Neues Wettbewerbsgesetz reformiert belgisches Kartellamt

Das Wettbewerbsgesetz vom 3. April 2013 enthält zwei große Neuerungen: die Reform des belgischen Kartellamts und die Schaffung eines neuen Instruments, sodass bei Preisproblemen eingegriffen werden kann. Die Reform des belgischen Kartellamts soll bis zum Herbst abgeschlossen sein. Welche Auswirkungen haben die neuen Wettbewerbsregeln auf den Geschäftsalltag Ihres Unternehmens?

Das Gesetz vom 3. April 2013 mit der Einfügung von Buch IV „Wettbewerbsschutz“ und Buch V „Der Wettbewerb und die Preisentwicklungen“ in das Gesetzbuch für Wirtschaftsrecht (Belgisches Staatsblatt vom 26. April 2013) reformiert das Kartellamt und ändert die Regeln in Bezug auf die Preiskontrolle.

Kartellamt

Das Kartellamt wird in eine unabhängige Behörde mit einem einzigen Verwaltungsgremium umgewandelt, das sowohl für die Untersuchung der Vergehen als auch für die Entscheidung über mutmaßliche Vergehen und angemeldete Konzentrationen zuständig ist. Die erneuerte Struktur besteht aus einem Direktorium mit einem Vorsitzenden, einem Generalstaatsanwalt, einem Direktor für Wirtschaftsstudien und einem Direktor für juristische Studien. Der Vorsitzende leitet das beschlussfassende Kollegium. Der Generalstaatsanwalt leitet die Ermittlungen. Das Kartellamt wird die Kartelle nicht nur ausfindig machen, sondern auch die Gerichtsverfahren durchführen. Gegen eine Verurteilung durch das Kartellkollegium kann Berufung beim Berufungsgerichtshof in Brüssel eingelegt werden.

Neu ist die Einführung eines Vergleichsverfahrens nach europäischem Vorbild: Bevor der Staatsanwalt den Entwurf des Beschlusses einreicht, können die Unternehmen ein Vergehen einräumen und erhalten als Gegenleistung ein geringeres Bußgeld.
Ferner wird beabsichtigt, dass das Kartellkollegium sich innerhalb von zwei Monaten zu einem Antrag auf vorläufige Maßnahmen äußert.
Die auffälligste Neuerung ist allerdings, dass bei schweren Kartellvergehen auch das Management bestraft werden kann. Gegen die Manager können persönliche Geldbußen bis zu 60.000 Euro (inkl. Zuschläge) verhängt werden. Unter bestimmten Bedingungen können sie dieser Verfolgung entgehen, wenn sie die anderen Unternehmen verraten, die am betreffenden Kartell beteiligt sind.

Preisentwicklung

Wenn es Probleme mit Preisen oder Gewinnspannen gibt oder wenn eine abnormale Preisentwicklung oder ein strukturelles Marktproblem auftritt, kann das belgische Kartellamt für einen Zeitraum von höchstens sechs Monaten vorläufige Maßnahmen auferlegen. Diese Maßnahmen (wie das vorübergehende Einfrieren von Preisen oder das Auferlegen von Höchstpreisen) können auf Vorschlag des „Preisobservatoriums“ ergriffen werden. Das Preisobservatorium gehört zum FÖD Wirtschaft.

Ab wann?

Der Tag, an dem die neuen Regelungen in Kraft treten, wird in einem Königlichen Erlass festgelegt. Es ist beabsichtigt, dass diese Regeln noch in diesem Herbst in Kraft treten.