Indexierte Beträge für die Personensteuer im Veranlagungsjahr 2018
Nachstehend geben wir Ihnen eine Übersicht über die wichtigsten an den Verbraucherpreisindex gekoppelten Beträge in der Personensteuer. In dieser Übersicht werden nur die föderalen Beträge aufgeführt. Steuerermäßigungen und dergleichen Beträge, die von den Regionen festgelegt werden (z. B. Dienstleistungsschecks), wurden nicht aufgenommen.
Nachstehend sind die Beträge für das Veranlagungsjahr 2018 aufgeführt, d. h. die Einkünfte des laufenden Jahres (2017). Hinter jedem Betrag ist zwischen Klammern der indexierte Betrag für das Veranlagungsjahr 2017 angegeben (das sind die Beträge, die im Juni für die Einkommensteuererklärung über das Jahr 2016 benötigt werden).
Steuerfreibetrag und Familiensituation
Steuerfreibetrag und erhöhter Steuerfreibetrag
Steuerfreibetrag: 7.270 EUR (7.130 EUR)
Erhöhter Steuerfreibetrag für Personen mit beschränktem Einkommen: 7.570 EUR (7.420 EUR)
Grenzbetrag für den Anspruch auf einen höheren Steuerfreibetrag: 27.030 EUR (26.510 EUR)
Erhöhung des Steuerfreibetrags für behinderte Steuerpflichtige: 1.550 EUR (1.520 EUR)
Personen zu Lasten
Erhöhung des Steuerfreibetrags für Personen zu Lasten
- ein Kind: 1.550 EUR (1.520 EUR)
- zwei Kinder: 3.980 EUR (3.900 EUR)
- drei Kinder: 8.920 EUR (8.740 EUR)
- vier Kinder: 14.420 EUR (14.140 EUR)
- mehr als vier Kinder (Zuschlag pro Kind): 5.510 EUR (5.400 EUR)
Zusätzlicher Zuschlag für Kinder unter drei Jahren (für die keine Ausgaben für die Kinderbeaufsichtigung abgezogen werden): 580 EUR (570 EUR)
Für andere Personen zu Lasten, die das Alter von 65 Jahren erreicht haben: 3.090 EUR (3.030 EUR) (dabei muss es sich entweder um Eltern und Großeltern oder um Geschwister handeln)
Für jede andere Person zu Lasten: 1.550 EUR (1.520 EUR)
Erhöhung des Steuerfreibetrags für Alleinstehende mit Kindern zu Lasten: 1.550 EUR (1.520 EUR)
Höchstbetrag für eigene Nettoexistenzmittel (Kind zu Lasten): 3.200 EUR (3.140 EUR)
Erhöhter Betrag für Kind von Alleinstehenden: 4.620 EUR (4.530 EUR)
Erhöhter Betrag für ein behindertes Kind von Alleinstehenden: 5.860 EUR (5.750 EUR)
Unterhaltsgeld, das nicht als Existenzmittel zählt: 3.200 EUR (3.140 EUR)
Bezahlung Studentenjob, der nicht als Existenzmittel zählt: 2.660 EUR (2.610 EUR)
Ehequotient und mitarbeitender Ehepartner
Ehequotient: 10.490 EUR (10.290 EUR)
Höchsteinkommen mitarbeitender Ehepartner aus eigener Berufstätigkeit: 13.620 EUR (13.360 EUR)
Berufseinkommen und mobile Einkünfte
- Freibetrag PC privat: 860 EUR (840 EUR)
- Grenzbetrag brutto besteuerbare Bezüge, um am 'Plan' teilnehmen zu können: 33.820 EUR (33.170 EUR)
Freibetrag der Vergütungen, die vom Arbeitgeber als Erstattung von Fahrtkosten vom Wohn- zum Beschäftigungsort gewährt werden: 390 EUR (Betrag, 380 EUR)
Mindestbetrag des Vorteils jeglicher Art für den Privatgebrauch von Firmenwagen: 1.280 EUR (1.260 EUR)
Höchstbetrag der Urheberrechte, die als mobile Einkünfte in Betracht kommen: 58.720 EUR (57.790 EUR)
Höchstbetrag der Werbekostenpauschale
- Arbeitnehmer: 4.320 EUR (4.240 EUR)
- Selbstständige und mitarbeitende Ehepartner: 4.060 EUR (3.980 EUR)
- Betriebsleiter: 2.440 EUR (2.390 EUR)
Steuertranchen
- 25 % auf die Tranche bis 11.070 EUR (10.860 EUR)
- 30 % auf die Tranche bis 12.720 EUR (12.470 EUR)
- 40 % auf die Tranche bis 21.190 EUR (20.780 EUR)
- 45 % auf die Tranche bis 38.830 EUR (38.080 EUR)
- 50 % auf die Tranche bis über 38.830 EUR (38.080 EUR)
Beträge, die in den kommenden Jahren nicht indexiert werden
Die Beträge von einigen (vor allem) Steuersenkungen werden bis zu diesem Veranlagungsjahr einschließlich nicht an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Diese Beträge behalten den Betrag, der für das Veranlagungsjahr 2014 galt (Ihre Einkünfte aus dem Jahr 2013).
Wohnbonus (föderal)
Höchstbetrag für Kapitaltilgungen und Lebensversicherungsprämien (gemeinsam): 2.260 EUR
Erhöhter Grundbetrag während der ersten zehn Jahre: 750 EUR
Zusätzliche Erhöhung während der ersten zehn Jahre bei drei Kindern zu Lasten: 80 EUR
Mindestbetrag für absetzbare Spenden: 40 EUR
Sparen
Höchstbetrag Rentensparen: 940 EUR
Befreite Einkünfte aus Sparguthaben: 1.880 EUR
Höchstbetrag Arbeitgeberaktien: 750 EUR