Zinssatz für Verzugszinsen und Moratoriumszinsen für 2019
Seit dem vorigen Jahr wird der Zinssatz für Verzugszinsen abhängig von den linearen Obligationen mit 10 Jahren Laufzeit bestimmt und es gibt in steuerlichen Angelegenheiten keinen festen Zinssatz mehr. Für das Kalenderjahr 2019 wurde der Zinssatz für die Verzugszinsen auf 4 % festgelegt, der Zinssatz für Moratoriumszinsen beträgt 2 %.
Wann sind Verzugszinsen fällig?
Verzugszinsen sind vom Steuerpflichtigen beim Versäumen der Zahlung der fälligen Steuern innerhalb der gesetzlichen Fristen zu zahlen.
Welcher Zinssatz?
Bis zum 31. Dezember 2017 galt ein fester Zinssatz in Höhe von 7 %.
Seit dem 1. Januar 2018 wird der Zinssatz jährlich abgestimmt auf den Durchschnitt der Bezugsindexzahlen J in Bezug auf die linearen Obligationen mit 10 Jahren Laufzeit der Monate Juli, August und September des Jahres, das dem Jahr vorangeht, in welchem der neue Zinssatz gelten wird, und zwar in einem Spielraum zwischen 4 % und 10 % pro Jahr. Für das Kalenderjahr 2019 ist der Zinssatz der Verzugszinsen auf 4 % festgelegt worden. Der FÖD Finanzen veröffentlicht von nun an jedes Jahr während des letzten Quartals einen Bericht im Belgischen Staatsblatt mit dem neuen Zinssatz, der im darauffolgenden Kalenderjahr gelten wird.
Der Zinssatz für Verzugszinsen gilt bei Nichtzahlung der Steuern aus dem Einkommensteuergesetzbuch 1992 und dem Gesetzbuch der mit den Einkommensteuern gleichgesetzten Steuern: Personensteuer, Körperschaftssteuer und Steuer für juristische Personen, die Steuer gebietsfremder Personen, die Steuervorauszahlungen, die Kraftfahrzeugsteuer, die Steuer auf Glücksspiele und Wetten, die Steuern auf die Freizeitautomaten, die Steuer und die Zusatzsteuer auf die Beteiligung der Arbeitnehmer am Gewinn oder am Kapital des Unternehmens.
Die Mehrwertsteuer und die diversen Gebühren und Abgaben sind dabei nicht gemeint.
Wann sind Moratoriumszinsen fällig?
Moratoriumszinsen sind vom Staat bei Erstattung von Steuern, Steuervorauszahlungen, Verzugszinsen, Steuererhöhungen oder Verwaltungsbußgelder zu zahlen. Moratoriumszinsen können auch gezahlt werden, wenn der Staat eine mit den Einkommensteuern gleichgesetzte Steuer rückerstattet.
Die Gewährung von Moratoriumszinsen unterliegt seit dem vorigen Jahr einer neuen und vorhergehenden Bedingung, nämlich dem Versand einer Inverzugsetzung durch den Steuerschuldner an den FÖD Finanzen, um deren Zahlung zu verlangen. Moratoriumszinsen sind nicht mehr von Rechts wegen fällig.
Die Mahnung zur Zahlung der Moratoriumszinsen wird der Verwaltung gesandt, wenn die Frist für die Rückzahlung abgelaufen ist. Sie kann über eine Mahnung mit einem normalen Brief, einer Beschwerde oder einer Vorladung erfolgen.
Es werden keine Moratoriumszinsen fällig, wenn sie weniger als 5 Euro pro Monat pro Veranlagung, für ein- und dasselbe Veranlagungsjahr betragen oder wenn die Finanzverwaltung über keine Identitätsdaten oder Bankangaben des Steuerpflichtigen verfügt, wodurch sie keine Rückerstattung vornehmen kann.
Welcher Zinssatz?
Der Zinssatz für die Moratoriumszinsen entspricht dem festgesetzten Zinssatz für die Verzugszinsen, verringert um zwei Prozentpunkte. Für das Kalenderjahr 2018 und das Kalenderjahr 2019 beträgt dieser Zinssatz also 2 %.