Jahresabschluss von Vereinigungen: Hinterlegungskosten für 2017

Die Tarife, die (internationale) Vereinigungen und Stiftungen für die Hinterlegung ihres Jahresabschlusses bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank bezahlen, sind mit dem Verbraucherpreisindex verknüpft. Seit dem 1. Januar 2017 sind neue Tarife in Kraft. Der verwendete Datenträger und das Modell des Jahresabschlusses bestimmen den zu zahlenden Betrag.

Der Begriff „Vereinigungen“ umfasst die Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (VoG), die internationalen Vereinigungen ohne Gewinnerzielungsabsicht (IVoG), die privaten Stiftungen und die Stiftungen des öffentlichen Rechts. Sie werden durch Größenkriterien in kleine, große oder sehr große Vereinigungen eingeteilt. Die Größe bestimmt, welches Modell des Jahresabschlusses verwendet werden muss.

Eine hinterlegungspflichtige Vereinigung oder Stiftung muss eines der folgenden Standardmodelle verwenden:

das vollständige Modell (Schema) für sehr große Vereinigungen und Stiftungen;

das verkürzte Modell (Schema) für große Vereinigungen und Stiftungen.

Kleine Vereinigungen und Stiftungen dürfen eine vereinfachte Buchhaltung führen. Sie hinterlegen ihren Jahresabschluss bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts.

Übersicht über die Tarife 2017

Der Tarif für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen hängt von Folgendem ab:

verwendeter Datenträger: XBRL, PDF oder Papier. Die elektronische Hinterlegung im Internet ist im Prinzip die Regel, die Einreichung in Papierform die Ausnahme;

Modell des Jahresabschlusses: vollständig oder klein.

Vereinigungen und Stiftungen, die einen Jahresabschluss hinterlegen müssen, zahlen seit dem 1. Januar 2017:

im Internet mit einer strukturierten Datei (xbrl): 67,73 Euro

im Internet mit einer PDF-Datei: 121,33 Euro

per Post in Papierform: 127,23 Euro

korrigierte Hinterlegung: 65,50 Euro

In diesen Beträgen sind die Mehrwertsteuer (21 %) auf die Veröffentlichungskosten und der Beitrag zu den Betriebskosten der Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN) enthalten.

Zahlungsweise

Vereinigungen und Stiftungen sind im Gegensatz zu den Unternehmen in der Regel nicht verpflichtet, ihren Jahresabschluss elektronisch zu hinterlegen. Wenn der Jahresabschluss im Internet hinterlegt wird, können die Hinterlegungskosten online mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder offline per Überweisung gezahlt werden. Jahresabschlüsse, die in Papierform hinterlegt werden, können nur mit einer Überweisung beglichen werden.

Kein Tarifzuschlag bei verspäteter Hinterlegung

Ebenso wie Unternehmen müssen große und sehr große Vereinigungen spätestens innerhalb von sechs Monaten nach dem Abschlussdatum des Geschäftsjahres den Jahresabschluss und den Haushaltsplan von der Mitgliederversammlung genehmigen lassen. Innerhalb von 30 Tagen nach dem Datum der Mitgliederversammlung müssen sie ihren Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank (BNB) hinterlegen. Kleine VoG wenden sich an die Geschäftsstelle des Handelsgerichts.
Bei einer verspäteten Hinterlegung sind für die Vereinigungen allerdings keine Tarifzuschläge vorgesehen.