Feiertage im Jahr 2019
Die letzten Feiertage von 2018 stehen vor der Tür, also werfen wir schon mal einen Blick auf diejenigen von 2019. Im kommenden Jahr fällt ein offizieller Feiertag auf ein Wochenende. Wenn In Ihrem Unternehmen an dem Tag nicht gearbeitet wird, müssen Sie einen Ersatzfeiertag wählen. Der Anspruch auf Bezahlung ist wiederum gesetzlich festgelegt. Eine kurze (festliche) Auffrischung der Grundsätze.
Prinzipien in der Privatwirtschaft
Die Feiertagsregelung in der Privatwirtschaft (für Arbeitnehmer mit einem Arbeitsvertrag) schreibt vor, dass an zehn offiziellen oder gesetzlichen Feiertagen pro Jahr keine Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen. Ein Feiertag, der auf einen Sonntag (wie der Nationalfeiertag im Jahr 2019) oder einen Tag fällt, an dem im Unternehmen gewöhnlich nicht gearbeitet wird, wird durch einen normalen Arbeitstag im selben Kalenderjahr ersetzt.
Wenn eine Entscheidung auf Branchen- oder Betriebsebene ausbleibt oder wenn Sie den Ersatzfeiertag nicht ordnungsgemäß bestimmen, wird der Feiertag durch den ersten Arbeitstag nach dem Feiertag ersetzt. Die Wahl des Ersatzfeiertags darf auch den Arbeitnehmern überlassen werden, die den Ersatztag dann wie einen Urlaubstag in Anspruch nehmen.
Ausnahme: Recht auf Erholungsurlaub
Wenn in Ihrer Branche auch sonntags gearbeitet werden darf, darf auch an einem Feiertag gearbeitet werden. Ihre Arbeitnehmer haben dann Anspruch auf Erholungsurlaub. Dieser dauert einen ganzen Tag (wenn länger als vier Stunden gearbeitet wird) oder einen halben Tag (wenn weniger als vier Stunden gearbeitet wird) oder er entspricht der tatsächlichen Dauer der Leistung (bei Teilzeitarbeit).
Bezahlung für Arbeitstag oder Ersatztag
Der Arbeitgeber bezahlt die nicht gearbeiteten Feiertage. Dieser Lohn beinhaltet den normalen Lohn mit den Prämien und die Sachbezüge, die der Arbeitnehmer erhalten würde, wenn er gearbeitet hätte. Das ist für
Arbeitnehmer mit einem festen Lohn: der vereinbarte Lohn;
Angestellte mit einer Provision (z. B. Handelsvertreter): das feste Gehalt und der Tagesdurchschnitt der variablen Zahlungen.
Zulagen oder Prämien werden nicht fällig, es sei denn, dass in einem Kollektiven Arbeitsabkommen auf Branchen- oder Betriebsebene oder in der Arbeitsordnung eine Prämie vorgesehen ist.
Überstunden, die am Feiertag oder am Ersatzfeiertag geleistet werden, berechtigen allerdings zu einer Gehaltszulage, wie etwa bei der Erbringung von Leistungen an einem Sonntag (d. h. 100 %).
Der Anspruch auf Lohn für den Feiertag entfällt, wenn der Arbeitnehmer ohne Rechtfertigung an dem regulären Arbeitstag fehlt, der dem Feiertag vorangeht oder auf ihn folgt.
Gesetzliche Urlaubstage für Arbeitnehmer
Die zehn gesetzlichen Feiertage fallen im Jahr 2019 auf folgende Tage:
Dienstag, 1. Januar 2019 (Neujahr)
Montag, 22. April 2019 (Ostermontag)
Mittwoch, 1. Mai 2019 (Tag der Arbeit)
Donnerstag, 30. Mai 2019 (Christi Himmelfahrt)
Montag, 10. Juni 2019 (Pfingstmontag)
Sonntag, 21. Juli 2019 (Nationalfeiertag)
Donnerstag, 15. Augustus 2019 (Mariä Himmelfahrt)
Freitag, 1. November 2019 (Allerheiligen)
Montag, 11. November 2019 (Waffenstillstand)
Mittwoch, 25. Dezember 2019 (Weihnachten)
Gesetzliche Urlaubstage für Beamte
Beamte haben zusätzlich folgende Feiertage:
Donnerstag, 11. Juli 2019 (Feiertag der Flämischen Gemeinschaft)
Freitag, 27. September 2019 (Feiertag der Französischen Gemeinschaft)
Freitag, 2. November 2019 (Allerseelen)
Freitag, 15. November 2019 (Feiertag der Deutschsprachigen Gemeinschaft und Fest der Dynastie)
In manchen Betrieben werden diese Feiertage ebenfalls gefeiert.
Sonstige interessante Tage
Sonntag, 31. März 2019 (Sommerzeit)
Sonntag, 27. Oktober 2019 (Winterzeit)