Begriff Händler wird abgeschafft

Ein Gesetz vom 15. April 2018 setzt eine umfangreiche Reform unseres Unternehmensrechts in die Praxis um. Der Begriff Händler wird abgeschafft. Stattdessen wird eine neue Unternehmensdefinition eingeführt. Das Beweisrecht wird ins Bürgerliche Gesetzbuch übertragen. Die Änderungen treten im Prinzip am 1. November 2018 in Kraft.

Neuer Unternehmensbegriff eine Tatsache

Löschen Sie den Begriff Händler aus Ihrem Gedächtnis. Die Bezeichnungen Händler und Handel verweisen auf das vorige Jahrhundert. Der Begriff ist veraltet und steht im Konflikt mit der heutigen wirtschaftlichen Realität. Nach mehr als 200 Jahren weicht er einem modernen Unternehmensbegriff. Der neue Begriff „Unternehmen“ ersetzt also die Begriffe „Händler“, „Kaufmann“, „Handelsgesellschaft“ und verwandte Begriffe. Und die neue Definition ist weit. Mit Unternehmen sind gemeint:

natürliche Personen, die selbstständig eine Berufstätigkeit ausüben (also auch die Ausübenden eines freien Berufs);

juristische Personen. Auch Vereine und Stiftungen, sogar wenn sie keine Waren oder Dienstleistungen auf einem Markt anbieten. Öffentlich-rechtliche juristische Personen, auch wenn sie keine Waren oder Dienstleistungen auf einen Markt anbieten. Ausgenommen sind allerdings der föderale Staat und seine dezentralisierten Einheiten;

andere Organisationen ohne Rechtspersönlichkeit, die Ausschüttungen beabsichtigen und ihren Mitgliedern oder Personen, die einen entscheidenden Einfluss auf die Geschäftsführung ausüben, Auszahlungen leisten. Ein Beispiel kann dies verdeutlichen: die sogenannten „faktischen Vereinigungen“ fallen außerhalb des Anwendungsbereichs des Unternehmensbegriffs, während für die Gesellschaften bürgerlichen Rechts und die anderen Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit der neue Unternehmensbegriff gilt.

Die Verwendung des materiellen Kriteriums (Anstreben eines wirtschaftlichen Ziels) weicht mit anderen Worten einer Definition mit formalen Kriterien.

Folgen für das Beweisrecht: ja

Diese Änderung hat natürlich Folgen für das Beweisrecht.
Das Beweisrecht zwischen Händlern, das momentan im Handelsgesetzbuch enthalten ist - das aus dem Jahr 1808! stammt - wird zum Unternehmensbeweisrecht. Die Unternehmensbeweisregeln werden im Bürgerlichen Gesetzbuch aufgenommen. Sie gelten für alle Unternehmen, die unter den neuen Unternehmensbegriff fallen. Es gilt also auch zwischen und gegenüber Freiberuflern, gemeinnützigen Vereinen, Stiftungen usw.
Das Handelsgericht heißt künftig übrigens Unternehmensgericht.

Folgen für die Beweisfreiheit: nein

Inhaltlich notieren wir praktisch keine Änderungen des Beweisrechts.
Zwischen oder gegen Unternehmen kann der Beweis mit allen Rechtsmitteln erbracht werden, vorbehaltlich gesetzlicher Ausnahmen.
Diese Beweisfreiheit gilt allerdings nur für Geschäfte eines Unternehmens. Sie gilt also nicht für Unternehmen, die einen Beweis gegen eine Partei erbringen wollen, die kein Unternehmen ist. Letzteres kann wiederum alle Rechtsmittel anwenden.

Rechtshandlungen von natürlichen Personen, die ein Unternehmen führen, aber die dem Unternehmen nicht angehören, bleiben den Beweisregeln unterworfen, die in Zivilsachen gelten. Das bedeutet, dass selbstständige natürliche Personen, die Unternehmen sind, inklusive Freiberufler und Landwirte, nur im Rahmen dieser selbstständigen Tätigkeit, aber nicht im Rahmen von Eheproblemen, vor dem Unternehmensgericht erscheinen müssen.

Buchhaltung als Beweis

Die Buchhaltung eines Unternehmens kann als Beweis zwischen Unternehmen dienen. Die Anforderung, dass es sich dann um eine „regelmäßig“ geführte Buchhaltung handeln muss, wird gestrichen. Trotz dieser Streichung wird der regelmäßige Charakter der Buchhaltung weiterhin eine Rolle spielen, wenn das Gericht deren Beweiswert beurteilt.

Das Gericht kann im Lauf eines Verfahrens die Offenlegung der Buchhaltung (ganz oder teilweise) anordnen. Es kann dies amtshalber oder auf Antrag einer Partei tun. Es kann dabei Maßnahmen auferlegen, um die Vertraulichkeit der Schriftstücke zu garantieren. Einschränkungen der Möglichkeiten des Gerichts sind nicht mehr vorgesehen.

Die Buchhaltung ist kein Beweis gegen Personen, die kein Unternehmen sind, ausgenommen die Bestimmungen in Bezug auf den Eid.

Rechnung als Beweis

Der Beweiswert der Rechnung wurde auf alle Arten von Vereinbarungen erweitert und ist nicht mehr auf Kaufverträge beschränkt.
Eine Rechnung, die von einem Unternehmen akzeptiert worden ist, gilt als Beweis gegen das Unternehmen.

Ab November 2018

Die oben aufgeführten Maßnahmen treten im Prinzip am 1. November 2018 in Kraft.
Ein königlicher Erlass kann ein früheres Datum festlegen.