Nähere Einzelheiten über das UBO-Register bekannt
Das Geldwäschegesetz vom 18. September 2017 schafft einen gesetzlichen Rahmen für das UBO-Register. Dies ist ein landesweites Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und anderen rechtlichen Einheiten. Allmählich werden nähere Einzelheiten u. a. über den Inhalt der erfassten Daten bekannt.
UBO bzw. Ultimate Beneficial Owner
Das UBO-Register erfasst akkurate und aktuelle Daten über die wirtschaftlichen Eigentümer von in Belgien gegründeten Unternehmen, Trusts, Stiftungen und (internationalen) gemeinnützigen Vereinigungen und anderen vergleichbaren juristischen Einheiten. Die Verwaltung des Schatzamts des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen wird die Daten der letztendlichen Berechtigten erfassen, speichern, verwalten und kontrollieren.
Von jeder betroffenen Einheit müssen eine oder mehrere natürliche Personen als wirtschaftliche Eigentümer in das UBO-Register eingetragen werden. Meistens werden das die Aktionäre sein, die 25 % oder mehr der Aktien kontrollieren, oder aber die Mitglieder des Vorstands oder andere Führungskräfte.
Auf Wunsch von Europa
Das UBO-Register wurde aufgrund des Geldwäschegesetzes vom 18. September 2017 eingerichtet. Dieses Gesetz setzt die vierte Geldwäscherichtlinie (EU) Nr. 2015/849 vom 20. Mai 2015 in belgisches Recht um. Inzwischen ist auch die fünfte Geldwäscherichtlinie (EU) 2018/843 vom 30. Mai 2018 veröffentlicht worden. Diese Richtlinie verstärkt die Rolle des UBO-Registers und erweitert den Zugang zu diesem Register. Die Mitgliedstaaten erhalten zwei Fristen: 10. Januar 2020 für das Einrichten von Registern der wirtschaftlichen Eigentümer von Unternehmen und anderen juristischen Einheiten und 10. März 2020 für die Register der wirtschaftlichen Eigentümer von Trusts und ähnlichen rechtlichen Konstruktionen.
Wer muss Meldung erstatten?
Unternehmen, auch Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit, wie die Gesellschaft bürgerlichen Rechts;
Vereinigungen und Stiftungen;
Trustees und Treuhandverwalter.
Welche Informationen sind anzugeben?
Von jedem wirtschaftlichen Eigentümer:
1. Name;
2. erster Vorname;
3. Geburtstag;
4. Geburtsmonat;
5. Geburtsjahr;
6. Staatsangehörigkeit(en);
7. Land des Wohnsitzes;
8. vollständige Anschrift;
9. das Datum, an dem er der wirtschaftlichen Eigentümer des Informationspflichtigen geworden ist;
10. Identifikationsnummer;
11. die Kategorie(n) von Personen, zu denen er gehört (Aktionär, Geschäftsführer oder eine ähnliche Ausübung der Weisungsbefugnis, höherer leitender Angestellter);
12. ob es sich um eine Person handelt, die getrennt oder gemeinsam mit anderen Personen einer oder mehreren der obenerwähnten Kategorien entspricht;
13. ob es sich um einen unmittelbaren oder indirekten wirtschaftlichen Eigentümer handelt;
14. wenn es sich um einen indirekten wirtschaftlichen Eigentümer handelt, die Anzahl der Vermittler sowie, für jede von ihnen, die vollständigen Identifikationsdaten, darunter mindestens der Name, das Gründungsdatum, der Handelsname, die Rechtsform, die Anschrift des Gesellschaftssitzes und die Unternehmensnummer, und gegebenenfalls jedes andere vergleichbare Identifikationsmittel, das von dem Staat ausgestellt wird, in welchem der Vermittler registriert ist;
15. der Umfang des letztendlichen Interesses am Informationspflichtigen, nämlich: im Fall von einem unmittelbaren wirtschaftlichen Eigentümer der Prozentsatz der Anteile oder Stimmrechte am Informationspflichtigen; und im Fall eines indirekten wirtschaftlichen Eigentümers die ausgewogenen Prozentsätze der Aktien oder Stimmrechte am Informationspflichtigen.
Ab wann melden?
Notieren Sie sich den 31. März 2019. Spätestens dann müssen dem UBO-Register zum ersten Mal Auskünfte erteilt werden, und anschließend jeweils innerhalb eines Monats ab dem Augenblick, an dem sich die Angaben geändert haben.
Wenn der wirtschaftliche Eigentümer in einem ähnlichen Register eines anderen Mitgliedstaats registriert ist und der Verwaltung des Schatzamts ein Auszug dieser Information übermittelt wird, wird er von der Registrierung im UBO-Register befreit.
Notieren Sie außerdem, dass die Unternehmen und anderen Informationspflichtigen neben der Mitteilung von Daten auch verpflichtet sind, die Daten im Register jährlich auf den neuesten Stand zu bringen oder mindestens jährlich zu bestätigen, dass die Daten noch aktuell sind.