Neues Geldwäschegesetz: Einrichtung des UBO-Registers

Die belgische Legislative hat das bisherige Geldwäschegesetz vom 11. Januar 1993 ersetzt. Eine der auffälligsten Änderungen im neuen Gesetz ist die Einrichtung eines Registers der wirtschaftlichen Eigentümer beim FÖD Finanzen. In diesem sogenannten Ultimate-Beneficial-Owner- bzw. UBO-Register werden alle belgischen Unternehmen und sonstigen rechtlichen Einheiten Informationen über die wirtschaftlich berechtigten Eigentümer registrieren müssen.

Das Gesetz vom 18. September 2017 zur Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung und zur Begrenzung der Verwendung von Bargeld ist am 16. Oktober 2017 in Kraft getreten. Das neue Geldwäschegesetz ist aufgrund der europäischen Regelung notwendig geworden und setzt die vierte Geldwäscherichtlinie oder Richtlinie (EU) 2015/849 in belgisches Recht um. Das wesentliche Ziel ist die Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für die Geldwäsche, die Terrorismusfinanzierung und die Finanzierung der Lieferung von Massenvernichtungswaffen.

Breiter Anwendungsbereich

Das Geldwäschegesetz hat einen breiten Anwendungsbereich, der sich über die Nationalbank, Börsengesellschaften, Kreditinstitute ... bis hin zu den Notaren, Gerichtsvollziehern, Anwälten, Dienstleistern für Unternehmen, Immobilienmaklern, Diamanthändlern, Bewachungsunternehmen und natürlichen und juristischen Personen, die Glücksspiele betreiben, erstreckt. Für Berufe, die sich mit Rechnungs- und Steuerwesen befassen, wie die Wirtschaftsprüfer, Auditoren und Auditbüros, die externen Rechnungsprüfer und externen Steuerberater, die zugelassenen externen Buchhalter und zugelassenen externen Buchhalter und Steuerberater galt bereits das Geldwäschegesetz von 1993. Nun sind auch die Praktikanten hinzugefügt worden.

UBO bzw. Ultimate Beneficial Owner

Eine wichtige Neuerung ist die Einrichtung eines landesweiten Registers der wirtschaftlichen Eigentümer von Gesellschaften und anderen juristischen Einheiten in der Generalverwaltung der Staatskasse des Föderalen Öffentlichen Dienstes Finanzen: das UBO-Register. Die Gesellschaften und andere juristischen Einheiten werden verpflichtet, Informationen über ihre wirtschaftlich berechtigten Eigentümer einzuholen und zu speichern. Auf diese Weise bröckelt die Anonymität der Einkünfte und Vermögen weiter ab. Namensaktien von (belgischen) Unternehmen werden bisher nur in einem privat geführten Aktionärsregister eingetragen.

Wer muss in das UBO-Register aufgenommen werden?

Der Zweck des UBO-Registers ist die Sammlung von akkuraten und aktuellen Informationen über die wirtschaftlichen Eigentümer der in Belgien gegründeten Gesellschaften, von Trusts, Stiftungen und (internationalen) Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht und von juristischen Einheiten, die mit Treuhandstiftungen oder Trusts vergleichbar sind. Die Abteilung, die mit diesem Register beauftragt wird, wird die Daten der wirtschaftlich Berechtigten sammeln, speichern, verwalten und prüfen.

Von jeder betroffenen Einheit muss eine oder mehrere natürliche Personen als wirtschaftliche Eigentümer im UBO-Register notiert werden. Meistens werden das die Aktionäre sein, die 25 % oder mehr der Aktien kontrollieren. Aber wenn es diese nicht gibt, kann es sich auch um Mitglieder des Vorstands oder Führungskräfte handeln.

Was nun?

Der Rahmen des UBO-Registers liegt fest, aber der König wird noch die Art und Weise der Datenbeschaffung, den Inhalt der gesammelten Daten, die Verwaltung, den Zugang zu den Daten und deren Nutzung, die Modalitäten für die Verifizierung der Daten sowie die Funktionsweise des UBO-Registers bestimmen.

Die Informationen, die das UBO-Register enthalten muss, betreffen zumindest den Namen, das Geburtsdatum, die Staatsangehörigkeit und die Anschrift des wirtschaftlichen Eigentümers sowie die Art und den Umfang der vom wirtschaftlichen Eigentümer gehaltenen wirtschaftlichen Beteiligung.

Das Finanzamt wird das UBO-Register nur zu den Zwecken dieses Gesetzes (sprich Bekämpfung von Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung), und damit nicht im Rahmen der Steuerprüfungen konsultieren können.

Auf europäischer Ebene finden inzwischen Verhandlungen über die fünfte Geldwäscherichtlinie statt. Der eventuelle öffentliche Charakter des UBO-Registers ist dabei der wichtigste Punkt der Diskussion.

Fortsetzung folgt!