Betriebswagen: Vorteil aller Art im Jahre 2022

Wenn ein Arbeitgeber einen Firmenwagen zur Verfügung eines Arbeitnehmers oder Betriebsleiters stellt, wird letzter für diesen Vorteil besteuert. Die Berechnung des betreffenden Vorteils hängt unter anderem von den CO2-Emissionen des Fahrzeuges im Vergleich zu den „Durchschnittsemissionen des belgischen Fuhrparks“ ab. Die Durchschnittsemissionen sind 2021 zwar gesunken. Ihre Steuerabrechnung wird somit höher. 

Vorteil aller Art

Die Berechnung des Vorteils aller Art in Verbindung mit einem Betriebswagen erfolgt entsprechend folgender Formel:
Katalogwert x CO2-Prozentanteil x 6/7 x Altersprozentanteil

Der Katalogwert ist der Preis, der für das Fahrzeug bezahlt werden muss, inklusive MwSt. und eventueller Optionen, aber ohne Berücksichtigung irgendeiner Ermäßigung. Der Katalogwert ändert sich nicht, aber es wird dennoch einer bestimmten Wertminderung aufgrund des Alters des Fahrzeuges Rechnung getragen. Das erste Jahr wird multipliziert mit einem Altersprozentanteil von 100 %. Jedes Jahr gehen davon 6 % ab. Der Prozentanteil, mit dem der Katalogwert multipliziert wird, ist folglich:

100 % von 0 bis 12 Monate

94 % von 13 bis 24 Monate

88 % von 25 bis 36 Monate

usw.

Der Altersprozentanteil kann jedoch niemals unter 70 % fallen.

In der Formel ist auch die Rede von einem CO2-Anteil (oder Koeffizienten). Dieser Prozentsatz beträgt an der Basis 5,5 %, muss aber korrigiert werden.

Erster Schritt

Der erste Schritt in der Korrektur besteht darin, die CO2-Emissionen Ihres Fahrzeuges mit den durchschnittlichen Emissionen des belgischen Fuhrparks in den 12 Monaten vor Oktober des Jahres vor dem steuerbaren Zeitraum zu vergleichen. Bezüglich der Einkünfte von 2022 müssen Sie folglich den Vergleich mit den Durchschnittsemissionen von Oktober 2020 bis einschließlich September 2021 anstellen.

Diese Durchschnittsemissionen werden einmal jährlich im Dezember veröffentlicht. Für das Einkommensjahr 2022 betragen die Durchschnittsemissionen beispielsweise:

91 g/km für Fahrzeuge mit einem Benzin-, LPG- oder Erdgasmotor und

75 g/km für Fahrzeuge mit einem Dieselmotor.

2021 lagen die Durchschnittswerte bei jeweils 102 g/km und 84 g/km.
2020 betrugen sie jeweils 111 g/km und 91 g/km.
2019 107 g/km und 88 g/km.

Zweiter Schritt

Im zweiten Berechnungsschritt des CO2-Prozentanteils wird eine Korrektur am üblichen CO2-Prozentanteil (die 5,5 %) entsprechend den Durchschnittsemissionen Ihres Fahrzeuges vorgenommen.
Für jedes Gramm CO2, das Ihr Fahrzeug unter oder über dem Durchschnitt liegt, senken oder erhöhen wir den Anteil um 0,1 %. Das Endergebnis muss zwischen 4 und 18 % liegen.

Weist Ihr Dieselfahrzeug zum Beispiel CO2-Emissionen von 100 g/km (statt 75 g/km) auf, entspricht der CO2-Prozentanteil für das Einkommensjahr 2020:
5,5 + [0,1 x (100 – 75)], d.h. 5,5 + 2,5 oder 8,0%. 

Fallen die mittleren CO2-Emissionen, steigt ihr steuerbarer Vorteil für Ihren derzeitigen Betriebswagen. 

Mindestvorteil

Schließlich besagt das Gesetz noch, dass der Vorteil nicht unter 1.400 Euro liegen darf (Einkommensjahr 2022).

Niedrigere CO2-Norm, älteres Fahrzeug, höhere Steuern

Nehmen wir an, Ihr Unternehmen stellte 2019 einen Diesel von 40.000 Euro Ihnen zur Verfügung. Der Wagen weist CO2-Emissionen von 100 auf. Der Vorteil beträgt also:
= 40.000 Euro x 6/7 x (Alter) x CO2-Prozentanteil nach der Berichtigung
= 34.285,71 Euro x Alter x CO2-Prozentanteil nach der Berichtigung.

2019 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 – 88)] = 6,7%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x 6,7% = 2.297,14 Euro.

2020 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 – 91)] = 6,4%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x 6,4% = 2.194,29 Euro, zu multiplizieren mit der Alterskorrektur (94%) =
2.194,29 Euro x 94% = 2.062,63 Euro.

2021 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 – 84)] = 7,1%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x 7,1% = 2.434,29, zu multiplizieren mit der Alterskorrektur (88%) =
2.434,29 Euro x 88% = 2.142,18 Euro.

2022 entspricht der CO2-Prozentanteil:
5,5 + [0,1 x (100 – 75)] = 8,0%.
Der steuerbare Vorteil auf Jahresgrundlage beträgt:
34.285,71 Euro x 8% = 2.742,86 Euro, zu multiplizieren mit der Alterskorrektur (82%) =
2.742,86 Euro x 88% = 2.249,14 Euro.

Anders ausgedrückt: ab 2020 nimmt der steuerbare Vorteil Ihres Fahrzeuges zu, obwohl Ihr Fahrzeug immer älter wird. 

Durch die „Vergrünung“ der Mobilität werden die mittleren CO2-Emissionen in einigen Jahren tief fallen. Die Altersberichtigung reicht in dem Fall nicht mehr aus, um die Zunahme des Vorteils auszugleichen.