Mindestbezüge von Geschäftsführern
Ein Unternehmen muss einem seiner Geschäftsführer mindestens 45.000 Euro zahlen, um den ermäßigten Körperschaftssteuersatz in Höhe von 20 % nutzen können. Wenn es das nicht tut, gilt der Standardtarif. Dazu kommt, dass außerdem eine Sonderveranlagung fällig wird. Diese Regeln gelten für die Geschäftsjahre, die ab dem 1. Januar 2018 beginnen.
Welcher reduzierte Tarif?
Kleine Unternehmen zahlen 20 % Steuern auf die ersten 100.000 Euro ihres Gewinns.
Warum ist der Mindestlohn zu zahlen?
Die Regierung kämpft gegen die Vergesellschaftlichung, d. h., sie möchte vermeiden, dass Unternehmer lediglich aus steuerlichen Motiven eine Gesellschaft gründen, während es wirtschaftlich logischer ist, eine Ein-Mann-Firma zu betreiben.
Wie hoch ist der Mindestbetrag?
Mindestens einer der Geschäftsführer erhält Bezüge in Höhe von 45.000 Euro. Wenn das zu versteuernde Einkommen niedriger als 45.000 ist, zahlt die Gesellschaft mindestens einen Betrag, der dem erzielten Gewinn entspricht. Unter zu versteuerndem Einkommen wird hier verstanden: das Ergebnis nach der Zahlung der Bezüge.
Beispiele
Eine GmbH erzielt nach Abzug der Bezüge des Geschäftsführers in Höhe von 15.000 Euro ein zu versteuerndes Ergebnis in Höhe von 40.000 Euro. Das zu versteuernde Ergebnis, erhöht um die Bezüge, beträgt also 55.000 Euro. Die erforderlichen Mindestbezüge belaufen sich demnach auf 55.000/2 = 27.500 Euro. Die Gesellschaft hat zu wenig gezahlt.
Eine GmbH erzielt nach Abzug der Bezüge des Geschäftsführers in Höhe von 25.000 Euro ein zu versteuerndes Ergebnis in Höhe von 25.000 Euro. Das zu versteuernde Ergebnis, erhöht um die Bezüge, beträgt also 50.000 Euro. Die erforderlichen Mindestbezüge belaufen sich demnach auf 50.000/2 = 25.000 Euro. Die Gesellschaft hat genug gezahlt, nämlich die Hälfte des Gewinns.
Was gehört alles zu den Bezügen?
Alle steuerlichen Bezüge zählen mit:
das Gehalt an sich;
Vorteile jeglicher Art;
neuqualifizierte Mietvergütungen (Mietbeträge, welche das Unternehmen dem Geschäftsführer zahlt, die unter bestimmten Umständen teilweise als Bezüge betrachtet werden).
Für alle Geschäftsführer?
Der Geschäftsführer, der die Bezüge erhält, muss eine natürliche Person sein.
Eine Sonderveranlagung
Die Bedingung, den reduziert steigenden Tarif nutzen zu können, gab es bereits. (Der Grenzbetrag betrug früher 36.000 Euro.) Neu ist die Sonderveranlagung. Gesellschaften, die keine Mindestbezüge zahlen, müssen eine zusätzliche Steuer bezahlen.
Die Grundlage der Sonderveranlagung ist die positive Differenz zwischen den gesetzlichen Mindestbezügen und den höchsten effektiven Bezügen. Der Tarif der Sonderveranlagung beträgt 5 %. Darauf ist der ergänzende Krisenbeitrag zu zahlen, sodass der letztendliche Tarif 5,1 % beträgt. Ab dem Veranlagungsjahr 2021 werden es 10 % sein.
Beispiel
Eine GmbH zahlt Bezüge in Höhe von 35.000 Euro statt 45.000 Euro. Auf der Differenz von 10.000 Euro muss die GmbH 5,1 % Steuern bezahlen. Die Sonderveranlagung beträgt 510 Euro.
Die Sonderveranlagung gilt allerdings als absetzbare Werbungskosten.
Kleine Gesellschaften müssen in den ersten vier Steuerzeiträumen ab ihrer Gründung (Starter) keine Sonderveranlagung zahlen.
Anderer Grenzwert für verbundene Gesellschaften
Für verbundene Gesellschaften gilt ein separater Grenzwert. Mindestens die Hälfte ihrer Geschäftsführer müssen dieselben Personen sein. Für diese Gesellschaften werden die Bezüge, die der Geschäftsführer von den verschiedenen Gesellschaften erhält, addiert. Die (gesamten) Mindestbezüge betragen somit 75.000 Euro.