Hinterlegungskosten für den Jahresabschluss von Unternehmen für 2016

Die meisten Gesellschaften mit Rechtsfähigkeit müssen ihren Jahresabschluss bei der Bilanzzentrale der Belgischen Nationalbank hinterlegen. Die Gebühren für diese Veröffentlichung hängen jedes Jahr vom Verbraucherpreisindex ab. Die Unternehmen zahlen ab 2016 wieder etwas mehr für die Hinterlegung ihres Jahresabschlusses.

Tarife für 2016

Die Kosten für die Hinterlegung eines Jahresabschlusses bestehen aus:
• den Kosten für die Veröffentlichung, die an die Belgische Nationalbank (BNB) zu entrichten sind: diese sind im Belgischen Staatsblatt vom 4. Dezember 2015 veröffentlicht worden;
• den Kosten für die Bekanntmachung für die Veröffentlichung in den Beilagen zum Belgischen Staatsblatt;
• dem Beitrag zu den Betriebskosten der Kommission für Buchhaltungsnormen (KBN);
• dem Beitrag zu den Betriebskosten des Beratungs- und Kontrollkomitees zur Unabhängigkeit der Kommissare (BKKUK);
• der Mehrwertsteuer (21 %) auf die ersten beiden Beträge.

Die Unternehmen zahlen seit dem 1. Januar 2016 die folgenden Tarife in Euro:

Über das Internet in der Form einer strukturierten Datei (xbrl):
• vollständiges Modell: 418,73 Euro
• verkürztes Modell: 155,67 Euro
• berichtigte Fassung: 152,94 Euro

Über das Internet in der Form einer PDF-Datei:
• vollständiges Modell: 482,37 Euro
• verkürztes Modell: 219,32 Euro
• berichtigte Fassung: 152,94 Euro

Per Post oder am Schalter in Papierform:
• vollständiges Modell: 489,51 Euro
• verkürztes Modell: 226,34 Euro
• berichtigte Fassung: 152,94 Euro

Ob Ihr Unternehmen einen Jahresabschluss nach dem verkürzten Modell hinterlegen darf (ermäßigter Tarif), hängt von den Größenkriterien und davon ab, ob das Unternehmen an der Börse notiert ist. Nicht an der Börse notierte kleine Unternehmen dürfen das verkürzte Modell anwenden; große Unternehmen und börsennotierte kleine Unternehmen müssen das vollständige Modell benutzen.
Der Tarif für die Hinterlegung eines vollständigen Modells eines Jahresabschlusses gilt auch bei der Einreichung eines konsolidierten Jahresabschlusses. Der ermäßigte Tarif gilt wiederum für Jahresabschlüsse von Kreditinstituten und Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen.

Wann ist ein Tarifzuschlag zu zahlen?

Die Unternehmen müssen ihren Jahresabschluss innerhalb von sieben Monaten nach dem Abschluss ihres Geschäftsjahres und innerhalb von dreißig Tagen nach der Genehmigung durch die Generalversammlung hinterlegen. Eine verspätete Hinterlegung des Jahresabschlusses hat mehrere Konsequenzen. Die Unternehmen riskieren unter anderem ein Bußgeld (Tarifzuschlag), das bis zu 1.200 Euro (360 Euro für kleine Unternehmen) ansteigen kann.

Wie ist zu zahlen?

Wenn der Jahresabschluss über das Internet hinterlegt wird (der Regelfall), erfolgt die Bezahlung online mit einer Kreditkarte (Visa oder Mastercard) oder offline per Überweisung.
Nur ausländische Gesellschaften und Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigungen (EWIV) nach ausländischem Recht sowie Unternehmen mit einem Umsatz bis höchstens 500.000 Euro (exkl. MwSt.) dürfen ihren Jahresabschluss noch in Papierform hinterlegen. Jahresabschlüsse auf Papier können ausschließlich per Überweisung bezahlt werden.

„Mitteilung über die Hinterlegung des Jahresabschlusses“

Das Unternehmen, das seinen Jahresabschluss veröffentlicht hat, erhält innerhalb von elf Werktagen nach der Annahme des Jahresabschlusses von der BNB eine „Mitteilung über die Hinterlegung des Jahresabschlusses“. Diese Mitteilung gilt auch als Nachweis für die Steuerbehörde zum Abzug der Mehrwertsteuer auf die Hinterlegungskosten. Dieser Beleg entspricht m. a. W. einer rechtsgültigen Rechnung.