Steuerfreie Nebenverdienste
Seit dem 15. Juli können Sie bis zu 6.130 Euro pro Jahr, bei einem Höchstbetrag von 510,83 Euro pro Monat, steuerfrei dazuverdienen. Zu beachten: es geht ums Dazuverdienen. Dieser Steuervorteil gilt nur für diejenigen, die bereits einen Hauptberuf haben, und für Pensionierte.
Wer darf dazuverdienen?
Sie können unversteuert dazuverdienen, wenn Sie ...
Arbeitnehmer sind und mindestens 4/5 arbeiten;
Selbständiger im Hauptberuf sind;
pensioniert sind.
Wie viel dürfen Sie dazu verdienen?
Sie dürfen höchstens 6.130 Euro pro Jahr dazuverdienen (Betrag für das Veranlagungsjahr 2019, Grundbetrag 3.830 Euro). Pro Monat dürfen Sie höchstens 510,83 Euro dazuverdienen (für das Veranlagungsjahr 2019, Grundbetrag 319 Euro). Arbeiten Sie in einem saisongebundenen Sektor, erhöht sich der Monatshöchstbetrag auf etwas mehr als 1.000 Euro (der Jahreshöchstbetrag bleibt 6.130 Euro).
Welke Tätigkeiten?
Sie können in einem der folgenden Sektoren dazuverdienen: Vereinsarbeit, Dienstleistungen von Bürger zu Bürger und in der Sharing Economy (die schon länger von einem vorteilhaften System genossen hat).
Vereinsarbeit umfasst Dienstleistungen für soziokulturelle Vereine ohne Gewinnerzielungsabsicht. Es handelt sich unter andere um Fremdenführer, Animatoren, Sporttrainer. Bitte beachten, dass Vereinsarbeit nicht dasselbe wie unbezahlte ehrenamtliche Arbeit (wofür der Betreffende nur eine Spesenvergütung erhält).
Dienstleistungen von Bürger zu Bürger sind nicht-gewerbliche Dienstleistungen, die für eine andere Privatperson erledigt werden. Nur gelegentliche Dienstleistungen sind gestattet (jede Woche den Rasen der Nachbarn mähen, gehört nicht dazu). Es handelt sich um Dienstleistungen wie:
Kinderbeaufsichtigung,
Nachhilfeunterricht,
kleine Wartungsarbeiten,
Hilfe bei der Buchhaltung,
kleinere EDV-Probleme lösen.
In der Sharing Economy erbringen Sie Dienstleistungen über eine zugelassene Onlineplattform. Dieses System bestand schon länger. Die bestehenden Regeln bleiben gültig, aber der aktuelle Höchstbetrag in Höhe von 5.000 Euro wird auf 6.130 Euro erhöht.
Der Höchstbetrag gilt für alle drei Kategorien zusammen.
Die Behörde hat die Website www.bijklussen.be mit näheren Informationen eingerichtet. Wer sich an die Arbeit machen möchte, findet dort nähere Auskünfte. Sie können sich dort auch als Dienstleister registrieren. Wenn Sie einen Job für jemanden haben, sind Sie dort ebenfalls an der richtigen Stelle.
Berufsverbände gehen vor das Verfassungsgericht
Der Bauernverband und der Selbstständigenverband Unizo sind der Auffassung, dass das Gesetz über das Dazuverdienen in Bezug auf die Tätigkeiten ihrer Mitglieder einen unlauteren Wettbewerb verursache. Beide Verbände gehen vor das Verfassungsgerichtshof, um das Gesetz aufheben zu lassen.