Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen 2018

Die Erklärung zur Steuer der natürlichen Personen ist regionalisiert worden. Es gibt jetzt drei verschiedene Versionen, eine für jede Region, die sich vor allem in den Rahmen für die Besteuerung von Wohnungen und die Steuerermäßigungen unterscheiden. Wir überfliegen die diesjährigen Neuerungen.

Steuererklärung pro Region

Das Besondere ist, dass es ab diesem Jahr nicht nur eine, sondern drei Steuererklärungen gibt. Eine für jede Region. Seit der Teilregionalisierung der Steuer der natürlichen Personen setzen die Regionen ihre eigenen Akzente. Vor allem bei der Besteuerung von Wohnungen fällt das auf. Flandern, Wallonien und Brüssel haben jeweils ihre eigenen Regeln ausgearbeitet. Bis zum vergangenen Jahr stand alles auf einem einzigen Formular, wodurch es viele Kodes und Fußnoten gab, um zu erläutern, welcher Kode für welche Region gilt.

Damit macht die Regionalisierung der Steuererklärung nun Schluss. Auf jedem Formular stehen nur noch die Kodes, die für die betreffende Region benötigt werden. Sie finden den chèque habitat als nicht mehr auf der flämischen oder Brüsseler Steuererklärung. Und auf dem wallonischen und Brüsseler Formular steht kein Kode für den integrierten flämischen Wohnbonus.

Persönliche Angaben

Ob Sie nun alleinstehend oder geschieden sind oder von Ihrem Ehepartner getrennt leben, geben Sie künftig in ein- und demselben Kode an. Auch Verheiratete und gesetzlich Zusammenwohnende kreuzen ab diesem Veranlagungsjahr denselben Kode an.
Alleinstehende mit Kindern erhalten ab diesem Jahr zusätzliche steuerliche Vorteile. Dazu ist ein neuer Kode (1101-63) auszufüllen.
Ebenfalls neu ist der Kode 1199-62 für diejenigen, die im Laufe des Jahres 2017 nach Belgien gezogen und Einwohner geworden sind. Weil diese Steuerpflichtigen Anspruch auf Steuervorteile nur für den Zeitraum haben, in dem sie Einwohner sind, müssen sie angeben, wie viele Monate sie in Belgien gewohnt haben.

Löhne und Gehälter (Rahmen IV) und Bezüge von Geschäftsführern (Rahmen XVII)

Aktienoptionsscheine werden nicht mehr separat aufgeführt, sondern dürfen einfach unter Kode 1250-11 (Lohn von Arbeitnehmern) oder Kode 1400-55/2400-25 (Bezüge von Geschäftsführern) eingetragen werden.
Bei den Frühpensionen (offiziell: Arbeitslosengeld mit Betriebszuschlag) sind einige Kodes hinzugefügt worden. Ab diesem Jahr können auch Nachzahlungen (aus dem Jahr 2016) darunterfallen. Diese Nachzahlungen erhalten einen eigenen Kode.

Pensionen (Rahmen V)

Die antizipative Erhebung von 1 % pro Jahr von 2015 bis 2019 auf das Pensionssparen war anfänglich ein verrechenbarer aber nicht rückzahlbarer Berufssteuervorabzug. Ab diesem Jahr gilt sie als ein gewöhnlicher Berufssteuervorabzug, der rückzahlbar ist. Der Betrag kommt dadurch unter den normalen Kode 1225-36/2225-06.

Einkünfte aus Kapitalien und beweglichen Gütern (Rahmen VII)

Dividenden von zugelassenen Genossenschaften, auf die keine Mobiliensteuervorabzug einbehalten wurde, und die Zinsen und Dividenden von zugelassenen Gesellschaften mit sozialer Zielsetzung (für die eine Befreiung von 190 Euro gilt) werden künftig bei den anderen Einkünften ohne Mobiliensteuervorabzug eingegeben. Dadurch fallen zwölf Rubriken weg.

Zinsen und Kapitaltilgungen für Ihre Wohnung (Rahmen IX)

In diesem Rahmen fällt die Regionalisierung am meisten auf. Der Rahmen besteht aus zwei Teilen. Teil 1 enthält die regionalen Kodes für die eigene Wohnung und unterscheidet sich für Flandern, Wallonien und Brüssel. Der Vorteil davon ist, dass die Fußnoten, die erklären sollten, welcher Kode für welche Region ausgefüllt werden musste, nicht mehr notwendig sind.
Teil 2 enthält die föderalen Kodes und ist in allen Regionen identisch. Diese Kodes sind von Bedeutung für diejenigen, die einen Steuervorteil für eine nicht-eigene Wohnung wollen (z. B. eine Wohnung, in der man nicht selbst wohnt).

Steuerermäßigungen (Rahmen X) und Steuergutschriften (Rahmen XI)

Auch Rahmen X wird in zwei Teile aufgeteilt: Teil 1 in drei Versionen für die Steuerermäßigungen, die Sie von der Region erhalten, in der Sie wohnen, und Teil 2 für die föderalen Steuerermäßigungen.
Im Rahmen für die Steuergutschriften finden Sie in Wallonien das Coup de pouce- bzw. Anschubdarlehen und in Flandern das Win-Win-Darlehen. In Brüssel gibt es solch einen Steuervorteil nicht. Deshalb bleibt dieser Rahmen in Brüssel leer.

Diverse Einkünfte (Rahmen XVI)

Die Spekulationssteuer wurde abgeschafft und die dazugehörigen Kodes 1182-79/2182-49 und 1183-78/2183-48 wurden gestrichen.
In diesem Rahmen kommen jedoch auch neue Kodes für Einkünfte aus der Sharing Economy dazu, insoweit diese geringer als 5.100 Euro sind: Kodes 1460-92/2460-62 und 1461-91/2461-61.

Deadlines

Die Deadlines sind:

Erklärung auf Papier: 29. Juni 2018

Einreichung über Tax-on-web: 12. Juli 2018

Einreichung über einen Mandatar: 25. Oktober 2018