Veröffentlichung von Mitteilungen, Ankündigungen und Akten: Tarife für 2017

Die Verwaltung des Belgischen Staatsblatts veröffentlicht jedes Jahr die indexierten Beträge, die ab dem 1. Januar für eine Mitteilung oder eine Ankündigung in den Beilagen des Staatsblatts in Rechnung gestellt werden. Die Tarife für die Veröffentlichung einer Akte einer Vereinigung oder eines Unternehmens werden erst am 1. März an den Verbraucherpreisindex gekoppelt.

Tarife für Mitteilungen

Unter die Rubrik Mitteilungen fallen die Bekanntmachungen, dass ein (konsolidierter) Jahresabschluss bei der Belgischen Nationalbank eingereicht worden ist. Der Tarif für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen hängt vom verwendeten Datenträger (XBRL, PDF oder in Papierform), vom Modell des Jahresabschlusses (vollständig, verkürzt oder mikro) und vom Anfangsdatum des Jahresabschlusses ab.
Bei einen Jahresabschluss, dessen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2016 beginnt, werden zusätzliche Kosten in Höhe von 76,35 € (inkl. 21 % MwSt.) für die Veröffentlichung in den Beilagen vom Belgischen Staatsblatt (BBS) berechnet. Für ein Geschäftsjahr mit Anfangsdatum ab dem 1. Januar 2016 gibt es keine Veröffentlichung mehr in den BBS.

Tarife für Ankündigungen

Unter die Rubrik Ankündigungen fallen z. B. die Einladung zu einer Hauptversammlung oder die Ankündigung eines Konkurses oder eines gerichtlichen Vergleichs.
Der indexierte Betrag für die Veröffentlichung im Belgischen Staatsblad solch einer Ankündigung steigt dieses Jahr. Seit dem 1. Januar 2017 bezahlen Sie 4,80 Euro bzw. 5,81 Euro mit MwSt. pro Zeile (im Jahr 2016: 4,70 Euro). Eine Zeile darf darüber hinaus nicht mehr als 70 Zeichen zählen. Sie können den Text also besser online eingeben, denn das ist kostenlos.

Tarife für Akten

Die Tarife für die Bekanntmachung einer Akte einer Vereinigung oder eines Unternehmens werden nicht am 1. Januar indexiert, sondern am 1. März. Dieser Tarif hängt ab von der Rechtsform (Unternehmen oder Vereinigung), dem Gegenstand der Akte (Gründungsakte oder Änderungsakte, wie etwa eine Satzungsänderung, Entlassungen und Ernennungen) und die Art und Weise der Hinterlegung (schriftlich oder elektronisch).
Die Verwaltung des Belgischen Staatsblatts berechnet seit dem 1. März 2017 die folgenden Tarife für Unternehmen für:

eine Gründungsakte auf Papier: 223,50 Euro (mit MwSt.: 270,44 Euro)

eine elektronische Gründungsakte: 180,50 Euro (mit MwSt.: 218,41 Euro)

eine Änderungsakte hinterlegt auf Papier oder elektronisch: 131,10 Euro (mit MwSt. 158,63 Euro)

Vereinigungen wie Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG), internationale Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (iVoG) und Stiftungen, bezahlen seit dem 1. März 2017 für:

eine Gründungsakte auf Papier: 154,70 Euro (mit MwSt.: 187,19 Euro)

eine elektronische Gründungsakte: 111,80 Euro (mit MwSt.: 135,28 Euro)

eine Änderungsakte hinterlegt auf Papier oder elektronisch: 104,90 Euro (mit MwSt.: 126,93 Euro)

Die Formulare für die Hinterlegung dieser Akten stehen in Niederländisch oder Französisch auf der Website des Föderalen Öffentlichen Dienstes Justiz zur Verfügung: http://justitie.belgium.be > Thema's en dossiers > Diensten van de FOD > Documenten downloaden > Formulieren voor de neerlegging van teksten op de griffie van de rechtbank van koophandel