Beantragung einer Berichtigung nach Entscheidung über eine Beschwerde

Sind Sie nicht einverstanden mit einem Steuerbescheid des Finanzamts, können Sie eine Beschwerde einreichen. Aber was ist, wenn Sie mit der Antwort des Finanzamts auf Ihre Beschwerde nicht einverstanden sind? Dann können Sie künftig eine Berichtigung beantragen.

Was ist ein Beschwerdeschreiben?

Sind Sie mit einem Steuerbescheid, den das Finanzamt veranlagt hat, nicht einverstanden? Dann können Sie dagegen Schritte unternehmen. Bevor Sie vor Gericht gehen, müssen Sie dem Finanzamt selbst die Gelegenheit geben, Ihren Fall zu prüfen. Dazu reichen Sie eine Beschwerde ein.

Wie reichen Sie eine Beschwerde ein?

Eine Beschwerde reichen Sie schriftlich ein:

beim Generaladvisor der Verwaltung, die für die Veranlagung der Einkommensteuern zuständig ist

innerhalb von sechs Monaten ab dem dritten Werktag, der auf das Datum des Versands des Steuerbescheids folgt.

Was tut der Generaladvisor?

Der Generaladvisor stellt eine Empfangsbestätigung aus. Danach prüft er oder ein von ihm delegierter Beamte Ihren Fall und fällt eine Entscheidung. Der Beamte sendet Ihnen den entsprechenden Beschluss per Einschreiben zu.

Berichtigung beantragen

Sind Sie auch mit der Entscheidung über die Beschwerde nicht einverstanden, können Sie vor Gericht gehen. Wenn Sie das nicht tun, wird die Entscheidung im Prinzip definitiv und unwiderruflich. Auch das Finanzamt selbst kann daran nichts mehr ändern. Sogar nicht, wenn die Entscheidung eigentlich unrechtmäßig ist.

Diese sehr strikte Regel wird nun abgeschafft. Für Entscheidungen, die ab dem 1. Mai 2018 gefällt werden, können Sie vom Finanzamt verlangen, seinen Beschluss zu korrigieren. Sie müssen den Antrag innerhalb einer Frist von drei Monaten ab dem dritten Werktag nach dem Versanddatum der Mitteilung der Entscheidung über das Beschwerdeschreiben einreichen. Der Antrag muss schriftlich eingereicht und begründet werden. Beachten Sie allerdings, dass Sie keine Berichtigung beantragen können, wenn Sie schon vor Gericht gegangen sind.

Ein Antrag auf Berichtigung ist keine neue Beschwerde:

eine Beschwerde richtet sich gegen einen veranlagten Steuerbescheid.

ein Antrag auf Berichtigung richtet sich gegen eine Entscheidung über eine Beschwerde.

Der Generaladvisor fällt ein begründetes Urteil. Er kann die Entscheidung über das Beschwerdeschreiben ganz oder teilweise korrigieren.

Wenn der Generaladvisor zum Urteil kommt, dass kein Anlass zur Berichtigung besteht, können Sie immer noch vor Gericht gehen. Sie haben eine Frist von einem Monat ab der Bekanntgabe der Entscheidung über den Berichtigungsantrag, wobei die Frist nicht kürzer sein darf als drei Monate ab der Bekanntgabe des Entscheidung über das Beschwerdeschreiben.

Wie das alles in der Praxis ablaufen wird, bleibt noch abzuwarten.