Steuerherabsetzung für Relance-Stunden
Im Rahmen des Sozialabkommens von 2021 wurde vereinbart, dass die Zahl der
freiwilligen Überstunden, die ohne Überstundenzuschlag geleistet werden dürfen,
in allen Sparten von 100 auf 220 Stunden heraufgesetzt wird. Diese zusätzlichen
Überstunden heißen fortan Relance-Stunden. Sie können sie noch bis Ende 2022 in
Anspruch nehmen.
Arbeitsrechtliche Sicht
Wenngleich schon seit 1. Juli 2021 in Kraft, wurde dieses Sozialabkommen erst
Ende 2021 in ein Gesetz gekleidet. Die Gesetzesänderung sorgte dafür, dass die
Zahl der freiwilligen Überstunden laut Art. 25bis des Arbeitsrechts vom
16.3.1971 in den Jahren 2021 und 2022 für alle Sparten um 120 zusätzliche
Stunden, Relance-Stunden, erhöht wird. Diese Stunden können geleistet werden
im Zeitraum vom:
01.07.2021 bis 31.12.2021 einschließlich und vom
01.01.2022 bis 31.12.2022 einschließlich.
Diese Maßnahme bestand schon eher, beschränkte sich damals aber auf sog.
wesentliche Sparten (Krankenhäuser, Supermärkte...).
Freiwillige Überstunden, die bereits 2021 geleistet wurden, müssen vom
Kontingent der 120 zusätzlichen freiwilligen Überstunden innerhalb des
Zeitraumes vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 einschließlich in Abzug
gebracht werden.
Relance-Stunden, die ohne diese Maßnahme geleistet werden, werden nicht
berücksichtigt und nicht mit einem Überstundenzuschlag vergütet.
Steuerliche Behandlung
Warum soll ein Arbeitnehmer freiwillig Überstunden leisten, wenn er dafür nicht
bezahlt wird? Es gibt einen steuerlichen Grund: die Vergütungen der 120
zusätzlichen Relance-Stunden in den Jahren 2021 und 2022 sind von den
Einkommenssteuern befreit.
Achtung: die Vergütungen für die ersten 100
freiwilligen Überstunden bleiben grundsätzlich schon noch steuerpflichtig!
Im Prinzip steht die Befreiung von den Einkommenssteuern für Vergütungen von
sowohl Arbeitnehmern als auch Betriebsleitern offen. Die Vergütungen eines
Betriebsleiters, der diese Vergütungen erhalten hat aufgrund seiner Tätigkeiten
als selbständiger Betriebsleiter, kommen für die Steuerbefreiung nicht in
Betracht, weil selbständige Betriebsleiter aus gesetzlicher Sicht keine
freiwilligen Überstunden leisten können.
Überschreitung des Höchstwertes
Die Befreiung ist beschränkt auf 120 zusätzliche freiwillige Überstunden je
Steuerpflichtgien. Wird dieser Wert überschritten, wird die Befreiung pro rata
berechnet.
Wenn im Jahre 2021 Vergütungen für weniger als 120 Relance-Stunden bezahlt
wurden, kann für den Rest eine Steuerbefreiung auf die Gehälter für die 2021
geleisteten Relance-Stunden, die erst 2022 ausbezahlt oder gewährt wurden,
eingeräumt werden. Dies gilt ebenfalls für die Vergütungen von Relance-Stunden,
die 2022 geleistet, aber nicht vollständig 2022 ausbezahlt wurden.
Beispiel
A leistet im vierten Quartal von 2021 40 Relance-Stunden. Davon
werden 30 2021 und 10 2022 ausbezahlt. A leistet im Jahre 2022 das Maximum von
120 Relance-Stunden. Davon werden 115 im Jahre 2022 und 5 im Jahre 2023
ausbezahlt. Ergo genießt A im Einkommensjahr 2021 eine Steuerbefreiung für 30
Stunden, im Einkommensjahr 2022 für 125 Stunden (d.h. für 10 Stunden, die 2021
geleistet wurden, und 115 Stunden im Jahre 2022) und im Einkommensjahr 2023 für
5 Stunden (die im Jahre 2022 geleistet wurden).
Horesca
Für den Horesca gilt seit einigen Jahren eine gesonderte Regelung. Es gilt eine
Einkommenssteuerbefreiung für 360 oder 300 Überstunden, je nachdem ob es eine
weiße Kasse gibt oder nicht.
Im eher außergewöhnlichen Fall, dass ein Arbeitnehmer erst außerhalb des Horesca
befreite Relance-Stunden leistet und danach im Horesca nochmals befreite
Überstunden leistet, müssen die steuerbefreiten Relance-Stunden vom Kontingent
der 360/300 steuerbefreiten Horesca-Überstunden in Abzug gebracht
werden.
Steuerherabsetzungen
Die Befreiung für Relance-Stunden darf nicht mit der Steuerherabsetzung für
Überstunden mit Zuschlag verwechselt werden. Die ist eine andere Maßnahme aus
dem Sozialabkommen. Dieses Abkommen dehnt die Steuerherabsetzung aus, die ein
Arbeitnehmer für Überstunden mit Zuschlag von 130 auf 180 Überstunden genießt.
Diese Maßnahme ist verbunden an eine Befreiung für Arbeitgeber: sie brauchen die
Quellensteuer auf die Gehälter für diese Überstunden nicht den Staat
abzuführen.
Nun, Relance-Stunden werden nicht für die Steuerzahlungsbefreiung
berücksichtigt, und auch nicht für die Steuerherabsetzung, weil für
Relance-Stunden kein Überstundenzuschlag bezahlt wird.
Bis Ende 2022
Die Steuerbefreiung für Relance-Stunden gilt allein für Relance-Stunden, die bis
31. Dezember 2022 geleistet wurden. Der Bezugspunkt ist folglich das Datum der
Leistung. Dies bedeutet auch, dass es perfekt möglich ist, die Befreiung noch
2023 für Relance-Stunden in Anspruch zu nehmen, die im Jahre 2022 geleistet,
jedoch erst im Jahre 2023 ausbezahlt wurden.