Was ist das Zentrale Insolvenzregister?

Die Kammer der französischsprachigen und deutschsprachigen Rechtsanwaltschaften und die Kammer der flämischen Rechtsanwaltschaften richten ein Zentrales Insolvenzregister ein. Dieses neue Register ist eine informatisierte Datenbank, in der alle Konkursakten gespeichert und archiviert werden. Die Konkursverfahren werden möglichst vollständig elektronisch aufgenommen.

Die Einrichtung des Zentralen Insolvenzregisters ist ein Teil der Informatisierung der Justiz. Der Ausgangspunkt ist die elektronische Hinterlegung der Forderungen. Das Zentrale Insolvenzregister enthält alle Daten und Schriftstücke in Bezug auf das Konkursverfahren. Das sind unter anderem alle Angaben und Schriftstücke, die der Konkursverwalter benötigt, um die Passiva des Konkursschuldners zu ermitteln, wie die Forderungen, die Verifizierungsprotokolle usw.

Jede Konkursakte, die nach dem 1. April 2017 für offen erklärt wird, wird im Zentralen Insolvenzregister statt in den Geschäftsstellen der Handelsgerichte aufbewahrt. Die Archivierungsfrist der Angaben in einem Konkursverfahren beträgt dreißig Jahre ab dem Tag des Urteils der Schließung des Konkurses. Nach Ablauf der Frist werden die Daten dem Staatsarchiv übergeben.

Natürliche Personen und juristische Personen, die im Ausland niedergelassen sind und nicht von einem Rechtsanwalt vertreten werden, sind nicht verpflichtet, die Schriftstücke auf elektronischem Weg im Register zu hinterlegen. Sie dürfen die Schriftstücke beim Konkursverwalter hinterlegen, der sie hochladen wird (www.regsol.be).

Zugang zum Register

Das Zentrale Insolvenzregister ist folgenden Personen zugänglich:

Gerichtsbeamte, Kanzleileiter, Staatsanwälte und deren Sekretäre, Konkursverwalter und Konkursrichter bei der Erfüllung ihres gesetzlichen Auftrags;

Konkursschuldner, Gläubiger und Dritte, die beruflich Rechtsbeistand gewähren (Anwälte im Rahmen des Konkurses);

die Verwalter des Registers.

Alle diese Personen unterliegen dem Berufsgeheimnis.

Verarbeitung der personenrelevanten Daten im Register

Was Konkursschuldner, Gläubiger, Konkursverwalter und Konkursrichter betrifft, werden die folgenden Kategorien personenbezogener Daten im Register verarbeitet:

Identifikationsdaten, die es erlauben, Konkursschuldner, Gläubiger, Konkursverwalter und der Konkursrichter eindeutig zu identifizieren, unter anderem Name und Vorname der natürlichen Person oder Bezeichnung der juristischen Person, Staatsangehörigkeit, Beruf, einmalige Erkennungsdaten (Erkennungsnummer des Staatsregisters der natürlichen Personen und Identifikationsnummer der Zentralen Datenbank der Unternehmen); Adresse des Eintrags im Bevölkerungsregister und Adresse des Gesellschaftssitzes;

Gerichtliche Daten in Bezug auf die Konkursakte, wie das Gericht, wo das Verfahren läuft, Betrag der angemeldeten Forderung, Name und Eigenschaft der am Verfahren beteiligten Partei.

Gebühr

Wer im Zentralen Insolvenzregister eine Konkursakte einsehen oder bearbeiten oder dort Forderungen hinterlegen will, bezahlt dazu seit dem 1. April 2017 eine Gebühr. Diese Gebühr wird jährlich am 1. Januar an den Verbraucherpreisindex angepasst.

Ein Gläubiger bezahlt für die Hinterlegung der Forderung mit einer eventuellen Einsichtsannahme der Konkursakte im Register oder für die Einsichtsannahme der Konkursakte im Register ohne eine Angabe der Forderung eine Gebühr in Höhe von 6 Euro.