Jahresabschluss von Unternehmen: Hinterlegungskosten für 2017

Die meisten Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit müssen ihren Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank hinterlegen. Die Gebühr für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen hängt vom verwendeten Datenträger, vom Anfangsdatum des Jahresabschlusses und vom Modell für den Jahresabschluss ab. Die Kosten für die Veröffentlichung werden jedes Jahr mit dem Verbraucherpreisindex verknüpft.

Der Tarif für die Hinterlegung von Jahresabschlüssen hängt von Folgendem ab:

verwendeter Datenträger: XBRL, PDF oder Papier;

Anfangsdatum des Jahresabschlusses.
Bei einem Jahresabschluss, dessen Geschäftsjahr vor dem 1. Januar 2016 beginnt, werden zusätzliche Gebühren in Höhe von 76,35 Euro für die Veröffentlichung in den Beilagen des Belgischen Staatsblatts (BBS) berechnet. Für ein Geschäftsjahr mit Anfangsdatum ab dem 1. Januar 2016 gibt es keine Veröffentlichung mehr in den BBS;

Modell des Jahresabschlusses: vollständig, gekürzt oder Mikromodell.

Neben den Veröffentlichungskosten, die der Belgischen Nationalbank (BNB) zu zahlen sind, gibt es noch weitere Elemente, von den die letztendliche Hinterlegungsgebühr abhängig ist. Dazu gehören:

der Beitrag zu den Betriebskosten der Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN);

der Beitrag zu den Betriebskosten des Beratungs- und Kontrollausschusses für die Unabhängigkeit des Kommissars und

21 % Mehrwertsteuer auf die Veröffentlichungskosten (ab 1. Januar 2017 ist auf den Teil der Hinterlegungskosten, welcher der BNB zusteht, keine Mehrwertsteuer zu zahlen).

Die Bilanzzentrale der BNB zieht den gesamten Betrag ein und überweist die Teilbeträge danach an die betroffenen Instanzen.

Übersicht über die Tarife 2017

Unternehmen zahlen seit dem 1. Januar 2017 die folgenden Tarife in Euro:

Im Internet in der Form einer strukturierten Datei (xbrl):

vollständiges Modell: 289,63 Euro

verkürztes Modell: 68,23 Euro

Mikromodell: 51,23 Euro

korrigierte Hinterlegung: 65,50 Euro bzw. 41,70 Euro (Mikromodell)

Im Internet im PDF-Format:

vollständiges Modell: 343,23 Euro

verkürztes Modell: 121,83 Euro

Mikromodell: 104,83 Euro

korrigierte Hinterlegung: 65,50 Euro bzw. 41,70 Euro (Mikromodell)


Per Post oder am Schalter in Papierform:

vollständiges Modell: 349,23 Euro

verkürztes Modell: 127,73 Euro

Mikromodell: 110,73 Euro

korrigierte Hinterlegung: 65,50 Euro bzw. 41,70 Euro (Mikromodell)

Welches Modell des Jahresabschlusses zu verwenden ist, beruht auf den Größenkriterien und darauf, ob das Unternehmen an der Börse notiert ist oder nicht.
Nicht an der Börse notierte kleine Unternehmen dürfen das verkürzte Modell benutzen; große Unternehmen und börsennotierte kleine Unternehmen verwenden das vollständige Modell. Mikrounternehmen dürfen ein Mikromodell verwenden.
Der Tarif für die Hinterlegung eines vollständigen Modells gilt auch für den konsolidierten Jahresabschluss.

Tarifzuschlag bei versäumter oder verspäteter Hinterlegung

Die Unternehmen hinterlegen ihren Jahresabschluss innerhalb von sieben Monaten nach dem Abschluss ihres Geschäftsjahres und innerhalb von dreißig Tagen nach der Verabschiedung durch die Hauptversammlung. Unternehmen, die ihren Jahresabschluss zu spät hinterlegen, riskieren unter anderem eine Geldstrafe (Tarifzuschlag), die bis zu 1.200 Euro betragen kann (360 Euro für kleine Unternehmen).

Zahlungsweise

Wenn der Jahresabschluss im Internet hinterlegt wird (die Regel), erfolgt die Zahlung online mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder offline per Überweisung.
Ausländische Unternehmen, Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV) nach ausländischem Recht und Unternehmen mit einem Umsatz von bis zu 500.000 Euro (exkl. MwSt.) dürfen ihren Jahresabschluss noch in Papierform hinterlegen. Jahresabschlüsse, die auf Papier hinterlegt werden, können nur mit einer Überweisung bezahlt werden.