Vorteil jeglicher Art für Firmenwagen 2018
Der Vorteil jeglicher Art für Firmenwagen wird anhand einer Formel berechnet. Ein wesentliches Element der Formel ist der CO2-Referenzausstoß. Je höher die Emission des Autos über dem Referenzausstoß liegt, desto höher ist der Vorteil. Dieser Referenzausstoß wird jedes Jahr festgelegt. Die Werte für dieses Jahr sind bekannt, sodass Sie den Vorteil jeglicher Art für Ihr Fahrzeug jetzt berechnen können.
Vorteil berechnet aufgrund einer Formel
Listenpreis x CO2-Prozentsatz x 6/7 x Altersfaktor
CO2-Prozentsatz und Referenzausstoß
Der CO2-Basisprozentsatz in Höhe von 5,5 % ist mit einem Referenzausstoßwert verknüpft. Dieser Referenzausstoßwert wird in Gramm pro Kilometer ausgedrückt und jedes Jahr durch einen Königlichen Erlass festgelegt:
Je nachdem, wie weit die Verunreinigung des Fahrzeugs über den Referenzausstoßwert hinausgeht, steigt der Basisprozentsatz.
Je nachdem, wie weit das Auto umweltfreundlicher ist, sinkt der Basisprozentsatz.
Wenn die Emission des Autos dem Referenzausstoßwert entspricht, gilt der Basisprozentsatz von 5,5 %.
Für jedes Gramm/km, das Ihr Auto oberhalb des Referenzausstoßwerts ausstößt, steigt der Basisprozentsatz um 0,1 %.
Die Regierung passt den Referenzausstoßwert jedes Jahr an. Dadurch kann sie die Tatsache berücksichtigen, dass Autos immer umweltfreundlicher werden.
Referenzausstoßwert für 2018
Für 2018 sinkt der Referenzausstoßwert nur für Dieselfahrzeuge. Dadurch gilt für dasselbe Fahrzeug ein höherer Basisprozentsatz und wird der Vorteil für denselben Wagen teurer.
Der Referenzausstoßwert im Kalenderjahr 2018 beträgt:
für Autos mit einem Dieselmotor: 86 g/km (statt 87 g/km im Jahr 2017);
für Autos mit einem Benzinmotor, LPG- oder Erdgasantrieb: 105 g/km (unverändert).