Besteuerung von ausländischen Ferienwohnungen: wie lange hält sich die belgische Regelung noch?

In Belgien werden in- und ausländische Zweitwohnungen unterschiedlich behandelt. Das ist den europäischen Behörden schon seit längerer Zeit ein Dorn im Auge. Trotz eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes ist die belgische Regelung noch immer nicht abgeändert worden. Die Europäische Kommission hat deshalb den folgenden Schritt gemacht und beim Europäischen Gerichtshof ein Verfahren gegen unser Land eingeleitet. Es sieht so aus, als ob Belgien klein beigeben muss.

Eine Zweitwohnung

Das Einkommensteuergesetzbuch von 1992 schreibt verschiedene Regeln für die Besteuerung von Immobilien vor, je nachdem, ob es sich um die Wohnung, in der Steuerpflichtige selbst wohnt, oder eine Zweitwohnung handelt. Bei solch einer zweiten Wohnung spielen verschiedene Kriterien eine Rolle, um den exakten Steuerbetrag zu ermitteln: (1.) Ist die Wohnung vermietet oder nicht und (2.) liegt die Wohnung in Belgien oder im Ausland?

Zweitwohnung (Ferienwohnung) in Belgien oder im Ausland

Die Höhe der Steuern unterscheidet sich also je nach den Umständen:

Eine in Belgien liegende Zweitwohnung. Besteuerbares Einkommen = das Katastereinkommen plus 40 % für nicht vermietete Wohnungen und an Privatpersonen vermietete Wohnungen. Obwohl dieses Katastereinkommen auf den potentiellen Mietwert der Wohnung verweisen muss, ist das schon lange nicht mehr der Fall, weil die Katastereinkünfte seit den siebziger Jahren nicht mehr überprüft wurden.
Wenn die belgische Wohnung einem Mieter vermietet wird, der die Immobilie gewerblich nutzt, entspricht das besteuerbare Einkommen dem tatsächlichen Mietpreis und den Mietvorteilen.

Eine im Ausland liegende Wohnung. Besteuerbares Einkommen = wenn die Wohnung vermietet wird, der effektiv erhaltene Mietbetrag
Wenn die Wohnung nicht vermietet wird: der reelle Mietwert, wobei sich dann unmittelbar die Frage stellt, was unter Mietwert verstanden werden muss. Dieser Betrag darf allerdings um die im Ausland bezahlten Steuern verringert werden. Es werden auch noch pauschale Kosten berücksichtigt: 40 % für Gebäude und 10 % für Grundstücke.

Durch diese verschiedenen Methoden, das besteuerbare Einkommen zu berechnen, besteht eine große Wahrscheinlichkeit, dass ein belgischer Eigentümer einer ausländischen Zweitwohnung mehr Steuern als der Eigentümer einer vergleichbaren belgischen Wohnung zahlt. Normalerweise wird die empfangene Miete oder der reelle Mietwert höher als das KI + 40 % sein.

Im Jahr 2014 hatte der Gerichtshof schon einmal geurteilt, dass diese Regeln diskriminieren und nicht mit dem freien Verkehr vereinbar sind.

Belgien hat das Gesetz noch nicht angepasst

Eigentlich hätte Belgien diese Regeln anpassen müssen. Aber drei Jahre später ist das noch nicht passiert.
Das Problem besteht darin, dass es im Ausland so etwas wie ein Katastereinkommen oft nicht gibt. Andererseits könnte Belgien auch Zweitwohnungen in Belgien anhand des reellen Mietwerts besteuern lassen. Das würde dazu führen, dass viele belgische Eigentümer plötzlich mehr Steuern zahlen müssen. Das würde vermutlich zu viele Proteste hervorrufen.

Bei Ländern, mit denen Belgien ein Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen hat

Wenn die Wohnung in einem Land liegt, mit dem Belgien ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen hat, sind die Einkünfte nur in dem Land besteuerbar, in dem die Wohnung liegt. Belgien muss das Einkommen in diesem Fall von der Steuer befreien. Damit scheinen die Auswirkungen der Regelung begrenzt zu sein. Was spielt es für eine Rolle, wie das besteuerbare Immobilieneinkommen in Belgien ermittelt wird, wenn Belgien es trotzdem befreien muss und nicht besteuern darf? Nun, wegen des Progressionsvorbehalts. Das bedeutet, dass das Immobilieneinkommen, obwohl es selbst nicht besteuerbar ist, allerdings berücksichtigt wird, um den progressiven Steuersatz zu ermitteln, der auf den Gesamtbetrag der in Belgien besteuerbaren Einkünfte gilt. Auch der Betrag der nicht in Belgien besteuerbaren Immobilieneinkünfte hat also einen Einfluss auf den in Belgien fälligen Steuerbetrag.

Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen

Nach dem Urteil des Gerichtshofs hätte Belgien Schritte unternehmen müssen, um das Gesetz anzupassen. Das ist nicht geschehen. Deshalb hat die Kommission am 3. März e2017 in Verfahren beim Gerichtshof eingeleitet, mit dem Ziel, Belgien direkt verurteilen zu lassen. Wenn Belgien auch nach einem neuen Urteil des Gerichtshofs seine Gesetzgebung immer noch nicht abändert, kann der Gerichtshof eine Geldstrafe und/oder ein Zwangsgeld verhängen. In der Praxis bedeutet dies, dass Belgien bis Ende 2018 einen konkreten Gesetzesentwurf vorlegen können muss, um das zu vermeiden.