Steuerverlagerung und Körperschaftssteuerreform im Jahr 2019
Am Vorabend des neuen Jahres beschäftigen wir uns mit der weiteren Umsetzung der Steuerverlagerung und der Reform der Körperschaftssteuer.
Letzte Phase der Steuerverlagerung
Im Jahr 2019 wird die letzte Phase der Steuerverlagerung in der Personensteuer durchgeführt:
die weitere Erhöhung des steuerlichen Arbeitsbonus in Höhe von 28,03 % auf 33,14 % des effektiv zuerkannten sozialen Arbeitsbonus;
die Verbreiterung des Steuersatzes von 40 %, wobei die obere Grenze von 13.940 Euro auf 14.330 Euro erhöht wird (nicht an den Verbraucherpreisindex geknüpft);
die Erhöhung und Vereinheitlichung des dualen steuerfreien Mindestbetrags auf 4.785 Euro (nicht an den Verbraucherpreisindex geknüpft).
Auch innerhalb der sozialen Sicherheit werden die sozialen Arbeitgeberbeiträge weiter abgebaut, das System der Senkung der Sozialbeiträge (Maribel) wird verstärkt und erweitert und der soziale Arbeitsbonus erhöht. In diesem Bereich findet die letzte Phase im Jahr 2020 statt.
Reform der Körperschaftssteuer
Ebenso wie die Steuerverlagerung wird auch die Reform der Körperschaftsteuer in mehreren Phasen durchgeführt. Der nominale Tarif sinkt in zwei Etappen von 33 % auf 25 % im Jahr 2020.
Für kleine und mittlere Betriebe gab es schon ab 2018 einen stark gesenkten Tarif in Höhe von 20 % für die besteuerbare Grundlage bis 100.000 Euro. Der Krisenbeitrag wird nun auch bei der Körperschaftssteuer bis 2020 abgeschafft.
Wichtigste Tarifänderungen
Nominaler Tarif alt: 33 % (2018) und 33 % (2020)
Nominaler Tarif neu: 29 % (2018) und 25 % (2020)
Krisensteuer alt: 3 % (2018) und 3 % (2020)
Krisensteuer neu: 2 % (2018) und 0 % (2020)
KMU-Tarif (erste 100.000 Euro Gewinn): 20 % (2018) und 20 % (2020)
Im Jahr 2019 folgen noch einige weitere Maßnahmen.
Z. B. springt die steuerliche Konsolidierung ins Auge. Solche Systeme gibt es bereits in den meisten EU-Mitgliedsstaaten. Um das Steuersystem Belgiens für Firmengruppen attraktiver zu machen, wird auch in unserem Land ein System steuerlicher Konsolidierung eingeführt. Es geht um eine partielle Konsolidierung, bei der es noch gestattet ist, innerhalb bestimmter Grenzen Verluste innerhalb der Gesellschaft zu verlagern. Die neue Regelung wird ab dem 1. Januar 2019 anwendbar sein.
Im Jahr 2019 wird auch die Zinsabzugsbeschränkung gemäß der ATAD (Anti Tax Avoidance Directive) in Kraft treten (auf der Grundlage der EBITDA aus der ATAD-Richtlinie).
Im Jahr 2020 folgt dann die Durchführung der zweiten Phase dieser großen Reform.
Der Standardtarif sinkt auf 25 %. Der Krisenbeitrag läuft endlich aus. Als zusätzlicher Steueranreiz für innovative Betriebe wird die Befreiung von der Abführung der Betriebssteuervorauszahlung für wissenschaftliche Forschung für Bachelordiplome auf 80 % verdoppelt.
In dieser zweiten Phase werden weitere Ausgleichsmaßnahmen eingeführt, wie etwa:
Diskont auf Schulden nicht mehr absetzbar;
Mobilisierung befreiter Rücklagen zu ermäßigtem Tarif (vorübergehende Maßnahme);
Strengere Regelung des Absatzes von Verlusten ausländischer fester Einrichtungen;
Aufhebung von degressiven und proportionalen Abschreibungen;
Absatzbegrenzung für einige besondere Ausgaben;
Abschaffung bestimmter Befreiungen.