Ist Ihr Unternehmen bereit für den Brexit?
Am 29. März 2019 verlässt das Vereinigte Königreich die Europäische Union. Dann werden innerhalb der EU andere Handelsvereinbarungen gelten. Dass der Brexit eine große wirtschaftliche Auswirkung auf unser Land hat, ist unbestritten. Der konkrete Einfluss auf Ihren Betrieb ist allerdings immer noch unklar. Worauf müssen Sie also achten? Ein kurzer Leitfaden über die online verfügbaren Informationen.
Nach Deutschland, Frankreich und den Niederlanden ist das Vereinigte Königreich (England, Schottland, Wales und Nordirland) der viertwichtigste Handelspartner Belgiens. Der Austritt des Vereinigten Königreichs aus der Europäischen Union am 29. März 2019 beinhaltet den Austritt aus dem internen Markt und der Zollunion. Konsequenz: das Vereinigte Königreich wird ab diesem Zeitpunkt ein Drittland und es werden andere Handelsusancen als innerhalb der EU gelten. Die konkreten Auswirkungen auf Ihr Unternehmen hängen von den noch laufenden Verhandlungen über den Brexit ab. In der Zwischenzeit können Sie online schon nach Antworten suchen.
Vor dem Brexit
Die Europäische Kommission hat eine Website eingerichtet, auf der wirtschaftliche Dokumente eingesehen werden können, die auf die Folgen des Brexit eingehen: https://ec.europa.eu/taxation_customs/uk_withdrawal_en. Wichtig sind die Links zu den Verhandlungsdokumenten und den Vorbereitungsdokumenten.
In Belgien informiert die Zollverwaltung Unternehmen, die jetzt nicht, aber in Zukunft, wenn Großbritannien die EU verlässt, mit bestimmten Zollregelungen zu tun bekommen. Verschiedene Merkblätter über Zollgenehmigungen und -vereinfachungen informieren über die Vorteile, die Zielgruppen, die Basiskonditionen und zu beachtenden Punkte in Bezug auf Regelungen wie etwa besondere Bestimmungen, (vorübergehende) Lagerung, passive und aktive Veredlung ...
Siehe https://financien.belgium.be/nl/douane_accijnzen/ondernemingen/brexit/productfiches. Diese Merkblätter stehen auf Niederländisch, Französisch und Englisch zur Verfügung (https://finance.belgium.be/en/customs_excise).
Auch die neue Website https://brexit.belgium.be des FÖD Wirtschaft will den Unternehmen helfen, einen Überblick zu gewinnen. Mögliche Situationen sind in neun Themen eingeteilt (Ausfuhr, Einfuhr, Dienstleistungen, Transport, Zulieferung, digitale Daten und Dienstleistungen (Datenschutzrecht), geistiges Eigentum, Niederlassung, Wettbewerb und Markt). Alle Empfehlungen im sogenannten Brexit Impact Scan beruhen auf den Ausgangspunkten des Vereinigten Königreichs bei den Verhandlungen über den britischen Austritt aus der EU. Die Verhandlungen gehen über die Kontrollen an der Grenze und inwiefern Sie weiterhin Zugang zum britischen Markt behalten und das Vereinigte Königreich zum belgischen Markt behält. Wichtige Randnotiz: dieser Scan gibt die beste Empfehlung für Ihren Betrieb, aber verschafft Ihnen keinen endgültigen Aufschluss, solange die Verhandlungen laufen.
Momentan ist die Rede von einer Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2020, um den Unternehmen mehr Zeit zu geben, sich vorzubereiten. Die Übergangszeit ist ein Teil der Rücktrittsvereinbarung zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich. Während dieser Zeit wird das Vereinigte Königreich behandelt, als ob es (noch) ein Teil der EU ist. Warenbewegungen vom und ins Vereinigte Königreich werden als innergemeinschaftliche Transaktionen betrachtet; die Bestimmungen der Mehrwertsteuerrichtlinie bleiben während dieser Zeit ebenfalls uneingeschränkt in Kraft.
Nach dem Brexit
Ohne Rücksicht auf die Form einer eventuellen Vereinbarung, die zwischen der EU und dem Vereinigten Königreich abgeschlossen wird, gilt, dass der Warenverkehr mit Drittländern stets Zollkontrollen und -formalitäten unterliegt.