Vorteil jeglicher Art einer Wohnung: Faktor 2 statt 3,8

Die Art und Weise, in der die kostenlose Überlassung einer Wohnung an einen Arbeitnehmer oder Unternehmer gewertet wird, wird schon seit einer Weile kritisiert. Die Regierung hat jetzt angekündigt, die betreffenden Regeln anzupassen. Der Wert wird jetzt mit einer neuen Formel berechnet: Katastereinkommen × 100/60 × 2.

Die Ungleichheit ...

Bis vor Kurzem wurde der pauschale Vorteil jeglicher Art für die kostenlose Nutzung einer Wohnung auf verschiedene Weisen berechnet:

Wohnung zur Verfügung gestellt von einer natürlichen Person: Katastereinkommen der Wohnung × 100/60.

Wohnung mit einem Katastereinkommen unter 745 Euro, zur Verfügung gestellt von einer juristischen Person: Katastereinkommen × 100/60 × 1,25.

Wohnung mit einem Katastereinkommen über 745 Euro, zur Verfügung gestellt von einer juristischen Person: Katastereinkommen × 100/60 × 3,8.

Es gab also eine große Ungleichheit bei der pauschalen Bewertung der Nutzung: eine Wohnung, die von einer juristischen Person zur Verfügung gestellt wurde (meistens eine Körperschaft) war bis zu viermal so teuer. Diese Ungleichheit wurde mehrmals von der Rechtsprechung und der Rechtslehre beklagt.

... ist beseitigt

Der Finanzminister und das Finanzamt haben sich inzwischen dieser Auffassung angeschlossen und angekündigt, die Regeln zu ändern. Und der Minister hat Wort gehalten. Die Formel bleibt beibehalten, aber der Faktor 3,8 wird durch den Faktor 2 ersetzt:

Katastereinkommen der Wohnung × 100/60 × 2

Diese Formel gilt für alle Bewertungen, ohne Rücksicht darauf, wer die Wohnung zur Verfügung stellt. Ob die Wohnung von einer juristischen Person oder einer natürlichen Person zur Verfügung gestellt wird, ist nicht mehr relevant.

Die neue Formel für Wohnungen wird angewandt werden, die ab dem 1. Januar 2019 zur Verfügung gestellt werden.