Neuigkeiten in der Personensteuererklärung für 2017

Es ist wieder Zeit für die Steuererklärung. Auch dieses Jahr ist das Formular für die Personensteuer wieder etwas umfangreicher und komplexer geworden. Das liegt, wie sollte es auch anders sein, vor allem an der immer komplexer werdenden Wohnsteuerpolitik. Die Änderungen in Flandern und Wallonien für Darlehen, die ab dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden, sind jetzt in der Erklärung zu spüren. Mit diesem Artikel versuchen wir, Sie durch die Erklärung zu führen.

Wohnsteuer

Sowohl in der Flämischen als auch in der Wallonischen Region gelten neue Regeln für Darlehen, die ab dem 1. Januar 2016 abgeschlossen wurden:

in Flandern wurde der integrierte flämische Wohnbonus eingeführt

in Wallonien gilt ab diesem Veranlagungsjahr der Cheque habitat.

Diese Änderungen wirken sich natürlich in der Steuererklärung aus. Weil es sich um regionale Maßnahmen handelt, gelten sie nur für die 'eigene Wohnung', das ist die Wohnung, die Sie selbst bewohnen.

Abschnitt IX der Erklärung war schon in eine Rubrik B für die 'eigene Wohnung' (für den regionalen 'Wohnbonus') und eine Rubrik C für die 'nicht-eigene Wohnung' (für den föderalen Steuervorteil) aufgeteilt.

Unter Rubrik B finden Sie jetzt die Unterrubriken:

B1: für den integrierten flämischen Wohnbonus - Darlehen, abgeschlossen ab 1. Januar 2016;

B2: für den wallonischen Cheque habitat - Darlehen, abgeschlossen ab 1. Januar 2016;

B3: der frühe regionale Wohnbonus für Darlehen, abgeschlossen ab 1. Januar 2016, und dieses Jahr auch noch der Brüsseler Wohnbonus (zu beachten: wird für Darlehen, ab 1. Januar 2017 abgeschlossen worden sind, abgeschafft);

B4: andere Zinsen als jene unter B1, B2 oder B3, die ebenfalls zu einer regionalen Steuerermäßigung berechtigen;

B5: Ermäßigung für Bausparverträge und langfristige Sparverträge;

B6: Prämien von individuellen Lebensversicherungen.

Was Rubrik C anbelangt, der föderalen Regelung für diejenigen, die ein Darlehen für eine nicht-eigene Wohnung laufen haben, ändert sich dieses Jahr nichts.

Die Angaben Ihres Darlehens selbst auszufüllen, wird also nicht einfach. Wenn Sie Fragen haben, können Sie am besten einen Buchhalter um Hilfe bitten. Ihre Bank wird zwar die Angaben Ihres Darlehens (über eine Hypothekenbescheinigung) automatisch dem Finanzamt zukommen lassen, aber die korrekten Codes werden wahrscheinlich doch noch nicht vorab in Tax-on-web eingegeben werden.

Mobile Einkünfte

Für Dividenden und Zinsen, die ab dem 1. Januar 2017 erhalten wurden, ist der Standardsatz der Quellensteuer auf 30 % gestiegen. Leider gibt es weiterhin noch jede Menge Ausnahmen. Dadurch kann der Tarif von 5 % über 10 %, 15 %, und 17 % bis hin zu 20 % variieren. Alle diese verschiedenen Tarife wirken sich auf die Erklärung aus, vor allem auf die Abschnitte VII 'Mobile Einkünfte' und XVI 'Verschiedene Einkünfte mobiler Art'.

Sonstige Neuerungen

Weitere Neuheiten in der Erklärung sind:

Überstunden in der Gastronomie: Abschnitt IV, Rubrik A12 - diese Codes werden in tax-on-web automatisch ausgefüllt.

SAB und steuerfreie SAB-Zuschläge. Die steuerfreien Zuschläge müssen natürlich nicht angegeben werden, aber um die verschiedenen Arten der Zuschläge zu kennzeichnen und damit die Ermäßigung korrekt zu berechnen, wurden 10 neue Codes in Abschnitt IV der Erklärung hinzugefügt (Rubriken D1a1 und E2a2). Auch diese Codes werden schon, soweit zutreffend, in tax-on-web automatisch auf der Erklärung ausgefüllt.

Das flämische Win-Win-Darlehen bekommt ein Gegenstück in der wallonischen Region, den Coup de Pouce, anzugeben in Abschnitt XI.

Deadlines

Die Deadlines sind:

Erklärung auf Papier: 29. Juni 2017;

Einreichung über Tax-on-web: 13. Juli 2017;

Einreichung über einen Mandatar: 26. Oktober 2017.