Ist ein persönliches Kennzeichen steuerlich absetzbar?
Der Name Ihres Betriebs als Kennzeichen Ihres Fahrzeugs. Gute Werbung! Für 1.000
Euro geht das. Aber was hält der Fiskus davon?
Was geht und was nicht
Wussten Sie, dass Ende 2021 bereits 11.021 personalisierte Kfz-Kennzeichen
reserviert wurde? Gegenüber 7.976 2020 und lediglich 5.949 2018. Die Spielregeln
sind recht einfach:
Die personalisierte Kombination muss immer mindestens 1 Buchstaben enthalten.
Nur Zahlen geht nicht. Nur Buchstaben sind hingegen zulässig.
Das personalisierte Kennzeichen umfasst 9 Stellen, davon 1 Stelle, die bereits
mit dem Reliefstempel links im Kennzeichen eingenommen ist. Also höchstens 8
freie Stellen verbleiben.
Buchstaben oder Buchstabengruppen werden von Zahlen oder Zahlengruppen durch
einen Bindestrich getrennt. Dieser Bindestricht nimmt auch eine Stelle ein.
Ferner sind einige Kombinationen nicht erlaubt. Kombinationen mit CD, X, Y, Z
oder TX sind nicht erlaubt, weil sie Verwirrrungen mit anderen amtlichen
Kennzeichen stiften können. Aus dem gleichen Grund sind auch die folgenden
Kombinationen JAN-4444, AXEL-333, 007-BOND und 2014-BEL (3 oder 4 Buchstaben
oder Zahlen in Verbindung mit jeweils 4 oder 3 Zahlen oder Buchstaben) nicht
erlaubt, weil sie Verwechslungen mit den normalen Kfz-Kennzeichen hervorrufen
können.
Sie können nachprüfen, ob Ihre Traumkombination noch verfügbar oder erlaubt ist
unter https://mobilit.belgium.be/nl.
Und der Fiskus?
Ein personalisiertes Kennzeichnen kostet 1.000 Euro (zuzüglich 30 Euro
Verwaltungskosten).
Wenn Sie den Namen Ihres Betriebs (oder einen Teil) auf das Kennzeichen
anbringen, sind diese 1.030 Euro dann steuerlich abzugsfähig? Diese Frage wurde
am Rande einer parlamentarischen Frage gestellt.
Der Minister ist, um es milde auszudrücken, zurückhaltend. Seiner Meinung nach
ist es für den Steuerpflichtigen schwierig, nachzuweisen, dass die Ausgabe von
1.030 Euro getätigt oder getragen wurde, um steuerbare Berufseinkünfte zu
erhalten oder zu bewahren, wie es die Einkommenssteuergesetzgebung von 1992
vorschreibt. Es versteht nicht, wie solche Kosten einen werbemäßigen Charakter
haben können.
Wieso keine Werbung?
Vielleicht hat der Minister nicht viel Fantasie. Wenn ein Betriebsleiter den
Namen seiner Firma auf das Kennzeichen seines Firmenwagens setzt, warum soll das
keine Werbung sein? Wo ist der Unterschied zu einem Aufkleber mit dem
Betriebsnamen auf der Tür des Wagens? Man denke beispielsweise an einen
Bestattungsunternehmer, der mit persönlich gestalteten Leichenwagen und
privaten Wagen durch die Gegend fährt. Oder den Reiseveranstalter, der die
Kennzeichen seiner Busse personalisiert. Oder die Werkstatt, die Ersatzwagen
einen persönlichen Touch verleihen....
Die Antwort des Ministers ist Munition für die Verwaltung, um sich bei einer
Ausgabe zu zieren, die dennoch eine Betriebsausgabe sein kann. Welche sonstigen
Gründe denn einen beruflichen Grund soll ein Unternehmer haben, um den Namen
seines Betriebs auf sein Kennzeichen zu bringen? Hoffentlich haben die
Steuerbeamten das besser verstanden.