Neue Regeln für Firmenwagen und Tankkarten werden Unternehmen Geld kosten
Unternehmen, die ihrem Personal einen Firmenwagen zur Verfügung stellen, mussten bis zum vorigen Jahr 17 % des Betrags in ihre nicht abzugsfähigen Ausgaben aufnehmen. Ab 2017 werden 40 % des Betrags unter den nicht abzugsfähigen Ausgaben gebucht werden müssen, wenn das Unternehmen die Treibstoffkosten ganz oder teilweise übernimmt, z. B. wenn der betreffende Arbeitnehmer/Geschäftsführer einen Wagen mit Tankkarte erhält. Diese neue Regel wurde durch das Programmgesetz vom 25. Dezember 2016 eingeführt.
Firmenwagen als Vorteil jeglicher Art
Arbeitnehmer und Geschäftsführer, die einen Firmenwagen erhalten, erwerben damit einen steuerpflichtigen Vorteil jeglicher Art. Der Wert dieses Vorteils wird nach einer besonderen Formel berechnet: Katalogwert × Alterskorrektur × CO2-Prozentsatz × 6/7. Wenn der Arbeitnehmer eine Tankkarte dazu erhält, ändert sich dadurch nichts. Der Vorteil der Tankkarte ist bereits im Vorteil des Wagens als Ganzes enthalten.
Für den Arbeitgeber hat das jedoch eine Auswirkung: dieser muss 17 % des Vorteils jeglicher Art für den Wagen als nicht absetzbare Ausgaben verbuchen.
Ab 2017: 40 % des Vorteils als nicht abzugsfähige Ausgaben
Neu ab 2017 ist, dass das Unternehmen 40 % des Vorteils jeglicher Art in die nicht absetzbaren Ausgaben aufnehmen muss, wenn es die Treibstoffkosten (ganz oder teilweise) übernimmt. Das ist zum Beispiel möglich, indem der Arbeitnehmer oder Geschäftsführer über eine Tankkarte verfügt. Aber auch wenn der Arbeitgeber die Treibstoffkosten anhand von Spesenrechnungen erstattet, ist das der Fall.
Eigener Beitrag nicht in Rechnung gestellt
Dazu kommt noch eine weitere Änderung für alle Firmenwagen, ohne Rücksicht darauf, ob eine Tankkarte zur Verfügung steht.
Die 17 % oder 40 % des Vorteils, die in die nicht absetzbaren Ausgaben aufgenommen werden müssen, werden künftig auf den vollständigen Wert des Vorteils berechnet. Der eigene Beitrag des Arbeitnehmers oder Geschäftsführers kann also nicht mehr abgezogen werden.
Für die Arbeitnehmer ändert sich dadurch jedoch nichts.