Jahresabschlussverpflichtungen von Mikrounternehmen-microsociétés
Jedes Jahr müssen die Unternehmen einen Geschäftsbericht erstellen und einreichen. Für die Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2016 beginnen, gibt es neue Formulare für den Jahresabschluss. Unternehmen, welche die Kriterien eines Mikrounternehmens erfüllen, können das Mikroschema für den Geschäftsbericht anwenden.
Mikrounternehmen
Am 1. Januar 2016 feierten wir das neue Jahr und die Geburt des Mikrounternehmens (Art. 15/1, § 1 des Gesellschaftsgesetzbuches). Mikrounternehmen sind kleine Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit, die am Tag des Jahresabschlusses kein Tochterunternehmen bzw. keine Muttergesellschaft sind und nicht mehr als eines der folgenden Kriterien überschreiten:
Jahresdurchschnitt des Personalbestands: 10;
Jahresumsatz, exklusive Mehrwertsteuer: 700.000 Euro;
Bilanzsumme: 350.000 Euro.
Bei einem Geschäftsjahr, das ausnahmsweise kürzer oder länger als 12 Monate ist, wird der Betrag des Umsatzes proportional angepasst.
Vereinfachte Berichterstattungspflichten
Mikrounternehmen müssen ebenso wie die anderen Gesellschaften einen Jahresabschluss erstellen. Unternehmen, die nach den obigen Kriterien als Mikrounternehmen gelten, können für die Geschäftsjahre, die am oder nach dem 1. Januar 2016 beginnen, das Mikroschema verwenden.
Um den bürokratischen Aufwand für die Mikrounternehmen zu verringern, sind im Mikromodell einige Angaben des verkürzten Modells weggelassen worden.
Zu beachten ist, dass das Anfangsdatum - nicht das Abschlussdatum - des Geschäftsjahres dafür entscheidend ist, welches Schema des Jahresabschlusses verwendet werden muss.
Unternehmen mit einem Geschäftsjahr, das am 1. Januar 2016 begann und am 31. Dezember 2016 abgeschlossen wurde, und deren Hauptversammlung am 15. Mai 2017 stattfindet, müssen den Jahresabschluss nach dem neuen Schema hinterlegen. Gesellschaften mit einem Geschäftsjahr, das am 1. Dezember 2015 begonnen und am 30. November 2016 abgeschlossen wird, die ihre Hauptversammlung am 15. Mai 2017 abhalten, verwenden dagegen das alte Schema des Jahresabschlusses.
Mikrounternehmen können übrigens auch die verkürzte oder die vollständige Berichterstattung verwenden.
Kleine, nicht-börsennotierte Unternehmen, die während zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren die Kriterien eines Mikrounternehmens erfüllen, dürfen das Mikroschema des Jahresabschlusses verwenden.
Neben den Mikrounternehmen gibt es seit der Einführung von neuen größeren Kriterien noch die kleinen und die großen Unternehmen. Kleine Unternehmen können das verkürzte Modell nutzen. Große Unternehmen, die keine Mikro- oder kleine Unternehmen sind, müssen das vollständige Modell nutzen.
Struktur des Mikroschemas
Das Mikromodell des Jahresabschlusses für Mikrogesellschaften (MIC) steht schon seit Juli 2016 auf der Website der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank zur Verfügung (www.nbb.be). Das Mikromodell ist faktisch eine verschlankte Version des verkürzten Modells. Das Modell enthält die bekannten Teile (Bilanz, Ergebnisrechnung und Erläuterung).
Der Unterschied zum verkürzten Modell situiert sich vor allem in der Erläuterung. Die Erläuterung ist stark vereinfacht und enthält nur fünf deutlich beschriebene Aufstellungen:
die zusammengefassten Bewertungsregeln;
die Aufstellung der festen Aktiva;
eine Übersicht über die außerbilanzlichen Rechte und Pflichten;
den Betrag der Vorschüsse, die an Mitglieder des Verwaltungsgremiums im Rahmen von Garantiepflichten gezahlt wurden; und
Auskünfte über eigene Anteile.
Im Rahmen der Vereinfachung dürfen im Mikroschema Vermerke weggelassen werden, wenn sie für das betroffene Geschäftsjahr nicht dienlich sind.
Geschäftsbericht
Mikrounternehmen sind von der Aufmachung und der Veröffentlichung eines Geschäftsberichts befreit und müssen keinen Aufsichtsrat bestellen.