Innovationsabzug ersetzt Patentabzug

Der Abzug für Patenteinkünfte in seiner heutigen Form wird mit einer fünfjährigen Übergangsregelung abgeschafft. Zugleich arbeitet die Regierung bis zum Jahresende an einem neuen, erweiternden Abzug für Innovationseinkünfte.

Was ist der Patentabzug?

Der Patentabzug wurde vor etwa zehn Jahren in Belgien eingeführt. Beabsichtigt war, belgische Unternehmen und belgische Einrichtungen ausländischer Unternehmen dazu zu bringen, mehr in technologische Innovationen zu investieren.

Durch diese Maßnahme können Unternehmen 80 % ihrer Bruttoeinnahmen aus Patenten von ihrem Gewinn des jeweiligen Steuerzeitraums abziehen. Die Steuer auf ihre Patenteinnahmen beträgt somit nur 33,99 % (Körperschaftssteuersatz) von 20 % (nach 80 % Patentabzug). Dadurch ergibt sich ein Tarif in Höhe von 6,80 %.

Unter die besagten Patenteinkünfte fallen sowohl Lizenzeinnahmen als auch Vergütungen für Patente, die im Verkaufspreis von Waren oder Dienstleistungen enthalten sind.

Einwände der OECD

Die OECD hat sich in den letzten Jahren intensiv mit dem BEPS-Projekt beschäftigt (Base Erosion and Profit Shifting bzw. Bekämpfung von Steuerschlupflöchern und der Gewinnverlagerung in Steueroasen). Ein Teilaspekt dieses Projekts ist der Kampf gegen schädliche Steuerpraktiken. Das beinhaltet unter anderem, dass steuerliche Vergünstigungen nur dann zugelassen werden dürfen, wenn genügend lokale wirtschaftliche Substanz vorhanden ist.

Was bedeutet das genau? Speziell für steuergünstige Systeme im Bereich der geistigen Eigentumsrechte (intellectual property bzw. IP) wie dem belgischen Patentabzug heißt dies, dass:

der Steuerpflichtige, der den Abzug nutzen oder einen Vorteil erzielen möchte, selbst die Ausgaben für Forschung und Entwicklung tätigen muss;

ein Steuerpflichtiger keinen Vorteil erzielen darf, wenn er das geistige Eigentumsrecht extern erworben hat oder die Forschung und Entwicklung bei einem verbundenen Unternehmen ausgelagert hat;

nur Patente, urheberrechtlich geschützte Software, Orphan-Arzneimittel und Sortenschutz in Betracht kommen, während Marken außerhalb des Anwendungsbereichs fallen müssen.

Die belgische Regelung konnte diese Kriterien gemäß der OECD nicht erfüllen.

Deshalb wird der Patentabzug unter Anwendung einer Übergangsregelung abgeschafft

Belgien hatte also keine andere Wahl und musste den Patentabzug abschaffen. Das ist inzwischen auch geschehen. Natürlich verliert ein Unternehmen seinen Patentabzug nicht von heute auf morgen. Es wurde eine Übergangsmaßnahme ausgearbeitet.

Keinen Anspruch auf einen Abzug geben (1.) Patente, die ab dem 1. Juli 2016 beantragt wurden und (2.) verbesserte Patente und Lizenzen, die nach dem 1. Juli 2016 erworben wurden.

Dagegen behalten (1.) Patente, die vor dem 1. Juli 2016 beantragt wurden und (2.) verbesserte Patente und Lizenzen, die vor dem 1. Juli 2016 erworben wurden, bis zum 30. Juni 2021 das Abzugsrecht.

Unternehmen können also das System höchstens noch fünf Jahre nutzen.

Um Missbräuchen vorzubeugen, kann die Übergangsregel nicht für Patente angewandt werden, die seit dem 1. Januar 2016 von einem verbundenen Unternehmen erworben worden sind, wenn die Patente beim übertragenden Unternehmen keinen Anspruch auf den Patentabzug oder ein ähnliches System gegeben haben (wenn das übertragende Unternehmen ein ausländisches Unternehmen ist). Auf diese Weise können verbundene Unternehmen also keine Patente von Konzernfirmen, die keinen Anspruch auf Patentabzug haben, zu Konzernfirmen schieben, die den Patentabzug noch nutzen dürfen.

Neu: der Innovationsabzug

Weil der Patentabzug wegfällt, aber der Staat weiterhin Innovationen fördern möchte, wird ein neues günstiges System eingeführt: der Innovationsabzug. Die neue Regelung muss bis Anfang 2017 fertig sein und soll rückwirkend am 1. Juli 2016 in Kraft treten.

Die genauen Modalitäten sind jetzt noch nicht bekannt. Zu den Möglichkeiten gehört, dass die Regelung um urheberrechtlich geschützte Software erweitert wird, dass der Abzug auf 90 % erhöht wird und dass der Abzug übertragbar werden soll.

Entscheidung zwischen Übergangsregel und neuem Innovationsabzug

Steuerpflichtige werden entscheiden müssen, ob sie in den folgenden fünf Jahren den Patentabzug gemäß der Übergangsregelung und oder sofort den neuen Innovationsabzug anwenden wollen. Wer die Übergangsregelung nutzt, kann die neue Regelung solange noch nicht anwenden.