Tax Shelter auf Bühnenkünste erweitert
Vor einigen Jahren wurde in Belgien das Tax Shelter für audiovisuelle Werke ins Leben gerufen. Dabei wurde beabsichtigt, Unternehmen in Filme und Fernsehserien investieren zu lassen, um auf diese Weise die Produktion dieser audiovisuellen Werke anzukurbeln. 2015 wurde das System gründlich reformiert. Seit dem 1. Februar 2017 notieren wir erneut eine wichtige Änderung: Das System wurde auf Bühnenproduktionen erweitert.
Was enthält das Tax Shelter genau?
Abschluss eines Rahmenabkommens
Die Unternehmen können ein Rahmenabkommen über die Produktion eines audiovisuellen Werks abschließen. Dadurch können sie unter bestimmten Bedingungen ihren besteuerbaren Gewinn von der Steuer befreien. Diese Befreiung entspricht 150 % des steuerlichen Wertes eines sogenannten Tax-Shelter-Zertifikats.
Ein Rahmenabkommen ist ein Vertrag zwischen einem investierenden Unternehmen und einer Produktionsgesellschaft. Der Investor verpflichtet sich, einen Betrag zu überweisen, mit dem ein audiovisuelles Werk produziert werden kann. Die Produktionsgesellschaft engagiert sich wiederum, das Werk zu verwirklichen. Dieser Vertrag muss innerhalb eines Monats nach der Unterzeichnung beim FÖD Finanzen angemeldet werden.
Dabei ist zu beachten, dass der Investor durch die Investition zwar einen steuerlichen Vorteil erhält, aber kein (in)direktes Recht am audiovisuellen Werk erhalten oder besitzen darf.
Für audiovisuelle Werke
Das Tax Shelter wurde ursprünglich für 'audiovisuelle Werke' eingeführt. Darunter fallen: Kinofilme (Fiction, Dokumentationen oder Trickfilme), Kurzfilme (keine Reklamefilme), Fernsehfilme (in Folgen unterteilt oder nicht), Trickfilmserien, Kinder- und Jugendreihen, und Fernsehdokumentationen. Das Werk muss von der flämischen, wallonischen oder deutschen Gemeinschaft in Belgien als europäisches Werk (im Sinne einer europäischen Richtlinie) zugelassen sein.
Tax-Shelter-Zertifikat
Der Investor erhält ein Tax-Shelter-Zertifikat, welches ihm das Recht auf seinen steuerlichen Vorteil gewährt. Die Höhe des letztendlichen Steuervorteils beträgt 150 % des steuerlichen Werts des Tax-Shelter-Zertifikats. Dieser steuerliche Wert des Zertifikats entspricht 70 % der Produktionskosten, die unmittelbar mit der Produktion des audiovisuellen Werks verbunden sind, bei einem Höchstwert von zehn Neunteln der in Belgien erfolgten Kosten innerhalb eines Zeitraums von höchstens 18 Monaten nach der Unterzeichnung des Rahmenabkommens.
Wenn die Summe der in Belgien angefallenen Ausgaben, die unmittelbar mit der Produktion verbunden sind, niedriger als 70 % der gesamten Produktionskosten ist, die in Belgien erfolgt sind, wird der steuerliche Wert des Zertifikats proportional reduziert.
Beispiel
Ein Unternehmen investiert 20.000 EUR in ein audiovisuelles Werk, von denen 16.000 EUR unmittelbar mit der Produktion verbunden sind. Alle Ausgaben erfolgen in Belgien. Der steuerliche Wert des Tax-Shelter-Zertifikats entspricht in diesem Fall 70 % von 16.000 EUR = 11.200 EUR.
Von der vorläufigen bis zur endgültigen Steuerbefreiung
Zum Zeitpunkt der Unterzeichnung des Rahmenabkommens durch den Investor und die Produktionsgesellschaft ist der Wert des Tax-Shelter-Zertifikats natürlich noch nicht bekannt. Deshalb erhält der Investor zuerst eine vorläufige Steuerbefreiung: 310 % der Beträge, von denen das Unternehmen versprochen hat, dass es sie innerhalb von drei Monaten nach der Unterzeichnung des Rahmenabkommens überweist. Dieser Betrag darf nicht höher als 150 % des letztendlich erwarteten steuerlichen Werts des Tax-Shelter-Zertifikats sein.
Die Steuerbefreiung wird in jedem Fall auf (1.) 50 % des besteuerbaren reservierten Gewinns des Steuerzeitraums vor der Zusammenstellung der steuerfreien Rücklage (2.) bei einem absoluten Höchstbetrag von 750.000 EUR beschränkt. Wenn es für einen bestimmten Steuerzeitraum keine ausreichenden Gewinne gibt, um die Beträge für die Ausführung des Rahmenabkommens anwenden zu können, kann die nicht genutzte Steuerbefreiung auf die folgenden Jahre übertragen werden.
Dieser vorläufige steuerfreie Gewinn wird nachträglich besteuert, wenn (1.) die Bedingungen nicht eingehalten werden oder (2.) der Investor am 31. Dezember des vierten Jahres, das auf das Jahr der Unterzeichnung des Rahmenabkommens folgt, das Tax-Shelter-Zertifikat nicht erhalten hat.
Wenn das Tax-Shelter-Zertifikat effektiv ausgestellt wird, wird die Steuerbefreiung definitiv. Dann darf das investierende Unternehmen die steuerfreie Rücklage zu den verfügbaren Reserven umbuchen.
Erweiterung auf Bühnenkünste
Bei Rahmenabkommen, die ab dem 1. Februar 2017 abgeschlossen wurden, können Unternehmen auch vom Tax-Shelter profitieren, wenn sie in die Produktion und Entwicklung von zugelassenen Bühnenkünsten investieren: Theater, Zirkus, Straßentheater, Oper, klassische Musik, Tanz, Musiktheater, Musicals und Ballett. Ebenso wie bei den audiovisuellen Werken muss die Produktion von der zuständigen Gemeinschaft als ein europäisches Bühnenwerk zugelassen werden.