MwSt. auf erzieherische und wissenschaftliche Events nach Ortungskriterien

Zugang zu wissenschaftlichen und erzieherischen Events sind der MwSt. des Landes, in dem das Ereignis stattfindet, unterworfen, nicht der des Landes des Abnehmers. Belgien wendet diese Regel an, wenn das Ereignis nicht länger als einen Tag dauert. Dies scheint sich schon bald zu ändern...

Europäische Steuer

Obwohl die MwSt. DIE europäische Steuer darstellt, gibt es dennoch einige Unterschiede in der Anwendung der MwSt.-Gesetzgebung in den Mitgliedsländern. Zugang zu wissenschaftlichen und erzieherischen Ereignissen ist ein Beispiel.
In ganz Europa gilt als Regel, dass ein Ereignis der MwSt. des Austragungslandes des Ereignisses unterworfen ist. Doch was ist ein „Ereignis“?

In Belgien ist lediglich die Rede von einem Ereignis, wenn es nicht länger als einen Tag andauert. Wenn es lediglich einen Tag dauert, ist die MwSt. am Austragungsort des Seminars geschuldet. Dauert es länger, ist die MwSt. des Standortes des Abnehmers geschuldet. In Frankreich, beispielsweise, ist die Rede von einem Event, wenn es nicht länger als 7 Tage dauert. In den Niederlanden unterscheidet zwischen „Teilnahme an einem Event” und „Zugang zu einem Ereignis oder Event“.
Die Gefahr einer doppelten MwSt. oder keiner MwSt. ist nicht vorstellbar.

Sache Srf konsulterna

Der Europäische Gerichtshof wurde zu einer derartigen Situation befragt, und zwar in der Sache einer schwedischen Gesellschaft (Srf konsulterna), die von einem Buchhalterverband ins Leben gerufen wurde. Diese Gesellschaft bot Ausbildung für schwedische Buchhalter. Die Ausbildungen waren ausschließlich Steuerpflichtigen mit dem Sitz ihrer Berufsausübung in Schweden und mit einer festen Einrichtung dortselbst zugänglich.
Einige dieser Ausbildungen wurden außerhalb Schwedens veranstaltet. Diese ausländischen Ausbildungen dauerten fünf Tage mit einer eintägigen Unterbrechung.

Um sicher zu sein, erbat Srf konsulterna die Meinung bei der schwedischen Variante unseres Rulingausschusses. Dieser erklärte, dass auch ausländische Ausbildungen betrachtet werden müssen als Dienstleistungen, die im Land des steuerpflichtigen Abnehmers stattfinden (im vorliegenden Fall Schweden). Das Argument des Ausschusses lautete, dass der Begriff „Zugang zu Events“ verstanden werden muss als das Recht, einen bestimmten Ort zu betreten.
In dem Fall der Firma Srf konsulterna geht es um Dienstleistungen, die weniger mit dem Recht auf Zutritt zu einem bestimmten Ort zu tun haben, sondern eher mit dem Recht auf Teilnahme an einer speziellen Ausbildung. Die MwSt. ist also in Schweden, nicht Spanien (die fünftägige Ausbildung fand in Palma de Mallorca statt) geschuldet.

MwSt. am Ort der Inanspruchnahme von Dienstleistungen

Der Europäische Gerichtshof hat stets geurteilt, dass die MwSt. möglichst an dem Ort der Inanspruchnahme oder Benutzung von Waren und Dienstleistungen erhoben wird, d.h. „an dem Ort, wo sie auch tatsächlich erfolgt, also in den Mitgliedsländern, wo die Ausbildungen erteilt werden“. Der Gerichtshof trägt dem Umstand, dass ausschließlich schwedische MwSt.-Pflichtige teilnehmen dürfen, die Anmeldung im Vorfeld beim schwedischen Veranstalter erfolgt und auch die Zahlung im Vorfeld geschieht, nicht Rechnung.

Zu Recht erklärt Srf konsulterna, dass der Verwaltungsaufwand auf diese Weise doch sehr groß wird. Der Gerichtshof erkennt dies zwar, sieht darin jedoch keinen Grund, um die Richtlinie anders auszulegen.

Standpunkt der belgischen Steuerverwaltung

In der Antwort auf eine parlamentarische Frage infolge des obenstehenden Urteils teilt der Minister mit, dass die belgische Verwaltung ihren Standpunkt zum „Zugang zu Ereignissen” ändern werde. Sie wird die Dauer des Ereignisses nicht mehr als einziges ausschlaggebendes Kriterium zur Definition eines Ereignisses heranziehen.
Diese Änderung wurde noch nicht vollzogen, wird jedoch ohne Zweifel nicht mehr lange auf sich warten lassen.
In dem neuen Standpunkt wird die MwSt.-Behörde neben dem Kriterium der Dauer des Ereignisses ebenfalls anderen Kriterien oder Maßstäben Rechnung tragen müssen, zum Beispiel der Vorplanung der Bildungstätigkeiten, dem spezifischen Austragungsort derselben sowie den Bezug auf ein vorher beschriebenes Thema.
In Erwartung der Dinge folgt man am besten den alten Richtlinien.