Sind die Kosten beim Erwerb von Aktien absetzbar?

Die Mehrwertsteuer auf Kosten, die einem Unternehmen beim Erwerb von Aktien entstehen, sind absetzbar. Der Gerichtshof hat nämlich entschieden, dass auch vorbereitende Tätigkeiten zum Abzug berechtigen. Sogar, wenn die Aktien letztendlich nicht (oder nur teilweise) erworben werden, bleiben diese Kosten absetzbar.

Vorbereitende Handlungen

Mehrwertsteuerpflichtige haben ein Abzugsrecht für Ausgaben, die im Rahmen ihrer eigenen wirtschaftlichen Aktivität anfallen, z. B. Mehrwertsteuer beim Erwerb einer Maschine, die in der Fertigungsabteilung verwendet wird, oder auf Dienstleistungen eines Kommunikationsbüros, das sich um die Werbung für das Unternehmen kümmert.

Wer ein Unternehmen gründet, bestreitet jedoch schon Kosten, bevor das Unternehmen seine eigentliche Geschäftstätigkeit beginnt. Dabei kann es sich um vielerlei vorbereitender Tätigkeiten handeln: Prüfung der Durchführbarkeit der Pläne, Entwurf einer Website, Suche eines Standorts für die Ausübung das Geschäfts. Es ist eine feste Regel geworden (auf der Grundlage der Rechtsprechung des Justizhofes), dass diese vorbereitenden Handlungen zur (späteren) wirtschaftlichen Tätigkeit gehören.

Sogar wenn die Geschäftstätigkeit letztendlich nicht ausgeübt wird

Auch wenn die Geschäftstätigkeit letztendlich nicht verwirklicht wird, bleibt das Abzugsrecht bestehen. Beispiel: ein Mehrwertsteuerpflichtiger kommt nach der Prüfung zur Schlussfolgerung, dass die Geschäftstätigkeit finanziell nicht rentabel sein wird. Die Mehrwertsteuer auf diese Untersuchungskosten ist absetzbar.

Passive gegenüber aktive Holding

Für Holdings gelten besondere Regeln:

Eine passive Holding, die nur Aktien hält, hat kein Abzugsrecht. Also auch nicht für die Mehrwertsteuer auf Kosten, die beim Erwerb ihrer Beteiligungen entstehen.

Eine aktive Holding, die sich in den Betrieb der Unternehmen einmischt, an denen sie beteiligt ist, hat allerdings ein Abzugsrecht. Die Einmischung in den Betrieb des Unternehmens muss allerdings mit der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zusammenhängen. Das ist u. a. möglich, indem administrative, buchhalterische, finanzielle, kommerzielle und technische Dienstleistungen angeboten werden. Eine reine Einmischung in die Unternehmensführung reicht nicht aus.

Was geschieht beim Erwerb von Aktien?

Der Erwerb von Aktien kann als eine vorbereitende Handlung gesehen werden. Die Holding, der dadurch Kosten entstehen, darf die Mehrwertsteuer also absetzen. Allerdings nur unter der Bedingung, dass sie die Absicht hat, für die Gesellschaft, deren Aktien sie erwirbt, gegen Bezahlung zusätzliche Dienstleistungen zu erbringen (z.  B. Managementdienste).

Ein Beispiel aus der Rechtsprechung des Justizhofes

Der Justizhof hat dies im Ryanair-Urteil noch einmal bestätigt. Ryanair wollte alle Aktien einer anderen Fluggesellschaft kaufen. Um den Kauf korrekt verlaufen zu lassen, wurde zunächst ein Gutachten in Auftrag gegeben. Aufgrund von Wettbewerbsregeln konnte schließlich nur ein Teil der gewünschten Aktien übernommen werden. Der Justizhof urteilte, dass Ryanair dennoch die Mehrwertsteuer auf die Beratungskosten vollständig absetzen konnte.