabschlussmodelle ist die Ergänzung der sonstigen Unterlagen, die gemäß Unternehmensgesetzbuch zu hinterlegen sind, auf strukturierte Weise.

Standardmodelle je nach Größe der Unternehmen

Große Unternehmen und börsennotierte Unternehmen verwenden das vollständige Modell (Voll): https://www.nbb.be/doc/ba/models/ent/2019_de_vol_vollstandiges_modell.pdf

Ein großes Unternehmen ist ein Unternehmen, das zum Zeitpunkt des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres mehr als einen der folgenden Höchstwerte während der beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre überschritten hat:

Jahresmittel des Personalbestands: 50;

Jahresumsatz (exklusive MwSt.): 9.000.000 Euro;

Bilanzsumme: 4.500.000 Euro.

Kleine (nicht börsennotierte) Unternehmen dürfen das verkürzte Modell (Verk.) verwenden:
https://www.nbb.be/doc/ba/models/ent/2019_de_ver_verkurztes_modell.pdf

Ein kleines Unternehmen ist ein Unternehmen, die zum Zeitpunkt des letzten abgeschlossenen Geschäftsjahres nicht mehr als einen der folgenden Höchstwerte während der beiden letzten abgeschlossenen Geschäftsjahre überschritten hat:

Jahresmittel des Personalbestands: 50;

Jahresumsatz (exklusive MwSt.): 9.000.000 Euro;

Bilanzsumme: 4.500.000 Euro.

Mikrounternehmen dürfen ein Mikromodell (Mikro) verwenden: https://www.nbb.be/doc/ba/models/ent/2019_de_mik_mikro_modell.pdf

Ein Mikrounternehmen ist ein kleines Unternehmen, die zum Zeitpunkt des Jahresabschlusses weder eine Muttergesellschaft noch ein Tochterunternehmen ist und das nicht mehr als eines der folgenden Kriterien überschreitet:

Jahresmittel des Personalbestands: 10;

Jahresumsatz (exklusive MwSt.): 700.000 Euro;

Bilanzsumme: 350.000 Euro.

Version 2019 gegenüber Version 2016

In der Version 2019 der Jahresmodelle sind die „Sonstigen gemäß Unternehmensgesetzbuch zu hinterlegenden Unterlagen“ ergänzt worden.

Beteiligungsstruktur des Unternehmens am Tag des Jahresabschlusses: Voll. 6.7.2 - Verk. 8 - in Mikro-Modell abgeschafft

Vergütungsbericht für die Unternehmen, in denen der Staat oder eine oder mehrere öffentlich-rechtliche juristische Personen eine Kontrolle ausüben: Voll. 11 - Verk. 13 - Mikro 12

Protokolle über Interessenskonflikte vermögensrechtlicher Art im Fall entgegengesetzter vermögensrechtlicher Interessen zwischen einem Vorstandsmitglied, einem Mitglied des Direktoriums, einem Geschäftsführer oder einem Mitglied des Direktionsrats und dem Unternehmen : in Vollständiges Modell nicht zutreffend - Verk. 14 - Mikro 13

Sonderbericht des alleinigen Teilhabers (GmbH) über die Entscheidungen und/oder Verrichtungen, die einen vermögensrechtlichen Interessenkonflikt zwischen dem alleinigen Teilhaber und dem Unternehmen beinhalten und über die zwischen dem alleinigen Teilhaber und dem Unternehmen geschlossenen Vereinbarungen, wenn es sich nicht um geläufige Verrichtungen handelt, die unter normalen Umständen stattfinden : Voll. 12 - Verk. 15 - Mikro 14

Bericht des alleinigen Aktionärs (AG) über die zwischen dem alleinigen Aktionär und dem Unternehmen geschlossenen Vereinbarungen, wenn es sich nicht um geläufige Verrichtungen handelt, die unter normalen Umständen stattfinden : Voll. 13 - Verk. 16 - Mikro 15

Bericht des Aufsichtsrates eines europäischen Unternehmens oder einer europäischen Genossenschaft: Voll. 14 - Verk. 17 - Mikro 16

Jahresabschluss bzw. Jahresabschlüsse der Unternehmen, für die das hinterlegende Unternehmen unbeschränkt haftet: Voll. 15 - Verk. 18 - Mikro 17

Sonstige Unterlagen (vom Unternehmen zu spezifizieren) : Voll. 16 - Verk. 19 - Mikro 18

Quelle: https://www.nbb.be/de/bilanzzentrale.