Vorteile jeglicher Art von PC, Tablet und Smartphone: neue Beträge ab 2018

Wem vom Arbeitgeber kostenlos ein PC, ein Laptop, ein Tablet oder ein Smartphone zur Verfügung gestellt werden, erhält einen Vorteil jeglicher Art. Dieser ist natürlich besteuerbar. Der Wert dieses Vorteils wird pauschal festgestellt. Ab dem 1. Januar 2018 werden die Pauschalen angepasst, um sie besser auf den wirklichen Wert dieser Geräte abzustimmen.

Anpassung der Wirklichkeit

Die aktuelle pauschale Bewertung des Vorteils jeglicher Art für die kostenlose persönliche Nutzung von PC, Laptop, Tablet, Smartphone und Internet musste dringend überarbeitet werden. In den vergangenen Jahren sind die Preise für Laptops und PCs systematisch gefallen, die ziemlich hohen Pauschalen waren dadurch nicht mehr realistisch. Die Pauschalen werden jetzt gesenkt, sodass sie dem tatsächlichen Wert der Geräte entsprechen. Sie werden ab dem 1. Januar 2018 außerdem erheblich niedriger sein (die Pauschale wird von 180 EUR auf 72 EUR reduziert).

Zugleich wird jetzt zum ersten Mal auch eine Steuerpauschale für den steuerpflichtigen Vorteil für ein Tablet oder Smartphone eingeführt. Das Landesamt für Soziale Sicherheit (LSS) wendet schon seit einiger Zeit Pauschalen an. Jetzt hat auch das Finanzamt endlich eine pauschale Bewertung des Vorteils festgelegt. Der Vorteil wird auf die Hälfte von einem vollwertigen PC oder Laptop veranschlagt und beträgt deshalb 36 EUR.

Der Arbeitgeber muss den steuerpflichtigen Betrag des Vorteils jeglicher Art auf der individuellen Aufstellung 281.10 des Arbeitnehmers oder der Aufstellung 281.20 angeben, wenn der Vorteil einem Geschäftsführer zugeteilt wird. Außerdem muss der Arbeitgeber auch die Vorsteuer auf den Vorteil einbehalten, ebenso wie auf die anderen Bestandteile des Lohns.

Die Pauschalen

Für erhaltene Vorteile ab dem 1. Januar 2018:

Desktop-PC oder Laptop: 72 EUR

Tablet oder Smartphone: 36 EUR

kostenlos zur Verfügung gestellter Internetanschluss, ohne Berücksichtigung, ob es sich um den Festnetz- oder einen mobilen Anschluss handelt und ohne Rücksicht auf die Anzahl der Geräte, die diesen Internetanschluss nutzen: 60 EUR

kostenlos zur Verfügung gestellter fester oder mobiler Telefonanschluss: 48 EUR

Die Pauschalen gelten pro Gerät.
Wer mehrere dieser Vorteile erhält, muss die Pauschalen addieren. Wer einen Laptop mit Internetverbindung erhält, hat also einen Vorteil in Höhe von 132 EUR.

Momentan gelten für das LSS noch andere Beträge. Aber diese werden dem Finanzminister zufolge auf die steuerlichen Pauschalen abgestimmt.