Steuerherabsetzung für Relance-Stunden

Im Rahmen des Sozialabkommens von 2021 wurde vereinbart, dass die Zahl der freiwilligen Überstunden, die ohne Überstundenzuschlag geleistet werden dürfen, in allen Sparten von 100 auf 220 Stunden heraufgesetzt wird. Diese zusätzlichen Überstunden heißen fortan Relance-Stunden. Sie können sie noch bis Ende 2022 in Anspruch nehmen.

Arbeitsrechtliche Sicht

Wenngleich schon seit 1. Juli 2021 in Kraft, wurde dieses Sozialabkommen erst Ende 2021 in ein Gesetz gekleidet. Die Gesetzesänderung sorgte dafür, dass die Zahl der freiwilligen Überstunden laut Art. 25bis des Arbeitsrechts vom 16.3.1971 in den Jahren 2021 und 2022 für alle Sparten um 120 zusätzliche Stunden, „Relance-Stunden“, erhöht wird. Diese Stunden können geleistet werden im Zeitraum vom:

01.07.2021 bis 31.12.2021 einschließlich und vom

01.01.2022 bis 31.12.2022 einschließlich.

Diese Maßnahme bestand schon eher, beschränkte sich damals aber auf sog. „wesentliche Sparten“ (Krankenhäuser, Supermärkte...).

Freiwillige Überstunden, die bereits 2021 geleistet wurden, müssen vom Kontingent der 120 zusätzlichen freiwilligen Überstunden innerhalb des Zeitraumes vom 1. Juli 2021 bis 31. Dezember 2021 einschließlich in Abzug gebracht werden.

Relance-Stunden, die ohne diese Maßnahme geleistet werden, werden nicht berücksichtigt und nicht mit einem Überstundenzuschlag vergütet.

Steuerliche Behandlung

Warum soll ein Arbeitnehmer freiwillig Überstunden leisten, wenn er dafür nicht bezahlt wird? Es gibt einen steuerlichen Grund: die Vergütungen der 120 zusätzlichen Relance-Stunden in den Jahren 2021 und 2022 sind von den Einkommenssteuern befreit.
Achtung: die Vergütungen für die ersten 100 freiwilligen Überstunden bleiben grundsätzlich schon noch steuerpflichtig!

Im Prinzip steht die Befreiung von den Einkommenssteuern für Vergütungen von sowohl Arbeitnehmern als auch Betriebsleitern offen. Die Vergütungen eines Betriebsleiters, der diese Vergütungen erhalten hat aufgrund seiner Tätigkeiten als selbständiger Betriebsleiter, kommen für die Steuerbefreiung nicht in Betracht, weil selbständige Betriebsleiter aus gesetzlicher Sicht keine freiwilligen Überstunden leisten können.

Überschreitung des Höchstwertes

Die Befreiung ist beschränkt auf 120 zusätzliche freiwillige Überstunden je Steuerpflichtgien. Wird dieser Wert überschritten, wird die Befreiung pro rata berechnet.

Wenn im Jahre 2021 Vergütungen für weniger als 120 Relance-Stunden bezahlt wurden, kann für den Rest eine Steuerbefreiung auf die Gehälter für die 2021 geleisteten Relance-Stunden, die erst 2022 ausbezahlt oder gewährt wurden, eingeräumt werden. Dies gilt ebenfalls für die Vergütungen von Relance-Stunden, die 2022 geleistet, aber nicht vollständig 2022 ausbezahlt wurden.

Beispiel
A leistet im vierten Quartal von 2021 40 Relance-Stunden. Davon werden 30 2021 und 10 2022 ausbezahlt. A leistet im Jahre 2022 das Maximum von 120 Relance-Stunden. Davon werden 115 im Jahre 2022 und 5 im Jahre 2023 ausbezahlt. Ergo genießt A im Einkommensjahr 2021 eine Steuerbefreiung für 30 Stunden, im Einkommensjahr 2022 für 125 Stunden (d.h. für 10 Stunden, die 2021 geleistet wurden, und 115 Stunden im Jahre 2022) und im Einkommensjahr 2023 für 5 Stunden (die im Jahre 2022 geleistet wurden).

Horesca

Für den Horesca gilt seit einigen Jahren eine gesonderte Regelung. Es gilt eine Einkommenssteuerbefreiung für 360 oder 300 Überstunden, je nachdem ob es eine weiße Kasse gibt oder nicht.

Im eher außergewöhnlichen Fall, dass ein Arbeitnehmer erst außerhalb des Horesca befreite Relance-Stunden leistet und danach im Horesca nochmals befreite Überstunden leistet, müssen die steuerbefreiten Relance-Stunden vom Kontingent der 360/300 steuerbefreiten Horesca-Überstunden in Abzug gebracht werden.

Steuerherabsetzungen

Die Befreiung für Relance-Stunden darf nicht mit der Steuerherabsetzung für Überstunden mit Zuschlag verwechselt werden. Die ist eine andere Maßnahme aus dem Sozialabkommen. Dieses Abkommen dehnt die Steuerherabsetzung aus, die ein Arbeitnehmer für Überstunden mit Zuschlag von 130 auf 180 Überstunden genießt. Diese Maßnahme ist verbunden an eine Befreiung für Arbeitgeber: sie brauchen die Quellensteuer auf die Gehälter für diese Überstunden nicht den Staat abzuführen.

Nun, Relance-Stunden werden nicht für die Steuerzahlungsbefreiung berücksichtigt, und auch nicht für die Steuerherabsetzung, weil für Relance-Stunden kein Überstundenzuschlag bezahlt wird.

Bis Ende 2022

Die Steuerbefreiung für Relance-Stunden gilt allein für Relance-Stunden, die bis 31. Dezember 2022 geleistet wurden. Der Bezugspunkt ist folglich das Datum der Leistung. Dies bedeutet auch, dass es perfekt möglich ist, die Befreiung noch 2023 für Relance-Stunden in Anspruch zu nehmen, die im Jahre 2022 geleistet, jedoch erst im Jahre 2023 ausbezahlt wurden.