Betriebswagen: Vorteil aller Art im Jahre 2022
Wenn ein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung eines Arbeitnehmers oder
Betriebsleiters stellt, wird letzter für diesen Vorteil besteuert. Die
Berechnung des betreffenden Vorteils hängt unter anderem von den CO2-Emissionen
des Fahrzeuges im Vergleich zu den Durchschnittsemissionen des belgischen
Fuhrparks ab. Die Durchschnittsemissionen sind 2021 zwar gesunken. Ihre
Steuerabrechnung wird somit höher.
Vorteil aller Art
Die Berechnung des Vorteils aller Art in Verbindung mit einem Betriebswagen
erfolgt entsprechend folgender Formel:
Katalogwert x CO2-Prozentanteil x 6/7
x Altersprozentanteil
Der Katalogwert ist der Preis, der für das Fahrzeug bezahlt werden muss,
inklusive MwSt. und eventueller Optionen, aber ohne Berücksichtigung irgendeiner
Ermäßigung. Der Katalogwert ändert sich nicht, aber es wird dennoch einer
bestimmten Wertminderung aufgrund des Alters des Fahrzeuges Rechnung getragen.
Das erste Jahr wird multipliziert mit einem Altersprozentanteil von 100 %. Jedes
Jahr gehen davon 6 % ab. Der Prozentanteil, mit dem der Katalogwert
multipliziert wird, ist folglich:
100 % von 0 bis 12 Monate
94 % von 13 bis 24 Monate
88 % von 25 bis 36 Monate
usw.
Der Altersprozentanteil kann jedoch niemals unter 70 % fallen.
In der Formel ist auch die Rede von einem CO2-Anteil (oder Koeffizienten).
Dieser Prozentsatz beträgt an der Basis 5,5 %, muss aber korrigiert werden.
Erster Schritt
Der erste Schritt in der Korrektur besteht darin, die CO2-Emissionen Ihres
Fahrzeuges mit den durchschnittlichen Emissionen des belgischen Fuhrparks in den
12 Monaten vor Oktober des Jahres vor dem steuerbaren Zeitraum zu vergleichen.
Bezüglich der Einkünfte von 2022 müssen Sie folglich den Vergleich mit den
Durchschnittsemissionen von Oktober 2020 bis einschließlich September 2021
anstellen.
Diese Durchschnittsemissionen werden einmal jährlich im Dezember veröffentlicht.
Für das Einkommensjahr 2022 betragen die Durchschnittsemissionen
beispielsweise:
91 g/km für Fahrzeuge mit einem Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor und
75 g/km für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor.
2021 lagen die Durchschnittswerte bei jeweils 102 g/km und 84 g/km.
2020
betrugen sie jeweils 111 g/km und 91 g/km.
2019 107 g/km und 88 g/km.
Zweiter Schritt
Im zweiten Berechnungsschritt des CO2-Prozentanteils wird eine Korrektur am
üblichen CO2-Prozentanteil (die 5,5 %) entsprechend den Durchschnittsemissionen
Ihres Fahrzeuges vorgenommen.
Für jedes Gramm CO2, das Ihr Fahrzeug unter
oder über dem Durchschnitt liegt, senken oder erhöhen wir den Anteil um 0,1 %.
Das Endergebnis muss zwischen 4 und 18 % liegen.
Weist Ihr Dieselfahrzeug zum Beispiel CO2-Emissionen von 100 g/km (statt 75
g/km) auf, entspricht der CO2-Prozentanteil für das Einkommensjahr 2020:
5,5
+ [0,1 x (100 75)], d.h. 5,5 + 2,5 oder 8,0%.
Fallen die mittleren CO2-Emissionen, steigt ihr steuerbarer Vorteil für Ihren
derzeitigen Betriebswagen.
Mindestvorteil
Schließlich besagt das Gesetz noch, dass der Vorteil nicht unter 1.400 Euro
liegen darf (Einkommensjahr 2022).
Niedrigere CO2-Norm, älteres Fahrzeug, höhere Steuern
Nehmen wir an, Ihr Unternehmen stellte 2019 einen Diesel von 40.000 Euro Ihnen
zur Verfügung. Der Wagen weist CO2-Emissionen von 100 auf. Der Vorteil beträgt
also:
= 40.000 Euro x 6/7 x (Alter) x CO2-Prozentanteil nach der
Berichtigung
= 34.285,71 Euro x Alter x CO2-Prozentanteil nach der
Berichtigung.
2019 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 88)] = 6,7%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x 6,7%
= 2.297,14 Euro.
2020 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 91)] =
6,4%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x
6,4% = 2.194,29 Euro, zu multiplizieren mit der Alterskorrektur (94%)
=
2.194,29 Euro x 94% = 2.062,63 Euro.
2021 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 84)] = 7,1%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x 7,1%
= 2.434,29, zu multiplizieren mit der Alterskorrektur (88%) =
2.434,29 Euro x
88% = 2.142,18 Euro.
2022 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 75)] =
8,0%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x
8% = 2.742,86 Euro, zu multiplizieren mit der Alterskorrektur (82%)
=
2.742,86 Euro x 88% = 2.249,14 Euro.
Anders ausgedrückt: ab 2020 nimmt der steuerbare Vorteil Ihres Fahrzeuges zu,
obwohl Ihr Fahrzeug immer älter wird.
Durch die Vergrünung der Mobilität werden die mittleren CO2-Emissionen in
einigen Jahren tief fallen. Die Altersberichtigung reicht in dem Fall nicht mehr
aus, um die Zunahme des Vorteils auszugleichen.