Befreiung vom Berufssteuervorabzug: Wallonische Fördergebiete endlich zugelassen
Arbeitgeber, die in ein sogenanntes Fördergebiet investieren und neue Arbeitnehmer einstellen, können für diese Arbeitnehmer eine vorübergehende Reduzierung der Lohnkosten nutzen. Die Fördergebiete werden von den Regionen bestimmt. Über die Fördergebiete in der Flämischen Region haben wir im Juli 2017 berichtet. Seit 1. November 2017 hat auch die Wallonische Region ihre Fördergebiete festgelegt.
Fördergebiete
Die Regionen verfügen über eine Frist von drei Jahren nach einer Bekanntgabe einer Massenentlassung, um ein Fördergebiet für bis zu sechs Jahre vorzuschlagen. Das Fördergebiet besteht erst endgültig, wenn der föderale Wirtschaftsminister seine Genehmigung erteilt hat und das Fördergebiet in einem Königlichen Erlass aufgeführt wird.
Die Wallonische Region hat jetzt vier Fördergebiete innerhalb eines Radius von 40 km rund um die folgenden Standorte abgesteckt, die von Massenentlassungen betroffen waren:
ein Fördergebiet rund um Seraing (dem Standort von Arcelor Mittal)
ein Fördergebiet rund um Sambreville (dem Standort von Saint Gobain Sekurit)
ein Fördergebiet rund um Charleroi (dem Standort von Caterpillar)
ein Fördergebiet rund um Frameries (dem Standort von Doosan)
Die Wallonische Region hat die Fördergebiete für einen Zeitraum von 6 Jahren festgelegt, der am 1. November 2017 begonnen hat.
Die Fördergebiete bestehen aus Gewerbeparks, deren Katasterparzellen in den Beilagen des Königlichen Erlasses aufgeführt sind (für die Wallonische Region ist dies der K. E. vom 22. Oktober 2017, der im Belgischen Staatsblatt vom 31. Oktober 2017 erschienen ist). Ein Unternehmen, das zwar eine Investition in der Wallonischen Region tätigt, allerdings auf einer Parzelle, die nicht in eine dieser Beilagen aufgenommen ist, kann diese Steuerermäßigung nicht in Anspruch nehmen.
Auf der Website http://geoportail.wallonie.be können Arbeitgeber/Investoren selbst nachschlagen, ob ihre Investition in einem wallonischen Fördergebiet liegt.
Die flämischen Fördergebiete sind auf der Website www.geopunt.be aufgeführt.
Vorübergehende Steuersubventionen für zusätzliche Beschäftigung
Arbeitgeber, welche die Bedingungen erfüllen, können zwei Jahre lang eine vorübergehende Reduzierung der Lohnkosten in Anspruch nehmen. Das überträgt sich in einer Ermäßigung von 25 % auf den Berufssteuervorabzug, den sie auf die Löhne der neuen Arbeitnehmer einbehalten, die sie anlässlich von Investitionen in Fördergebiete einstellen. Diese zusätzliche Beschäftigung muss allerdings drei Jahre (K.M.B.) bzw. fünf Jahre (andere Unternehmen) bestehen bleiben.
Die Befreiung wird nicht gewährt, wenn der Zeitplan der erwarteten Vollendung der Investition weit überschritten wird (doppelt so lange wie die erwartete Vollendung) oder wenn nicht nachgewiesen wird, dass sich die neu geschaffenen Arbeitsplätze auf die Investition beziehen.
Kontaktstelle in der Wallonischen Region
Das Operative Generaldirektorat Wirtschaft, Arbeit und Forschung der Wallonischen Region ist zur Kontaktstelle für Fördergebiete in der Wallonischen Region bestimmt worden.
Für die Flämische Region fungiert die Agentur Innovieren und Unternehmen der Flämischen Region als Kontaktpunkt für Fördergebiete.
Antragsformular
Wenn Sie diese steuerliche Investitionshilfe in Anspruch nehmen, reichen Sie vor Beginn der Investition das Formular Nr. 274 SZ - 2016 beim zuständigen Dokumentationszentrum für Berufssteuervorabzug ein. Abhängig vom Wohnort/Gesellschaftssitz lauten die Anschriften:
für die Flämische Region => KMO Centrum Aalst - Documentatiecentrum - Bedrijfsvoorheffing, Dr. André Sierensstraat 16, bus 1, 9300 Aalst, Tel. 0257/736.60, kmo.aalst.bv@minfin.fed.be
für die Brüsseler Hauptstadtregion => KMO Centrum Brussel II - Documentatiecentrum - Bedrijfsvoorheffing, Kruidtuinlaan 50, bus 3406, 1000 Brussel, Tel. 0257/529.90, kmo.bv.bru2.prp.pme@minfed.fed.be
für die Wallonische Region (mit Ausnahme des deutschen Sprachgebiets) => Centre PME Mons - Centre de Documentation - Précompte professionnel, avenue Mélina Mercouri 1, 7000 Mons, Tel. 0257/881.10, pme.mons.prp@minfin.fed.be
für das deutsche Sprachgebiet (Amel, Büllingen, Burg-Reuland, Bütgenbach, Eupen, Kelmis, Lontzen, Raeren, Sankt-Vith) => Polyvalentes Zentrum Eupen - Team Berufssteuerabzug, Rue de Verviers 8, 4700 Eupen, Tel. 0257/886.30, p.eupen.prp@minfin.fed.be
Für Arbeitgeber, die in eines der wallonischen Fördergebiete investieren, endet die Abgabefrist am 31. Oktober 2023.