Bezugszinssätze: günstige oder zinslose Darlehen für Betriebsleiter

Wenn ein Unternehmen einem Arbeitnehmer oder Betriebsleiter ein günstiges oder zinsloses Darlehen gewährt, wird dies als ein steuerpflichtiger Vorteil jeglicher Art betrachtet. Es ist deshalb sehr wichtig, den Wert solch eines Vorteils festzulegen. Das Finanzamt stützt sich dazu auf die Referenzzinssätze. Diese werden jährlich im Staatsblatt bekanntgegeben. Im Februar wurden diese Bezugszinssätze für 2016 veröffentlicht.

Das Finanzamt unterscheidet zwischen Hypotheken- und Nichthypothekendarlehen. Innerhalb dieser beiden Kategorien wird weiter unterschieden zwischen Darlehen mit einem variablen oder festen Zinssatz (bei den Hypothekendarlehen) und zwischen Darlehen mit fester Laufzeit oder ohne (bei den Nicht-Hypothekendarlehen).

Hypothekendarlehen

Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz
Bei Hypothekendarlehen mit festem Zinssatz entspricht der steuerliche Vorteil der Differenz zwischen dem Bezugszinssatz des Jahres, in welchem das Darlehen abgeschlossen wurde, und dem Zinssatz, den der Betriebsleiter/Arbeitnehmer, dem das Darlehen gewährt wurde, tatsächlich bezahlt.
Der Referenzzinssatz unterscheidet sich je nachdem, ob das Darlehen von einer gemischten Lebensversicherung gedeckt wird oder nicht. Für ein Darlehen, das im Jahr 2016 abgeschlossen wird, beträgt der Bezugszinssatz 1,65 % (wenn es durch eine gemischte Lebensversicherung gedeckt wird) bzw. 1,78 % (bei anderen Darlehen).

Hypothekendarlehen mit variablem Zinssatz
Für Hypothekendarlehen mit einem variablen Zinssatz verwendet das Finanzamt die Bezugsindexzahlen, die jeden Monat im Belgischen Staatsblatt veröffentlicht werden.

Nichthypothekendarlehen

Nichthypothekendarlehen mit fester Laufzeit
Bei Nichthypothekendarlehen mit fester Laufzeit geht das Finanzamt vom pauschalen monatlichen Prozentsatz oder dem reellen jährlichen Prozentsatz des Jahres aus, in welchem das Darlehen abgeschlossen wurde, um den Wert des Vorteils zu berechnen.
Der monatliche Prozentsatz variiert abhängig vom Zweck des Darlehens und beträgt 0,06 % (Darlehen zur Anschaffung eines Wagens) bzw. 0,13 % (bei anderen Darlehen).

Nichthypothekendarlehen ohne feste Laufzeit
Der Bezugszinssatz für Nichthypothekendarlehen ohne feste Laufzeit beträgt 9,27 %. Dieser Bezugszinssatz wird u. a. für Vorschüsse im Kontokorrent verwendet, die im Jahr 2016 aufgenommen wurden.

Bezugszinssatz vom vorigen Jahr

Wie gesagt ist zu Beginn des Jahres immer nur der Bezugszinssatz des vergangenen Jahres bekannt. Die genannten Beträge gelten also für Darlehen, die im Jahr 2016 gewährt wurden. Das hat tatsächlich zur Folge, dass ein Betriebsleiter oder Arbeitnehmer erst dann weiß, wie hoch der Wert des gewährten Vorteils ist, wenn das Jahr, in dem er ihn erhalten hat, schon vorbei ist.