Senkung der Körperschaftssteuer und andere steuerliche Maßnahmen aus der Haushaltsvereinbarung
In der Haushaltsvereinbarung, die diesen Sommer von der Regierung vorgestellt wurde, waren traditionsmäßig wieder zahlreiche steuerliche Maßnahmen enthalten. Eine kurze Übersicht.
Reform der Körperschaftssteuer
Am auffälligsten ist die drastische Senkung des Körperschaftssteuersatzes. Dieser beträgt nun noch 33 % (33,99 % mit Krisenbeitrag), wird jedoch in zwei Phasen gesenkt: auf 29 % im Jahr 2018 und 25 % im Jahr 2020. Auch der allgemeine Krisenbeitrag, der jetzt noch 3 % beträgt, wird auf 2 % im Jahr 2018 abgebaut, um schließlich im Jahr 2020 ganz zu verschwinden. Dadurch beträgt der Steuersatz 29,58 % im Jahr 2018 und 25 % im Jahr 2020.
Klein- und Mittelbetriebe (KMB) können schon ab 2018 einen reduzierten Tarif von 20 % auf die ersten 100.000 EUR ihres Gewinns nutzen. Dazu kommt, dass die Gruppe der Betriebe, die als KMB betrachtet werden kann, größer werden wird: Der Tarif wird nicht nur für Unternehmen gelten, welche die Kriterien von Artikel 215 des Einkommenssteuergesetzbuches 1992 erfüllen, sondern auch 'kleine Gesellschaften' im genossenschaftsrechtlichen Sinn werden für diesen Tarif in Betracht kommen.
Dennoch müssen wir diese guten Nachrichten etwas relativieren: Die Reform wird budgetneutral verlaufen müssen. Das bedeutet, dass die geringeren Einnahmen durch den reduzierten Tarif auf die eine oder andere Weise kompensiert werden sollen. Einige existierende Abzugsmöglichkeiten werden also wegfallen oder eingeschränkt. Unter anderem wird die Investitionsreserve verschwinden, mit einer Übergangszeit, was die bestehenden Rücklagen anbelangt. Der fiktive Zinsabzug bleibt allerdings bestehen.
Sparen
Auch die Steuerbefreiung auf der ersten Tranche von Zinsen auf Sparbüchern wird geändert. Die befreite Tranche wird von 1.880 EUR auf 940 EUR reduziert. Als Gegenleistung gibt es eine Befreiung für eine erste Tranche von 627 EUR auf Dividenden von Aktien.
Auch die Rentensparverträge sind betroffen. Die Steuerpflichtigen werden sich zwischen höchstens 940 EUR bei einer Steuersenkung von 30 % (wie bisher) und einem höheren Betrag (bis zu 1.200 EUR) bei einer geringeren Steuerermäßigung von 25 % entscheiden können.
Effektenkonto
Außerdem wird die Steuer auf Wertpapierkonten eingeführt. Diese sogenannte 'Abonnementtaxe' wird 0,15 % betragen und ist von denjenigen Kontoinhabern zu entrichten, die mehr als 500.000 EUR auf einem derartigen Konto stehen haben.
Erweiterung der Tax Shelter für neue Unternehmen
Die Regierung will auch Investitionen in risikotragendes Kapital weiterhin fördern. Deshalb wird die Tax Shelter (eigentlich eine Steuersenkung) für diejenigen, die in neue Unternehmen investieren, um diejenigen Investoren erweitert, die in Wachstumsbetriebe investieren. Es handelt sich um Investitionen, für die der Investor als Gegenleistung Aktien erhält.
Kampf gegen Steuerhinterziehung
Im Kampf gegen die Steuerhinterziehung wird die Kaiman-Steuer erhoben und deren Effizienz verbessert, indem u. a. Doppelstrukturen in Angriff genommen werden und auch faktische Vereinigungen in die Maßnahme einbezogen werden.
Flexijobs
Der Anwendungsbereich für Flexijobs, die es bis jetzt nur im Hotel- und Gaststättengewerbe gibt, wird erweitert. Im Rahmen eines Flexijobs kann man ab jetzt u. a. auch in einem Zeitungsladen, einer Bäckerei oder einem Frisiersalon etwas dazuverdienen. Ansonsten wird an den Bedingungen nichts geändert: Die Flexijobs sind also nur für diejenigen bestimmt, die bereits mindestens 4/5 arbeiten.
Außerdem wird es möglich, in besonderen Funktionen im Non-Profit-Sektor steuerfrei etwas dazuzuverdienen (bis zu 500 EUR pro Monat). Diese Möglichkeit steht allen offen, die schon 4/5 arbeiten oder pensioniert sind.