Datenschutz Steuerpflichtiger nach der DSGVO
Die Regeln der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sind europäische Richtlinien, welche die Privatsphäre der Bürger schützen sollen. Dadurch müssen die Unternehmen verschiedene Regeln erfüllen, um zu gewährleisten, dass Ihre Daten nicht missbraucht werden. Aber auch der Staat ist diesen Regeln unterworfen. Wie steht es nun mit dem Finanzamt und Ihrer Privatsphäre?
DSGVO
Seit dem 25. Mai 2018 sind die DSGVO-Regeln in der gesamten Europäischen Union in Kraft. Diese europäische Verordnung regelt, auf welche Weise und zu welchem Zweck Daten erhoben, gespeichert und verarbeitet werden dürfen. Jedes Unternehmen, jede Vereinigung und jede Instanz, die mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu tun hat, unterliegen diesen Regeln. In der Praxis bedeutet dies, dass alle davon betroffen sind. Jeder verwendet schließlich auf diese oder jene Weise personenbezogene Daten anderer Personen. Nur für Privatleute gelten die Regeln nicht.
Auch das Finanzamt
Im Prinzip unterliegt auch das Finanzamt den DSGVO-Regeln. Das Finanzamt muss also die Privatsphäre des Steuerpflichtigen respektieren und umsichtig mit den Daten umgehen, die es über den Steuerpflichtigen erhebt.
Der Steuerpflichtige hat:
ein Informationsrecht;
das Recht auf Einsichtnahme;
das Recht zu wissen, warum seine Daten erhoben und verarbeitet werden;
das Recht zu wissen, wie lange seine Daten gespeichert werden;
das Recht, eine Beschwerde bei der Datenschutzbehörde einzureichen, wenn seine Rechte nicht respektiert werden.
Ausnahmen, die das Finanzamt in Anspruch nehmen kann
Andererseits ist es auch logisch, dass das Finanzamt etwas mehr Möglichkeiten als z. B. ein Privatunternehmen hat. Das Finanzamt muss selbstverständlich seine Arbeit erledigen können. In einer modernen digitalisierten Welt bedeutet dies, dass ein paar Ausnahmen in das Gesetz aufgenommen wurden, u. a.:
Profilierung: automatisierte Verarbeitung von personenbezogenen Daten, mit der die Merkmale einer natürlichen Person ausgewertet werden, um auf diese Weise seine beruflichen Leistungen, sein Verhalten, sein Standort oder seine Fortbewegungen zu analysieren oder prognostizieren;
Datamining: eine Technik, um auf der Grundlage von umfangreichen Datenmengen das Verhalten bestimmter Personen einzuschätzen. Das Finanzamt kann diese Technik z. B. verwenden, um einzuschätzen, bei welchen Steuerpflichtigen das Risiko einer bestimmten Unregelmäßigkeit am größten ist.
Selbstverständlich ist es schwierig, zwischen den Rechten des Steuerpflichtigen und modernen Techniken wie Profilierung abzuwägen. Auf der einen Seite hat ein Steuerpflichtiger das Recht, einem Steuersystem nicht nur auf der Grundlage der Profilierung unterworfen zu werden. In diesem Sinne darf das Finanzamt eigentlich keine Veranlagung versenden, die komplett aus der automatischen Datenverarbeitung hervorgegangen ist. Wenn es geeignete Maßnahmen gibt, um die Rechte und Freiheiten und gerechtfertigten Interessen des Steuerpflichtigen zu schützen, besteht diesbezüglich jedoch kein Problem. Wie weit das Finanzamt bei einer Ermittlung gehen kann und wann das Finanzamt sich auf Indikatoren aus dem Datamining stützen kann, wird aus der Praxis noch deutlicher hervorgehen müssen.
Die DSGVO gibt einer Person das Recht, zu verlangen, dass ihre Daten gelöscht werden. Steuerlich ist das viel schwieriger. Die Behörden (hier das Finanzamt) benötigen die Daten schließlich für die Erfüllung einer Aufgabe des allgemeinen Interesses oder die Ausübung der öffentlichen Autorität. Das Recht, vergessen zu werden, das ein Steuerpflichtiger z. B. gegenüber Google hat, hat er nicht gegenüber dem Finanzamt.
Auch die Rechte, die der Steuerpflichtige gegenüber dem Finanzamt hat, wie das Recht auf Einsichtnahme, sind im Steuerwesen mitunter stärker begrenzt. Die genauen Einschränkungen werden im Gesetz detailliert aufgeführt. Z. B. ist das Recht auf Einsichtnahme während bestimmter Phasen der steuerlichen Ermittlungen ausgeschlossen.
Ändert sich wirklich etwas? Der Steuerpflichtige hat jetzt eine bessere Grundlage, um seine Rechte zu schützen und zu fordern, dass auch das Finanzamt diese respektiert.