Neues bei der Mehrwertsteuer
Ab 1. Januar können wir wieder einige Neuerungen im Bereich der Mehrwertsteuer erwarten. Während die wichtigste Änderung (Mehrwertsteuer bei Vermietung von Immobilien) eine belgische Maßnahme ist, gibt es auch einige neue Maßnahmen, die international inspiriert worden sind.
Elektronische Dienstleistungen, Kommunikation und Telekommunikation
Ab 1. Januar 2019 gibt es eine neue fakultative Umsatzschwelle in Höhe von 10.000 Euro für Unternehmen, die elektronische Dienstleistungen für Privatleute erbringen. Normalerweise müssen diese Dienstleister die Mehrwertsteuer in demjenigen europäischen Mitgliedsstaat berechnen, in welchem ihr Kunde wohnt. Bleiben sie im diesen oder vorigen Kalenderjahr jedoch unter dem Schwellenbetrag in Höhe von 10.000 Euro, können sie weiterhin die Mehrwertsteuer ihres eigenen Niederlassungslandes anwenden. Damit können Unternehmen, die nur wenige ausländische Kunden haben, ihren bürokratischen Aufwand einschränken.
Außerdem benötigt der Dienstleister nur noch ein einziges Dokument als Nachweis für den Wohnort seines Kunden. Beweismittel, die das Finanzamt akzeptiert hat, sind u. a. Bankangaben, Ländercode der SIM-Karte, Rechnungsanschrift, IP-Adresse.
Schließlich noch dies: welche Mehrwertsteuer auch in Rechnung gestellt werden muss (die des Landes des Kunden oder des Landes der eigenen Niederlassung), die Rechnungen dürfen nach den Regeln des Niederlassungslands ausgestellt werden.
Certified Taxable Person (CPT)
Unter dem Begriff Certified Taxable Person wird ein zuverlässiger Steuerpflichtiger verstanden. Diese Mehrwertsteuerpflichtigen werden als zuverlässig betrachtet, weil sie ...
zahlungskräftig sind;
bisher noch nie Steuergesetze übertreten haben;
über eine gute interne Kontrolle verfügen.
Ein Steuerpflichtiger, der als CPT in seinem eigenen Land zugelassen wird, kann dieses Qualitätslabel in der ganzen Europäischen Union anwenden. Damit können vereinfachte administrative Regeln angewandt werden.
Das System lässt sich mit dem AEO (Authorised Economic Operator) aus der Zollgesetzgebung vergleichen.
Wann diese Regelung genau eingeführt wird, ist allerdings noch nicht sicher.
Was ist mit dem Brexit?
Es sind in den letzten Wochen wieder wichtige Schritte in die Richtung Brexit unternommen worden. Ab dem 30. März 2019 gibt es nur noch 27 Mitgliedsstaaten in der EU und das Vereinigte Königreich gehört nicht mehr dazu. Das hat eine ganze Menge steuerliche Folgen: Waren, die nach Großbritannien geliefert werden, unterliegen den Exportregeln, während Waren, die aus dem Vereinigten Königreich nach Europa kommen, importiert werden müssen. Welche Auswirkungen das genau haben wird, muss noch abgewartet werden. Sowohl die notwendigen Anpassungen an die Regeln als auch die neue Praxis wird erst nach März 2019 deutlich werden.