Insolvenzrecht für Unternehmen jetzt auch für freie Berufe
Am 1. Mai 2018 trat das reformierte Insolvenzrecht für Unternehmen in Kraft. Und künftig fallen auch die freien Berufe darunter. Der Schutz der Eigenheit des freien Berufs ist geregelt. Wenn gegen einen Schuldner, der einen freien Beruf ausübt, ein Insolvenzverfahren eingeleitet wird, muss ein zusätzlicher Insolvenzverwalter angestellt werden, der denselben Beruf wie der Schuldner ausübt.
Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches
Das Gesetz vom 11. August 2017 fügte das Konkursgesetz vom 8. August 1997 und das Gesetz vom 31. Januar 2009 über die Kontinuität der Unternehmen (der frühere gerichtliche Vergleich) in Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches zusammen. Die Grundvoraussetzungen für eine gerichtliche Reorganisierung und einen Konkurs bleiben unverändert: Für eine gerichtliche Reorganisierung muss die Kontinuität des Unternehmens in Gefahr oder gefährdet sein; für ein Konkursverfahren sind die Bedingungen ein dauerhafter Zahlungsaufschub und ein erschütterter Kredit. Wichtige Neuerungen sind die Einführung des elektronischen Insolvenzverfahrens mit dem zentralen Insolvenzregister und die Erweiterung des Anwendungsbereichs auf ... diejenigen, die einen freien Beruf ausüben.
Personeller Anwendungsbereich
Der Anwendungsbereich von Buch XX wird am Begriff Unternehmen festgemacht. Ein Ausübender eines freien Berufs ist jedes Unternehmen, dessen Tätigkeit hauptsächlich darin besteht, auf unabhängige Weise und unter eigener Verantwortung intellektuelle Leistungen zu verrichten, wozu eine vorhergehende Ausbildung und eine permanente Fortbildung verlangt wird und die einem Verhaltenskodex unterworfen ist, dessen Einhaltung von einer oder aufgrund einer gesetzlich angegebenen disziplinarischen Einrichtung durchgesetzt werden kann (Art. I.1, Nr. 14, Wirtschaftsgesetzbuch).
Alle Bestimmungen von Buch XX des Wirtschaftsgesetzbuches, die sich auf die Ausübenden eines freies Berufs beziehen, gelten für die natürlichen Personen und die juristischen Personen, in denen die Freiberufler ihre Tätigkeiten als Unternehmen ausüben. Einen freien Beruf ausübende Teilhaber können sowohl natürliche Personen als juristische Personen sein.
Der Anwendungsbereich bleibt allerdings auf die juristische Personen mit einer freien Berufstätigkeit als Satzungsziel beschränkt.
Was natürliche Personen anbelangt, gilt der Schutz nur, wenn die freie Berufstätigkeit auf selbständiger Grundlage ausgeübt wird (und nicht in einem untergeordnetem Verhältnis als Arbeitnehmer).
Co-Insolvenzverwalter
Der Co-Insolvenzverwalter ist ein übergreifender Begriff für jeden Ausübenden eines freies Berufs, der denselben Beruf wie der zahlungsunfähige Schuldner ausübt. Er wird als gerichtlicher Vertreter im Rahmen einer Übertragung unter gerichtlicher Aufsicht angestellt. Bei einem Konkurs eines Ausübenden eines freien Berufs muss ein Co-Konkursverwalter angestellt werden. Auf diese Weise wird der Ausübende eines freien Berufs in einem Insolvenzverfahren so weit wie möglich von einen Berufskollegen unterstützt, wobei das Berufsgeheimnis und andere deontologische Pflichten beachtet werden.
Das Gericht, das einen Co-Insolvenzverwalter bestellen muss, wählt einen Kandidaten aus der Liste der Kammern und Institute aus. Die Kammern und Institute hinterlegen jährlich spätestens am 31. Dezember ein aktualisiertes Verzeichnis der Insolvenzverwalter im Zentralen Insolvenzregister. Diese Liste wird auch im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht.
Wenn kein Insolvenzverwalter zur Verfügung steht, fordert das Gericht die zuständige Kammer oder das zuständige Institut auf, einen Kandidaten vorzuschlagen.
Rolle des Co-Insolvenzverwalters
Der Co-Insolvenzverwalter unterstützt den Insolvenzverwalter während des Insolvenzverfahrens:
Er berät über berufstechnische Aspekte und über den Verhaltenskodex.
Er verwaltet vorübergehend die Anderkonten und sorgt dafür, dass diese Guthaben den rechtmäßigen Empfängern überwiesen werden.
Er ergreift die notwendigen Maßnahmen, damit die Regeln für die Aufbewahrung von Akten und Dokumenten, die mit der Tätigkeit als Freiberufler zusammenhängen, nach Abschluss des Insolvenzverfahrens eingehalten werden.
Seine Funktion gewährleistet die besondere Beachtung der speziellen Eigenheiten der betreffenden Berufskategorie